Arbeitsbereich Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Arbeitsbereiches Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Hier finden Sie Informationen zum Lehrstuhl, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu den Lehrveranstaltungen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre MitarbeiterInnen des AB Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte.
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Kontakt
Postanschrift:
Besuchsadresse:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Personen
Lehrstuhlinhaber:
Emeriti:
Sekretärin:
Regine Schandera
Akademische Mitarbeiter:
Benedikt Steenberg
Benjamin Vogel
Wissenschaftliche Hilfskraft:
Anna Patrizia Baxla
Studentische Hilfskräfte:
Marc Rahmann
Raum: 1303
Claudia Russo
Sprechstunden
Während der Vorlesungszeit:
Montags, 10.15 - 11.30 Uhr
Dienstags, 13.30 - 14.30 Uhr
Donnerstags, 13.30 - 14.30 Uhr
Profil
Während des Krieges scheiterte die fällige Neubesetzung des Lehrstuhls am Widerstand des nationalsozialistischen Regimes. Unmittelbar nach Kriegsende ernannte der Senat der Universität in eigener Verantwortung Theodor Gottlob, seit 1939 Lehrstuhlvertreter, zum außerordentlichen Professor für Kirchenrecht. Gottlob, der zwei Jahre später Ordinarius wurde, engagierte sich neben seiner Lehrtätigkeit als Vorsitzender der „Mensa Academica“ wirkungsvoll gegen Not und Hunger der ersten Nachkriegsjahre. Unter seinem Nachfolger Bernhard Panzram, im Studienjahr 1964/65 Rektor der Universität, wurde 1963 ein zweiter kirchenrechtlicher Lehrstuhl mit rechtshistorischem Schwerpunkt geschaffen. Auf ihn wurde Panzrams Schüler Ulrich Mosiek berufen. In den Folgejahren entwickelte sich das Kanonistische Seminar zu einem Zentrum für das Studium der historischen Kanonistik. Daran war nach Panzrams Emeritierung auch Carl Gerold Fürst maßgeblich beteiligt.
Nach dem frühem Tod von Ulrich Mosiek gelang es nicht, den zweiten Lehrstuhl adäquat zu besetzen; er wurde 1981 in einen Lehrstuhl für Pastoraltheologie umgewandelt. Seitdem ist die Kanonistik an der Theologischen Fakultät durch einen Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte vertreten. Ab 1983 ergänzte Hartmut Zapp als apl. Professor das Lehrangebot und arbeitete zusammen mit Fürst in der rechtshistorischen Forschung. Seit dem Wintersemester 2004 ist Georg Bier Inhaber des Lehrstuhls. Forschung und Lehre des Arbeitsbereichs beschäftigen sich mit dem katholischen Kirchenrecht.
Von 1963 bis 1978 wurde die Struktur des Arbeitsbereichs maßgeblich geprägt durch den zusätzlichen Lehrstuhl. In dieser Zeit konnte neben den rechtsdogmatischen Pflichtveranstaltungen eine breite Palette an rechtshistorischen Spezialveranstaltungen angeboten werden. Sowohl den Lehrenden als auch interessierten Studierenden bot sich die Möglichkeit zu intensiver Forschung. Beim Arbeitsbereich lag die Herausgeberschaft für die Sektion „Kanonisches Recht“ des Lexikons des Mittelalters, zusammen mit dem Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte am Historischen Seminar (Hubert Mordek). In einem mit Drittmitteln geförderten internationalen Projekt wurde an der Erstellung eines Inventoriums kanonistischer Handschriften gearbeitet. Carl Gerold Fürst, Spezialist für das Ostkirchenrecht, war als sachverständiger Berater maßgeblich beteiligt an der Redaktion des Gesetzbuchs der orientalischen Kirchen. Papst Johannes Paul II. dankte ihm und dem Arbeitsbereich ausdrücklich „für die hervorragende Arbeit bei der Koordination des gesamten Codex“ und verlieh Fürst die „Commenda con placca“ des Gregorius-Ordens.
