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Studienplan für den Diplomstudiengang Katholische Theologie

Beschlossen vom Fakultätsrat der Theologischen Fakultät am 1. Februar 1990. Herausgegeben im Auftrag des Rektors der Universität Freiburg ISBN 3-8107-8609-8 Druck und Verlag HochschulVerlag GmbH Appuhnstraße 2022609 Hamburg.



§ 1       Allgemeine Einführung in das Studium der Katholischen Theologie

I.          Gegenstand und Aufgabe des Theologiestudiums

1.         Struktur und Aufgabe der Theologie

Die Katholische Theologie hat die Aufgabe der wissenschaftlichen Durchdringung des christlichen Glaubensverständnisses, das in der geschichtlichen Offenbarung Gottes im Alten und Neuen Testament und in der Auslegung der geoffenbarten Wahrheit durch die Glaubensgemeinschaft der Kirche gründet. Die Theologie leistet mit einer Vielzahl wissenschaftlicher Methoden diese Reflexion über den Glauben und befragt und begründet in Auseinandersetzungen mit den Fragen der Gegenwart die Praxis der Kirche.

Der komplexe Gegenstandsbereich der Theologie entfaltet sich in die Bereiche historischer, systematischer und praktischer Theologie, die aufgrund der in den einzelnen Disziplinen hauptsächlich verwendeten Methoden voneinander abgehoben werden. Die Katholische Theologie geht von der Voraussetzung aus, daß die rechte Einsicht in den christlichen Glauben einer philosophischen Einübung in die allgemeinen Fragen nach Gott, Mensch und Welt bedarf. Bibelwissenschaften und Kirchengeschichte bilden die historische Achse der theologischen Wissenschaften. In den Büchern der Heiligen Schrift sind die ursprünglichen Zeugnisse des Glaubens gegeben, dessen mannigfaltige Erscheinungsformen und geschichtliche Realisierungen in der Geschichte der Kirche hervortreten. Auf dieser Grundlage wird in den systematischen Fächern der heute gültige Wahrheitsanspruch des christlichen Glaubens begründet, werden seine einzelnen Gehalte nach ihrem inneren Zusammenhang entfaltet und ihre sittliche Relevanz für den einzelnen und die Gesellschaft aufgezeigt. Die Disziplinen der praktischen Theologie reflektieren im Kontakt mit den historisch—exegetischen und den systematischen Fächern und im Gespräch mit den Humanwissenschaften die Verfassung und die Praxis der Kirche und entwerfen Orientierungen für die verschiedenen kirchlichen Handlungsfelder.

2.         Ziel des Studiums der Theologie

Das Studium Katholischer Theologie soll den Studierenden auf wissenschaftliche Weise mit den theologischen Grunddaten vertraut machen und ihn so befähigen, aus theologischer Verantwortung im Bereich von Kirche und Gesellschaft sachgerecht und kooperativ zu handeln und diese Fähigkeiten weiterzuvermitteln.

Die Lehrveranstaltungen wollen einen Überblick über den Gegenstandsbereich der Theologie ermöglichen und dazu anleiten, innerhalb dieses Rahmens Einzelprobleme selbständig einzuordnen, nach Inhalt und Form angemessen darzustellen und methodisch zu untersuchen. Der Studierende soll lernen, theologische Erkenntnisse und Erfahrungen und Probleme der Lebens- und Berufspraxis aufeinander zu beziehen. So kann er in seiner späteren beruflichen Tätigkeit den Dienst am Glauben auf eine wissenschaftlich verantwortbare Weise wahrnehmen.

II.        Studienmöglichkeiten in Freiburg

1.         Studiengänge

An der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg werden für das Theologiestudium folgende Studiengänge angeboten:

a)         der Studiengang Theologisches Diplom

b)         der Studiengang Theologische Hauptprüfung

c)         der Studiengang Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien (Haupt- und Beifach).

a)         Theologisches Diplom

Der umfassende Studiengang im Fach Katholische Theologie ist der Diplomstudiengang. Das Gesamtstudium einschließlich der Prüfungen dauert zehn Semester. Die Regelstudienzeit einschließlich der Diplomprüfung und der Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt zehn Semester. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Theologische Fakultät den akademischen Grad eines Diplom-Theologen. Über Voraussetzungen, Berufsperspektiven und Studienverlauf informiert dieser Studienplan. Für die Prüfungen ist die „Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Katholische Theologie“ heranzuziehen.

b)         Theologische Hauptprüfung

Studierende, die Priester der Erzdiözese Freiburg werden wollen, beschließen ihr theologisches Studium an der Fakultät mit der kirchlichen „Theologischen Hauptprüfung“. Der Studiengang ist mit dem Diplomstudiengang weitgehend material identisch; die geforderten Prüfungsleistungen sind gleichwertig. Die Prüfungsordnung für die Theologische Hauptprüfung ist bei der Direktion des Collegium Borromaeum (Schoferstraße1) oder beim Erzbischöflichen Ordinariat (Herrenstraße35) erhältlich.

c)         Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt

Wer Theologie für das Lehramt an Gymnasien studiert, kann die Wissenschaftliche Prüfung für Theologie als Hauptfach (nach neun Semestern) oder mit den Anforderungen eines Beifaches ablegen. Der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen verringert sich gegenüber dem Theologischen Diplom. Die Zwischenprüfungsordnung ist im HochschulVerlag, Postfach 5426, 79021 Freiburg, erschienen und kann dort oder im Buchhandel bezogen werden; für die Abschlußprüfung und für Bestimmungen des Studienganges (Kombination mit anderen Fächern) ist das Wissenschaftliche Prüfungsamt für das Lehramt an Gymnasien, Außenstelle Freiburg (Bismarckallee 2) zuständig.

