Sprachprüfung

Die Sprachprüfung in den Fächern "Neutestamentliches Griechisch" und "Biblisches Hebräisch" besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, deren Ergebnisse gleichwertig in die abschließende Bewertung der Gesamtleistung eingehen:

  • einer schriftlichen Übersetzungsklausur über einen Text aus dem AT bzw. NT von ca. 160 Wörtern (Dauer: 180 Minuten)
  •  einer mündlichen Prüfung über einen Text aus dem AT bzw. NT (Lesen und Übersetzen ohne Vorbereitung; Dauer: 10 Minuten)

Hilfsmittel (Grammatik, Wörterbuch etc.) sind bei beiden Teilen der Sprachprüfung nicht zugelassen. Wörter, die über den Wortschatz des "Griechischen Lernvokabulars zum Neuen Testament" bzw. des "Lernwortschatzes der hebräischen Sprache des AT" hinausgehen, werden in beiden Teilen der Sprachprüfung angegeben. Die Sprachprüfung gilt als bestanden, wenn das Gesamtergebnis wenigstens der Beurteilung "ausreichend" entspricht. Die Sprachprüfung kann wiederholt werden.
 

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