Die Forschungsschwerpunkte des derzeitigen Lehrstuhlinhabers sind das kirchliche Verfassungsrecht, das kanonische Lehrrecht und das Eherecht. Außerdem ist der Lehrstuhl in Zusammenarbeit mit anderen kanonistischen Lehrstühlen am Aufbau einer Datenbank zur Erfassung kirchenrechtswissenschaftlicher Literatur beteiligt. zusammengetragenen Mikrofilmsammlung kanonistischer Quellen und der rechtshistorisch gut ausgestattete Bibliothek des Arbeitsbereichs profitieren die Studierenden bis heute. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt ist das kanonische Eherecht. Ulrich Mosiek, neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit auch Gerichtsvikar der Erzdiözese Freiburg, begründete ein einflussreiches, von seinem Schüler Hartmut Zapp weitergeführtes eherechtliches Lehrbuch.
Die Vermittlung der Lehre hat sich in den vergangenen sechzig Jahren stark gewandelt. Ein besonderes Augenmerk gilt gegenwärtig Kontakten und Gesprächen der Studierenden mit Rechtsanwendern. Die Relevanz des kirchlichen Rechts in Verwaltung und Rechtsprechung wird so nachvollziehbar. Eine noch stärkere Einbeziehung der Rechtspraxis ist angestrebt. Die Modularisierung des Studiums im Zuge des Bologna-Prozesses bietet vermehrt Gelegenheit, die bereits bestehende Zusammenarbeit mit Fachkollegen innerhalb und außerhalb der Fakultät (insbesondere in den Rechtswissenschaften) durch gemeinsame Lehrveranstaltungen zu intensivieren und auszuweiten.
Forschungsschwerpunkte
Der 1983 in Kraft getretene Kodex des kanonischen Rechts (CIC) und die dazu ergangenen partikularrechtlichen Bestimmungen, vor allem zu den Themenbereichen
► Rechtliche Struktur der katholischen Kirche, insbesondere das Diözesanbischofsamt und das Verhältnis Universalkirche - Teilkirchen
► Lehrrecht
► Kanonisches Eherecht
Aktuelle Projekte
Mitarbeit am Datenbankverbund der Kirchenrechtslehrstühle in Deutschland
Inhalt der Datenbank
In dieser Datenbank werden aufgenommen:
► kirchenrechtlich Monographien
Ziele der Datenbank:
Entstehung und Entwicklung des Projekts:
Im Oktober 1992 wurde das Projekt "Datenbankverbund der Kirchenrechtslehrstühle in Deutschland" von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Universität Bochum gegründet. Für die Literaturverwaltung wurde das Programm "askSam 5.0" ausgewählt. Die Kirchenrechtslehrstühle Regensburg, Eichstätt, Passau und Freiburg schlossen sich im Januar 1995 an das Projekt an.
Derzeit arbeiten neben dem Arbeitsbereich Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte in Freiburg folgende Einrichtungen weiterhin an der Datenbank:
► Universitäre Einrichtungen
► Einrichtungen der kirchlichen Verwaltung
Alle Mitwirkenden an dieser Datenbank stehen quartalweise im Datenaustausch mit dem Institut für Kanonisches Recht (Münster). Dort werden die Daten gesammelt und jährlich an die Kooperationspartner versandt.
Nutzung der Datenbank:
Die Datenbank ist öffentlich zugänglich unter: https://theol.uni-freiburg.de/Redirect/www.uni-muenster.de/KanRecht/data/
Studium und Lehre
Lehrveranstaltungen
Sowohl die aktuellen als auch die vergangenen Lehrveranstaltungen finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis der Universität Freiburg.
Materialien
Materialien zu den Lehrveranstaltungen werden für Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Lehr- und Lernplattform CampusOnline über das Internet zur Verfügung gestellt. Sollten Sie nicht an der jeweiligen Veranstaltung teilgenommen haben und trotzdem Interesse an den Materialien haben, so wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
marc.rahmann@theol.uni-freiburg.de
Bibliothek
Die Signaturübersicht der Teilbibliothek des Arbeitsbereiches Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte innerhalb der "Fakultätsbibliothek Theologie" ermöglicht, durch die Unterteilung in Literaturgruppen, eine sachliche Literaturrecherche.
Ansonsten bietet der Freiburger Online-Katalog die Möglichkeit mit Schlagworten gezielt Literatur zu suchen.