2.         Intensivierung des Studiums,     theologische Praxiseinübung und Fortbildung

a)         Lizentiat und Doktorat

Nach abgeschlossenem theologischen Studium (Abschlußprüfung) im Studiengang Theologisches Diplom, Theologische Hauptprüfung oder Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt ist der Erwerb des Lizentiats oder des Doktorats in Theologie möglich. Die Prüfungsleistungen bestehen – mit modifizierten Anforderungen in der Lizentiatsprüfung – in einer wissenschaftlichen Abhandlung und in einer mündlichen Prüfung gemäß der Promotionsordnung oder der Lizentiatsordnung der Theologischen Fakultät.

b)         Diplom für Christliche Sozialwissenschaft und Sozialarbeit

Als Zusatzstudium zu einem regulären Hochschulstudium, auch in nichttheologischen Fächern, wird in der Theologischen Fakultät Freiburg Studierenden aller Fakultäten die Möglichkeit geboten, sich in einem viersemestrigen Studium detaillierte Kenntnisse über Aufgaben und Formen kirchlicher und nichtkirchlicher Sozialarbeit zu erwerben. Die Arbeitsbereiche für Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit und für Christliche Gesellschaftslehre stellen nach bestandener Prüfung mit dem Prüfungszeugnis das Diplom für Christliche Sozialwissenschaft und Sozialarbeit aus. Das Diplom berechtigt nicht zur Führung eines akademischen Grades, gilt aber bei den Trägern staatlicher und freier Bildungs- und Sozialarbeit als anerkannte zusätzliche Qualifikation.

Der Studienplan ist erhältlich beim Arbeitsbereich Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit (Werthmannplatz 3).

c)         Einübung in die theologische Praxis und theologische Fortbildung

Soweit nicht schon zur Zeit des Studiums oder im Studium selbst eine praktische Orientierung geschieht, schließt sich an das Studium eine Phase der Praxiseinübung an. Diese geschieht, zum Teil in Zusammenarbeit mit der Fakultät, im Referendariat für das Lehramt, im Referendariat für Pastoralassistenten, im Priesterseminar für Kandidaten des Priesteramtes oder in einer ähnlichen Art der Einübung in die Berufspraxis.

3.         Weitere Studienmöglichkeiten

a)         Kandidaten für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Fach Religion studieren an der Pädagogischen Hochschule Freiburg. An der Theologischen Fakultät besuchte Lehrveranstaltungen werden für das Studium an der Pädagogischen Hochschule anerkannt.

b)         An der Fachhochschule für Sozialwesen und Religionspädagogik beim Deutschen Caritasverband erfolgt im Fachbereich Religionspädagogik eine Ausbildung für das Lehramt mit den Schwerpunkten Berufsschule und Sonderschule. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden für ein anschließendes Studium an der Theologischen Fakultät anerkannt, sofern Gleichwertigkeit besteht.

c)         In bestimmten Studiengängen anderer Fakultäten, die mit dem Magister—Examen abschließen, oder bei der Promotion in bestimmten anderen Fakultäten besteht die Möglichkeit, Katholische Theologie als Prüfungsfach (2. Hauptfach oder Nebenfach) zu wählen. Über die näheren Bedingungen informiert die Ordnung für die akademische Abschlußprüfung (Magisterprüfung) der Philosophischen Fakultäten der Universität Freiburg, Teil C: Anforderungen in den Prüfungsfächern nichtphilosophischer Fakultäten; – fachspezifische Bestimmungen für das Fach Katholische Theologie (2.Hauptfach und Nebenfächer).

d)         An der Universität Freiburg besteht ein Lehrauftrag für Evangelische Theologie.

4.         Studienfächer

a)         Philosophie

Die Lehrveranstaltungen im Studienfach Philosophie werden in der Philosophischen FakultätI durchgeführt (Philosophisches SeminarII).

b)         Fächer und Einrichtungen

An der Theologischen Fakultät werden die einzelnen Studienfächer durch folgende Einrichtungen vertreten:

Institut für Biblische und Historische Theologie

Abteilung I       Arbeitsbereich Alttestamentliche Literatur Arbeitsbereich Neutestamentliche Literatur

Abteilung II      Arbeitsbereich Alte Kirchengeschichte und Patrologie

                        Arbeitsbereich Mittlere und Neuere Kirchengeschichte und Kirchliche Landesgeschichte / Religiöse Volkskunde

Abteilung III     Arbeitsbereich Christliche Archäologie und Kunstgeschichte

Institut für Systematische Theologie

Abteilung I       Arbeitsbereich Religionsgeschichte

            Arbeitsbereich Christliche Religionsphilosophie

                        Arbeitsbereich Fundamentaltheologie

Abteilung II      Arbeitsbereich Dogmatik

            Arbeitsbereich Quellenkunde der Theologie des Mittelalters

            Arbeitsbereich Dogmatik und Ökumenische Theologie

Abteilung III     Arbeitsbereich Moraltheologie

Institut für Praktische Theologie

Abteilung I       Arbeitsbereich Liturgiewissenschaft

                        Arbeitsbereich Pädagogik und Katechetik

                        Arbeitsbereich Pastoraltheologie

Abteilung II      Arbeitsbereich Christliche Gesellschaftslehre

                        Arbeitsbereich Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit

Abteilung III     Arbeitsbereich Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte

c)         Besondere Studienmöglichkeiten

Über den allgemeinen Grundbestand theologischer Disziplinen und der damit angebotenen Studienmöglichkeiten hinaus bieten sich in Freiburg einige seltenere Studienmöglichkeiten:

In der Christlichen Archäologie werden die Zeugnisse der frühen christlichen Kunst erhoben und dargestellt. In der Religiösen Volkskunde können spezielle Kenntnisse über die Volksfrömmigkeit erworben werden. Die Religionsgeschichte zeigt in Differenz zum Christentum die Eigenarten der großen Weltreligionen auf. Fächerübergreifend ermöglicht das Studium der Bereiche von Religionsphilosophie, Fundamentaltheologie und Religionsgeschichte eine Vertiefung in den Begründungszusammenhang von christlichem Glauben heute. Der Arbeitsbereich Quellenkunde der Theologie des Mittelalters führt ein in Philosophie und Theologie des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Ein weiterer möglicher Studienschwerpunkt ergibt sich in der Kanonistik mit der Kirchlichen Rechtsgeschichte und dem Ostkirchenrecht. Auf das Diplom für Christliche Sozialwissenschaft und Sozialarbeit wurde schon hingewiesen.

