Gremien

Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt

Berufungskommissionen

Zur Vorbereitung eines Berufungsvorschlags wird eine Berufungskommission gebildet; über Aufgaben und Zusammensetzung von Berufungskommissionen informiert der Berufungsleitfaden.

Fakultätsrat

Gemäß § 25 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg berät der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen

  • die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
  • die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
  • die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission,
  • die Berufungsvorschläge,
  • die Kooptation nach § 22 Absatz 4 Satz 2 LHG.

Habilitationsausschuss

Gemäß Habilitationsordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die Theologische Fakultät trifft die Entscheidungen im Habilitationsverfahren, soweit die Habilitationsordnung nichts anderes vorsieht, der Habilitationsausschuss.

Der Habilitationsausschuss besteht aus den Professor:innen und Privatdozent:innen, die hauptberuflich an der Fakultät tätig sind. Die übrigen Hochschullehrer:innen der Fakultät können an seinen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Den Vorsitz im Habilitationsausschuss führt der:die Dekan:in.

Promotionsausschuss

Gemäß Promotionsordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die Theologische Fakultät werden Entscheidungen im Promotionsverfahren vom Promotionsausschuss getroffen, wenn für sie nicht der:die Dekan:in oder der Prüfungsausschuss zuständig ist.

Der Promotionsausschuss besteht aus den Professor:innen, Hochschul- und Privatdozent:innen der Theologischen Fakultät. Privatdozent:innen, die nicht hauptamtlich an der Universität beschäftigt sind, wirken an den Entscheidungen nur beratend mit. Den Vorsitz führt der:die Dekan:in oder ein:e von ihm:ihr bestellte:r Professor:in.

Prüfungsausschüsse

Ein Prüfungsausschuss (Definition):

  • ist für die Organisation der Prüfungen und die ihm durch die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig,
  • achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung und trifft die erforderlichen Entscheidungen,
  • wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät unterstützt,
  • berichtet der Studienkommission der Theologischen Fakultät regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform und zweckdienlichen Fortschreibung der Studien- und Prüfungsordnung.


Die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Theologischen Fakultät, die auch Detailinformationen zum jeweiligen Prüfungsausschuss enthalten, finden Sie im Downloadcenter der Fakultätshomepage

Studienkommission

Gemäß § 26 Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg gehört es zu den Aufgaben der Studienkommission insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre gemäß § 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.

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