Kirchenrecht im Theologiestudium

In der universitären Lehre werden die Studierenden mit dem kirchlichen Recht vertraut gemacht. Sie sollen, wie es die Deutsche Bischofskonferenz in der Rahmenordnung für die Priesterbildung formuliert, „ein theologisch fundiertes und rechtlich orientiertes Verständnis der Kirche erhalten […] und befähigt werden, die kirchenrechtliche Relevanz konkreter Sachverhalte zu erkennen und zu werten“ (71). Das Studium vermittelt jene grundlegenden Kompetenzen im Umgang mit dem Recht, die erforderlich sind, um das erworbene kanonistische Fachwissen in der späteren beruflichen Praxis auf konkrete kirchenrechtliche Problemstellungen anzuwenden und diese angemessen zu lösen.
 
Die kirchenrechtlichen Lehrveranstaltungen sollen dazu befähigen, die reale Ordnungsstruktur der katholischen Kirche zu verstehen. Die Studierenden können auf dieser Grundlage realistisch die rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilen, unter denen sie später ihre angestrebte Berufstätigkeit im Dienst der Kirche auszuüben haben. Sie begreifen, dass die geltenden Normen nicht Ausdruck willkürlicher Rechtsetzung sind, sondern die rechtliche Umsetzung bestimmter – nämlich vom obersten Lehramt der Kirche favorisierter – theologischer Konzepte und Grundsatzentscheidungen. Ihnen kann deutlich werden, dass kirchliches Recht sich nur in dem Maße ändern kann, in dem die zugrundeliegenden theologischen Voraussetzungen modifiziert werden können und tatsächlich modifiziert werden.

Im Mittelpunkt der curricularen kirchenrechtlichen Lehrveranstaltungen stehen die theologischen Grundlagen und Grundbegriffe des Kirchenrechts, die rechtliche Verfasstheit der Kirche, das Sakramentenrecht und insbesondere das Eherecht, das kirchliche Lehrrecht und das rechtliche Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Bundesrepublik. Wahlveranstaltungen zu Spezialthemen wie dem Vermögensrecht, dem Prozessrecht oder dem kirchlichen Arbeitsrecht sowie zu aktuellen kirchenrechtlichen Fragestellungen ergänzen das Lehrangebot. Regelmäßig werden interdisziplinäre Seminare angeboten, sowohl in Zusammenarbeit mit anderen theologischen Disziplinen als auch fakultätsübergreifend mit Vertretern der rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Bedeutung des Kirchenrechts in der Praxis des kirchlichen Alltags anschaulich zu machen. Sooft wie möglich werden in die Gestaltung der Lehrveranstaltungen Anwender des Kirchenrechts einbezogen, insbesondere Mitarbeiter der kirchlichen Verwaltung und der kirchlichen Gerichte.
 
 
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