5.         Angrenzende Fachrichtungen

Wie die theologischen Disziplinen vielfältige Berührungspunkte mit anderen Fachrichtungen haben, ergeben sich auch während des Studiums aus wissenschaftlichem Interesse oder aus Fragen der beruflichen Orientierung Kontakte zu anderen Fachrichtungen.

Zur Vertiefung, besonders im Rahmen des Wahlstudiums, ist eine solche Einbeziehung anderer Disziplinen sinnvoll und teils sogar notwendig. Ein parallel laufendes Zweitstudium eines anderen Faches sollte jedoch nur nach gründlicher Beratung begonnen werden und sich besser erst an das Studium der Theologie anschließen, da der Diplomstudiengang in der Regel mit seinen Lehrveranstaltungen und dem nötigen Selbststudium die zur Verfügung stehende Zeit voll beansprucht.

§ 2       Studiengang Theologisches Diplom

I.          Berufsperspektiven

1.         Tätigkeitsfelder

Das Studium soll nicht schon zur Einübung in bestimmte Berufe dienen, sondern der Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit in bestimmten Tätigkeitsfeldern. Es ist also nicht einfach an heute gültigen Berufsbildern orientiert. Für die spätere Berufstätigkeit vermittelt das Studium nur begrenzte Qualifikationen. Für den Diplomstudiengang sind solche Tätigkeitsfelder: Verkündigung und Erziehung – Beratung – Sozialarbeit und Diakonie – Gottesdienst (Liturgie und Sakramente) – Gemeindeorganisation und Gemeindeaufbau.

2.         Berufsmöglichkeiten

Gegenwärtig gibt es eine Reihe differenzierter Berufe, für die die Diplomprüfung – gegebenenfalls mit einem ergänzenden Studium verbunden – qualifiziert. In vielen Diözesen oder religiösen Gemeinschaften ist das Diplom Voraussetzung für die Aufnahme als Priesteramtskandidat beziehungsweise für die Zulassung zur Priesterweihe. Das Diplom eröffnet berufliche Wirkmöglichkeiten in der Kirche, in kirchlichen Verbänden oder Institutionen, zum Beispiel als Religionslehrer, als Pastoralassistent (Pastoralreferent), der hauptamtlich in der Gemeindepastoral tätig ist, als Mitarbeiter in der Theologischen Erwachsenenbildung, in der kategorialen Seelsorge, in der kirchlichen Verwaltung, als Referent in kirchlichen Organisationen und Einrichtungen. Ein Theologisches Diplom ermöglicht vielfältige spezialisierte Tätigkeit in der Publizistik, der Medienarbeit, im Archiv- und Bibliothekswesen, im Verlagswesen, in vielfältigen Beratungsfunktionen. Das Theologische Diplom ist auch eine Voraussetzung für Mitarbeit in theologischer Forschung und Lehre.

II.        Voraussetzungen

1.         Formale Voraussetzungen

Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Studium der Theologie im Studiengang Theologisches Diplom ist die Immatrikulation in der Theologischen Fakultät und die Zulassung zum Studiengang durch das Studentensekretariat (Sedanstraße 6 ), an das auch entsprechende Anträge termingerecht zu richten sind.

2.         Persönliche Voraussetzungen

Für das Studium Katholischer Theologie im Diplomstudiengang ist ein Mindestmaß an existentieller Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben vorauszusetzen, sowohl im Blick auf das Selbstverständnis der Theologie wie auf die späteren Berufsmöglichkeiten. Zum erfolgreichen Studium gehört die Bereitschaft, die Prägungen durch Familie, Kirche und Gesellschaft kritisch mit in das Studium einzubringen, offen die theoretische Auseinandersetzung mitzuvollziehen und zu neuer Identifikation mit der Kirche in praktischer Orientierung und geistlichem Leben finden zu wollen. Das kann durch das Studium nur mittelbar geschehen und verlangt persönliches Engagement. Die Eignung muß dahin reichen, daß der Studierende die komplexen theologischen Sachverhalte adäquat interpretieren und in ein Gesamtverständnis der Wirklichkeit integrieren kann.

3.         Sprachliche Voraussetzungen

Für das theologische Diplom ist die Kenntnis der lateinischen, griechischen und der hebräischen Sprache erforderlich. Die Sprachkenntnisse sollen dazu dienen, lateinische, griechische und hebräische Texte der kirchlichen und theologischen Tradition mit den entsprechenden Hilfsmitteln übersetzen und die zentralen Grundbegriffe solcher Texte entfalten zu können. Werden die sprachlichen Voraussetzungen nicht bei der Immatrikulation nachgewiesen, so sind die entsprechenden Kenntnisse spätestens bis zur Diplom—Vorprüfung zu erwerben. Sind während der Studienzeit Sprachen zu erlernen, kann auf Antrag die Frist bis zur Ablegung der Diplom—Vorprüfung um bis zu zwei Semester verlängert werden. Um diese Frist verlängert sich dann auch die Zeit bis zur Ablegung der Diplomprüfung.

a)         Lateinisch

Die lateinische Sprache ist für die Kenntnis der theologischen Tradition der westlichen Kirche unerläßlich. Gefordert ist ein Latinum, das in seinen Anforderungen dem sogenannten „Kleinen Latinum“ entspricht. Spezielle Lateinkurse für Theologiestudenten werden an der Theologischen Fakultät nicht angeboten. Die Philosophische Fakultät II bietet für Hörer aller Fakultäten Sprachkurse, in deren Anschluß durch eine Prüfung das „Kleine Latinum“ erworben werden kann.

b)         Griechisch

Griechisch ist die Sprache des Neuen Testaments und zahlreicher theologisch relevanter Dokumente aus der Frühzeit der Kirche im hellenistischen Kulturkreis, der die christliche Tradition entscheidend mitgeprägt hat. Gefordert ist ein Graecum oder eine Prüfung, die den Anforderungen des von der theologischen Fakultät angebotenen Sprachkurses mindestens entspricht.

c)         Hebräisch

Die Kenntnis der hebräischen Sprache eröffnet den Zugang zum Urtext des größten Teils der Bücher des Alten Testaments sowie zum Verständnis des semitischen Denkens. Gefordert ist ein Hebraicum oder eine Prüfung, die den Anforderungen des von der Theologischen Fakultät angebotenen Sprachkurses mindestens entspricht.

III.       Aufbau des Studiums

1.         Gliederung des Studiums

Das Diplomstudium gliedert sich in Grundstudium, Hauptstudium und Wahlstudium. Der erste Studienabschnitt ist das Grundstudium; es umfaßt die ersten vier Semester, es kann gegebenenfalls um ein Sprachsemester je Fremdsprache, insgesamt aber höchstens um zwei Semester erweitert werden. Das Grundstudium hat zum Inhalt den Einführungskurs, weitere einführende Lehrveranstaltungen, eine begrenzte Zahl weiterer Studienfächer und gegebenenfalls Sprachkurse. Das Grundstudium wird abgeschlossen durch die Diplom—Vorprüfung. Das Hauptstudium umfaßt das fünfte bis zehnte Semester. In diesem zweiten Studienabschnitt liegt die Mehrzahl der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen. Das Hauptstudium endet mit der Diplomprüfung. Während des Hauptstudiums ist ein Wahlstudium mit einer zusätzlichen begrenzten Zahl von Lehrveranstaltungen durchzuführen sowie die Diplomarbeit anzufertigen.

2.         Prüfungen und Studiendauer

Die Bestimmungen über Ziel, Umfang, Inhalt, Art und Verlauf von Diplom—Vorprüfung und Diplomprüfung sind der „Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Katholische Theologie“ zu entnehmen, desgleichen die Bestimmungen über die Regelstudienzeit und die zu beachtenden Fristen.

3.         Gestaltung des Stundenplans

Innerhalb der durch die Regelstudienzeit und das Lehrangebot gesetzten Grenzen hat der Studierende die Möglichkeit, die Einzelfächer auf verschiedene Weise in seinen individuellen Studienablauf einzubringen. Diese Flexibilität des Studiengangs, die möglichst viel Freiheit und Wahlmöglichkeit im Studium belassen soll, erfordert von Anfang an eine bewußte und umfassende Planung des Studiums. Dabei ist zu beachten, daß manche Vorlesungen zufolge des längeren Zyklus immer dann gehört werden müssen, wenn sie angeboten werden, andere Studienfächer schon vor Ende des jeweiligen Studienabschnittes abgeschlossen werden können. Das ist von Bedeutung für eventuell vorzuziehende Prüfungsfächer. Bei der Gestaltung des Stundenplans sollte auch beachtet werden, daß zum Ende des Hauptstudiums die Diplomarbeit angefertigt und die intensive Prüfungsvorbereitung erfolgen muß.

IV.       Lehrveranstaltungsarten

1.         Methodische Unterscheidung

Die Lehrveranstaltungen werden unterschieden nach Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Kolloquien, Vorlesungen informieren in systematischer Form über wesentliche Inhalte und deren methodische Aufarbeitung. Seminare (nach unterschiedlichen Voraussetzungen differenziert in Proseminare, Hauptseminare und Oberseminare) ergänzen die Vorlesungen durch kommunikative Arbeitsformen. In Übungen wird in bestimmte Fähigkeiten, Praxis und Tätigkeitsfelder oder Forschungsmethoden „eingeübt“ (zum Beispiel Sprachkurs, Lektürekurs, Exkursion, Hospitation, Praktikum). Das Kolloquium dient dem wissenschaftlichen Gespräch.

2.         Pflichtseminare

Die erfolgreiche Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen muß bei der Meldung zur Diplom—Vorprüfung beziehungsweise zur Diplomprüfung nachgewiesen werden. Zur Diplom-Vorprüfung ist die erfolgreiche Mitarbeit in drei Seminaren (Pro- oder Hauptseminare) nachzuweisen, von denen zwei fachbezogenen Inhalts sein müssen. Die Auswahl dieser Seminare steht dem Studierenden frei. Für eines der drei Seminare kann auch die „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Katholischen Theologie“ angerechnet werden. Zur Diplomprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an fünf weiteren Seminaren (Haupt- beziehungsweise Oberseminare) nachzuweisen, von denen je eines im Bereich der biblisch-historischen, der systematischen und der praktischen Theologie und zwei im Bereich des Wahlstudiums liegen müssen.

3.         Pflichtvorlesungen

Unter Pflichtvorlesungen werden jene Vorlesungen verstanden, die grundlegende Inhalte der einzelnen Studienfächer vermitteln, soweit diese für ein ordnungsgemäßes Studium sinnvoll und notwendig sind.

Die Pflicht zur Teilnahme an diesen Vorlesungen (Signatur „P“ im Vorlesungsverzeichnis) resultiert daraus, daß sich die einschlägigen Prüfungen an den Inhalten dieser Lehrveranstaltungen orientieren.

4.         Weitere Lehrveranstaltungen

Über die vorgeschriebene Zahl von Pflichtseminaren hinaus wird der Besuch weiterer Pro- und Hauptseminare empfohlen. Ebenso werden die über die Pflichtvorlesungen hinaus angebotenen Wahlvorlesungen (Signatur „W“ im Vorlesungsverzeichnis) entsprechend den persönlichen Interessen der Studierenden empfohlen.

5.         Lehrveranstaltungen im Wahlstudium

Für das Wahlstudium hat der Studierende im Rahmen der Wahlstudiengänge der einzelnen Studienfächer Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens zehn Semesterwochenstunden bei der Diplomprüfung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung des Hochschullehrers, der das Wahlstudium betreut hat. Für das Wahlstudium verpflichtend sind die Lehrveranstaltungen, die in den Wahlstudiengängen festgelegt beziehungsweise nach Rücksprache mit dem Fachvertreter variiert worden sind.

V.        Prüfungsarten

1.         Diplom—Vorprüfung

Die Diplom—Vorprüfung ist eine punktuelle Prüfung mit der Möglichkeit, einen Teil der Prüfungsfächer um ein Semester vorzuziehen, wenn die entsprechenden Studienleistungen bereits erbracht sind. Sie besteht aus acht mündlichen Prüfungen von jeweils etwa 20 Minuten Dauer. Die Prüfungen können auf Antrag von Kandidaten als Gruppenprüfungen mit höchstens vier Kandidaten abgelegt werden.

2.         Diplomprüfung

Die Diplomprüfung ist eine punktuelle Prüfung mit der Möglichkeit, einen Teil der Prüfungsfächer bis zu zwei Semester vorzuziehen, wenn die entsprechenden Studienleistungen bereits erbracht sind. Sie besteht aus sechs schriftlichen Prüfungen, zehn mündlichen Prüfungen von jeweils etwa 20 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung über das Wahlstudium von etwa 20 Minuten Dauer. Außerdem ist die Diplomarbeit Bestandteil der Diplomprüfung. Die Prüfungen können auf Antrag von Kandidaten als Gruppenprüfungen mit höchstens vier Kandidaten abgelegt werden. Bei der Berechnung der Fachnoten können – als kumulatives Prüfungselement – vorher erbrachte Leistungsnachweise (Seminarscheine) berücksichtigt werden.

3.         Diplomarbeit

Für die Anforderungen an die Diplomarbeit sind die entsprechenden Bestimmungen der „Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Katholische Theologie“ heranzuziehen. In der Diplomarbeit sollte innerhalb eines begrenzten Zeitraums in begrenztem Umfang ein Problem aus dem Bereich der Theologie wissenschaftlich bearbeitet werden. Das Thema soll in der Regel dem Bereich des Wahlstudiums entnommen sein.

4.         Seminarschein als Leistungsnachweis

Die in den Seminaren der Theologischen Fakultät und des Philosophischen SeminarsII erworbenen Seminarscheine sind Leistungsnachweise. Die Bewertung erfolgt mit dem Bewertungssystem für die Diplomprüfung. Nach Maßgabe der „Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Katholische Theologie“ werden die Noten der Seminarscheine bei der Berechnung der Fachnoten der Diplomprüfung berücksichtigt.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Seminarscheins ist die qualifizierte Mitarbeit in der Seminarveranstaltung. Ein Seminarschein kann nicht ausgestellt werden, wenn der Studierende unentschuldigt Seminarsitzungen ferngeblieben ist.

Die Note eines Seminarscheins kann nur dann angerechnet werden – auch bei Seminarscheinen, die andernorts erworben wurden –, wenn nachgewiesen wird, daß ihr die Bewertung einer Hausarbeit (Referat), einer Klausurarbeit oder einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 Minuten Dauer zugrunde liegt.

§ 3       Das Lehrangebot der Studienfächer

Der Erstellung eines langfristigen individuellen Stundenplans soll der folgende Überblick über die einzelnen Studienfächer, ihren Ort im Verlauf des Studiums, ihre Studienziele und ihr zu beachtendes Angebot an Pflichtveranstaltungen und weiteren Vorlesungen, Seminaren und Übungen dienen.

I.          Sprachkurse

1.         Griechisch

a)         2x (3 SWS)     Sprachkurs Griechisch in zwei Semestern

b)         Der Sprachkurs beginnt in jedem Semester. An die Stelle des KursesII kann ein Intensivkurs in den Semesterferien treten.

Der Intensivkurs dauert ca. fünf Wochen mit zehn Stunden je Woche.

c)         Die Prüfung am Ende des Kurses (entweder nach zwei Semestern oder nach dem Ende des Intensivkurses) ist schriftlich (eine dreistündige Klausur) und mündlich (eine Prüfung von 15 Minuten).

d)         Prüfungsanforderungen: In der schriftlichen Prüfung Übersetzung eines neutestamentlichen Textes (ca. 15 bis 20 Zeilen der Nestle—Aland—Ausgabe); in der mündlichen Prüfung ein neutestamentlicher Text mit Fragen zur Grammatik. Die Kenntnis eines Grundwortschatzes des neutestamentlichen Griechisch (Wörter mit mehr als neun Belegen im Neuen Testament) wird bei beiden Prüfungen vorausgesetzt.

Sprachliche Hilfsmittel (Wörterbuch und Grammatik) sind bei beiden Prüfungen nicht zugelassen.

2.         Hebräisch

a)         2x (3 SWS)     Sprachkurs Hebräisch in zwei Semestern

b)         Verlauf des Sprachkurses und der Prüfungen wie beim Griechisch—Kurs.

c)         Prüfungsanforderungen: In der schriftlichen Prüfung Übersetzung eines leichten Prosatextes, in der Regel aus den historischen Büchern des Alten Testaments (ca. 15 Zeilen der Biblia Hebraica) und Analyse von zehn Verbalformen, die im Text vorkommen; in der mündlichen Prüfung ein leichter Text (auch aus den Psalmen) mit Fragen zur Formenbildung im nominalen und verbalen Bereich. Die Kenntnis eines Grundwortschatzes des biblischen Hebräisch (Wörter mit mehr als 99 Belegen im Alten Testament) wird bei beiden Prüfungen vorausgesetzt.

Sprachliche Hilfsmittel (Wörterbuch und Grammatik) sind bei beiden Prüfungen nicht zugelassen.

II.        Theologische Propädeutik

1.         Aufgabe

Die Theologische Propädeutik hat die Aufgabe, als zentrale Vorlesung des „Einführungskurses“ zusammen mit dessen anderen Lehrveranstaltungen die Studienanfänger in die fundamentalen Wahrheiten des christlichen Glaubens einzuführen. Sie erörtert exemplarisch Grundstrukturen des personalen und sozialen Lebens und zeigt Wege christlicher Theorie und Praxis in der gegenwärtigen Welt.

2.         Studienziel

Der „Einführungskurs“ zu Beginn des Theologiestudiums soll als ganzer folgende Ziele verwirklichen:

Einführung in den Glauben; Ergänzung des religiösen Grundwissens und Hilfen zur Glaubensbegründung und zum Glaubensvollzug.

Einführung in die Einheit der Theologie und die Vielfalt ihrer Fächer.

3.         Lehrangebot

Die Theologische Propädeutik befaßt sich in einer ersten Reflexionsstufe vor allem mit den Themen Gott, Jesus Christus, Kirche, Grundfragen christlichen und kirchlichen Lebens. Die Vorlesung geht über zwei Semester mit je zwei oder drei Semesterwochenstunden. Sie wird abwechselnd von den Inhabern der Lehrstühle für Dogmatik, Fundamentaltheologie und Christliche Religionsphilosophie angeboten.

III.       Philosophie

1.         Aufgabe

Philosophie thematisiert die Grundlagen menschlichen Erkennens und Handelns. Insofern ist Philosophie gegenüber anderen Wissenschaften allgemeine und spezielle Grundlagendisziplin wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Als solche umfaßt Philosophie folgende Bereiche: Erkenntnistheorie, Logik, Ontologie, Metaphysik, Religionsphilosophie, Ethik, philosophische Anthropologie, Sprachphilosophie, Ästhetik, Sozialphilosophie, Staatsphilosophie, Geschichtsphilosophie. Die Geschichte der Philosophie und Teilkomplexe der Wissenschaftsgeschichte haben für die aktuelle Forschungsarbeit und die Lehre, die philosophische Einsicht vermitteln will, nicht den Charakter eines bloß ergänzenden Anhangs, sondern sind ihrerseits gerade für die Aktualität der Forschung und für eine adäquate Vermittlung der Sache der Philosophie von konstitutiver Bedeutung.

2.         Studienziel

Ziel des Philosophiestudiums innerhalb des Theologiestudiums ist die Einübung in logisch—stringentes Denken, in die Einsicht von philosophischen Problemstrukturen, Sensibilisierung für die Geschichte des Denkens, Ausbildung philosophischer Kritikfähigkeit.

a)         Der Studierende soll erfahren, in welchem Maß jede philosophische Position und Theoriebildung Antwort nicht nur auf zeitgenössische Fragen, sondern auch auf früher ausgebildete Theorien ist. Er soll exemplarisch verstehen lernen, wie philosophische Entwürfe sich kritisch oder anknüpfend auf andere rückbeziehen. Geschichtliche Gestaltung von Philosophie zu erarbeiten ist für den Theologiestudenten wichtig, weil die Gestaltungen der Theologie sich ihrerseits auf philosophische Theorien beziehen.

b)         Der Studierende der Theologie soll lernen, Argumentationen zu analysieren und in ihren Einzelschritten zu prüfen. Er soll fähig werden, die eigene Disziplin mit den ihr eigenen Problemstellungen ins Verhältnis zu anderen Wissenschaften zu setzen. Kenntnisse in Argumentationstheorie, Hermeneutik, Sprachphilosophie, Erkenntnistheorie und Theorie der Wissenschaften können hierzu helfen.

c)         Die theologische Reflexion gebraucht Begriffe, die aus der Ontologie und Metaphysik stammen. Deshalb ist es für den Theologen unerläßlich, sich in die ontologisch—metaphysische Prinzipienlehre einzuarbeiten.

d)         Im Bereich der praktischen Philosophie soll sich der Student mit verschiedenen Ansätzen und Ausformungen von Ethik vertraut machen. Die Studenten sollen philosophische Antworten auf die Frage nach den Kriterien für ein sinnvolles menschliches Leben verstehen lernen.

3.         Lehrangebot

a)         Folgende Themenbereiche werden innerhalb von vier Semestern paradigmatisch in Vorlesungen von drei Semesterwochenstunden behandelt:

(3 SWS)          Geschichte der Philosophie: Exemplarische Darstellung von Epochen der Philosophiegeschichte

(3 SWS)          Logik und Erkenntnistheorie/Wissenschaftstheorie

(3 SWS)          Ontologie/Metaphysik

(3 SWS)          Praktische Philosophie / philosophische Anthropologie

b)         In jedem Semester werden Proseminare und Hauptseminare angeboten.

A.        Biblische und Historische Theologie

IV.       Altes Testament

1.         Aufgabe

Die alttestamentliche Exegese befaßt sich mit den Schriften, in denen sich die Geschichte Gottes mit seinem Volk Israel niedergeschlagen hat und die als Bibel Jesu und der Urkirche grundlegend für den christlichen Glauben und die Theologie sind. Mit Hilfe der historisch—kritischen Methode sucht sie deren theologische Aussagen im Blick auf die neutestamentliche Vollendung der Offenbarung und im Horizont heutigen Daseinsverständnisses zu erheben.

2.         Studienziel

Der Student soll Kenntnisse über die literarische Entstehung des Alten Testaments, seine sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten und seine geschichtliche Umwelt erwerben (Einleitung, Umwelt) und so zu einem sachgerechten Umgang mit diesem Buch befähigt werden. Einübung der Methoden, exemplarische Exegese zentraler Texte und die Darbietung der wichtigsten theologischen Themen des Alten Testaments (Exegese, Theologie) sollen seine Kompetenz zu eigener, theologisch fruchtbarer Auslegung fördern.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von zwei Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(3 SWS)          Einleitung in das Alte Testament

(2 SWS)          Umwelt und Zentralthemen des Alten Testaments

b)         Gleichfalls im Turnus von zwei Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(3 SWS)          Exegese alttestamentlicher Bücher

(2 SWS)          Alttestamentliche Theologie

c)         In jedem Semester werden ein zweistündiges Proseminar und ein zweistündiges Hauptseminar angeboten.

V.        Neues Testament

1.         Aufgabe

Die neutestamentliche Exegese erarbeitet mittels der historisch—kritischen Methode die Aussagegehalte der in den Schriften des Neuen Testaments niedergelegten, für den christlichen Glauben wie für jedes theologische Bemühen fundamentalen Glaubenszeugnisse der Gottesoffenbarung in Jesus Christus und sucht sie auf das Daseinsverständnis des heutigen Menschen hin transparent zu machen.

2.         Studienziel

Ziel des Faches „Neutestamentliche Exegese“ einschließlich der Einführung in das Neue Testament ist es, den echt geschichtlichen Charakter und zentrale Inhalte der neutestamentlichen Christusoffenbarung und -botschaft anhand von exemplarisch durchgeführten Exegesen und der Darstellung bibeltheologischer Inhalte den Studierenden so zu vermitteln, daß sie zu eigenem sachgemäßen Umgang mit dem Neuen Testament und entsprechender Weitergabe befähigt werden.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von zwei Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(3 SWS)          Einleitung in das Neue Testament

(2 SWS)          Umwelt und Zentralthemen des Neuen Testaments

b)         Gleichfalls im Turnus von zwei Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(3 SWS)          Exegese zentraler neutestamentlicher Schriften

(2 SWS)          Neutestamentliche Theologie

c)         In jedem Semester werden ein zweistündiges Proseminar und ein zweistündiges Hauptseminar angeboten.

VI.       Kirchengeschichte

1.         Aufgabe

Aufgabe der Kirchengeschichte ist die Erhebung und Darstellung der äußeren und inneren Entwicklung der Kirche von ihrer Gründung bis zur Gegenwart.

2.         Studienziel

Studienziel ist die Hinführung zu der Wirklichkeit Kirche in Vergangenheit und Gegenwart, denn die vergangene Kirche lebt in der gegenwärtigen Kirche weiter.

3.         Lehrangebot Alte Kirchengeschichte

a)         Aus der gesamten Kirchengeschichte greift die Lehr- und Forschungseinheit Alte Kirchengeschichte die Kirche im antiken Kulturraum heraus. Es ist die Zeit der ersten Gestaltwerdung der Kirche und ihrer weiteren Entwicklung im Spannungsfeld von Antike und Christentum. Mit der Auflösung des antiken Kulturraums ist die Zeit der Alten Kirche vorüber.

b)         Im Fach Alte Kirchengeschichte werden in der Regel Überblicks- und Spezialvorlesungen von abwechselnd zwei beziehungsweise einer Semesterwochenstunde angeboten.

c)         In jedem Semester werden aus dem Gebiet Alte Kirchengeschichte Seminare angeboten, gewöhnlich in der üblichen Aufteilung in Pro­, Haupt- und Oberseminar.

4.         Lehrangebot Patrologie

a)         Die Patrologie ist die Lehre von den Kirchenvätern, das heißt den altkirchlichen Schriftstellern und theologischen Lehrern. Sie steht in unmittelbarem Bezug zur Alten Kirchengeschichte und erhebt deren Leben und Lehre aus ihrem Schrifttum.

b)         Im Fach Patrologie wird gewöhnlich in jedem Semester eine Vorlesung von einer Semesterwochenstunde angeboten.

c)         Seminare und Übungen vgl. Lehrangebot Alte Kirchengeschichte.

5.         Lehrangebot Mittlere und Neuere Kirchengeschichte

a)         Im Fach Mittlere und Neuere Kirchengeschichte werden folgende Vorlesungen angeboten:

(2 SWS)          Geschichte der Kirche vom Früh- zum Hochmittelalter

(3 SWS)          Die Kirche in der Reformationszeit

(2 SWS)          Die Geschichte der Kirche im Barock

(3 SWS)          Kirchengeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts

Unregelmäßig finden ergänzende thematische Spezialvorlesungen von einer Semesterwochenstunde statt.

b)         In jedem Semester werden aus dem Bereich der Mittleren und Neueren Kirchengeschichte ein Proseminar und ein Hauptseminar angeboten.

6.         Lehrangebot Kirchliche Landesgeschichte

a)         Aufgabe der Kirchlichen Landesgeschichte ist die Erforschung und Darstellung der Geschichte der Kirche am Oberrhein, über den Raum des ehemaligen Bistums Konstanz beziehungsweise des jetzigen Erzbistums Freiburg hinaus. Die Kirchliche Landesgeschichte will die geschichtlichen Voraussetzungen für das Werden der Kirche am Oberrhein vermitteln und damit zugleich die geschichtlichen Voraussetzungen für eine fruchtbare pastorale Arbeit im Bistum schaffen.

b)         Im Fach Kirchliche Landesgeschichte findet alle vier Semester eine Vorlesung von zwei Semesterwochenstunden statt. Die Vorlesung wird ergänzt durch Exkursionen zu historisch bedeutsamen Stätten der Oberrheinischen Kirchengeschichte.

VII.      Religiöse Volkskunde

1.         Aufgabe

Frömmigkeitsgeschichtliche Erscheinungen und volkstümliche Traditionsgüter sollen durch historische und gegenwartsvolkskundliche Untersuchungen erforscht und deren Verständnis für die Praxis theologischer sowie landes- und volkskundlicher Arbeit fruchtbar gemacht werden.

2.         Studienziel

Lehre und Forschung erfolgen im Rahmen von Kirchengeschichte und Kirchlicher Landesgeschichte. Die Vielschichtigkeit möglicher Problemkomplexe und Fragestellungen erfordert unbedingt (je nach Ausrichtung der schriftlichen Arbeit), weitere angrenzende theologische und nichttheologische Disziplinen miteinzubeziehen. Dies kommt dem eventuell angestrebten Berufsziel (als Seelsorger, Lehrer, Denkmalpfleger, Museumsfachmann, Bibliothekar, Archivar usw.) zugute.

3.         Lehrangebot

a)         Folgende Lehrveranstaltungen werden – in der Regel als Hauptseminar – angeboten (kein regelmäßiger Turnus):

(2 SWS)          Einführung in die Frömmigkeitsgeschichte(Methodik und Quellenkunde)

(2 SWS)          Hagiographie und Ikonographie

(2 SWS)          Brauchforschung

(2 SWS)          Volksglaubenforschung

b)         Wesentlicher Bestandteil des Studiums der Religiösen Volkskunde sind Exkursionen (Lehrfahrten, Feldforschungs- und Inventarisationspraktika).

VIII.    Christliche Archäologie und Kunstgeschichte

1.         Aufgabe

Christliche Archäologie hat ihren Ort innerhalb der Theologie wie auch innerhalb der Altertumswissenschaften. Die spezifische Bestimmung liegt in der Erfassung der Monumente spätantiken, frühmittelalterlichen und byzantinischen Christentums in Architektur, Plastik und Malerei. Mit archäologischen Methoden geht die Christliche Archäologie an die Denkmäler heran. Über eine kunstgeschichtliche Einordnung und Erfassung des Künstlerischen sollen diese verstanden werden. Dabei können die unliterarischen Quellen nur im Kontext der christlichen Literatur, Liturgie und Kirchengeschichte ihren Gehalt, Frömmigkeit und Glauben aussagen.

2.         Studienziel

Hinführung zu selbständigem Befragen der Denkmäler insbesondere der frühen kirchlichen Kunstwerke nach ihrem künstlerischen und religiösen Gehalt. Die wachsende Bedeutung der Anschauung für den modernen Menschen erfordert von Seelsorgern, Lehrern, Denkmalpflegern, Museumsbetreuern und Kulturreferenten eine entsprechende Vorbildung.

3.         Lehrangebot

In jedem Semester werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten:

(2 SWS)          Ein Proseminar für Anfänger zur Einführung in Probleme und Arbeitsweise der Christlichen Archäologie mit Tagesexkursionen

(2 SWS)          Eine Vorlesung im Rahmen eines mehrjährigen Zyklus, in dem die wichtigsten Werke einer Epoche oder eines Typus vorgestellt werden

(2 SWS)          Ein Hauptseminar

(2 SWS)          Ein Exkursionskolloquium, das der Vor- beziehungsweise Nachbereitung der nach einem über mehrere Semester hinweg geplanten Programm durchgeführten Herbstexkursion dient

(16-18 Tage)   Eine Exkursion im Herbst zu neuen Ausgrabungsstätten, Museen oder Fachkongressen

(2 SWS)          Ein Kolloquium über Forschungsaufgaben des Instituts

B.        Systematische Theologie

IX.       Religionsgeschichte

1.         Aufgabe

Das Fach Religionsgeschichte vermittelt die Kenntnis religiöser Grundstrukturen und deren Ausprägung in Religionsgemeinschaften. Besonders werden die großen nichtchristlichen Religionen nach ihrem Selbstverständnis in ihrer prinzipiellen Verschiedenheit gewürdigt, um dem Theologen deren Eigenart und Abgrenzung verständlich zu machen.

2.         Studienziel

Neben Erarbeitung allgemeiner Grundkenntnisse als Voraussetzung soll die Befähigung zu exemplarischer Beschäftigung mit religiösen Phänomenen beziehungsweise Religionen erreicht werden, wobei der Zugang zum Quellenmaterial ebenso wie die methodische Einordnung der Ergebnisse Studienziel sein sollte.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von zwei Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(2 SWS)          Einführung in große nichtchristliche Weltreligionen

(2 SWS)          Vertiefungsvorlesung zu einer der großen nichtchristlichen Weltreligionen

b)         In jedem Semester finden ein Proseminar und ein Hauptseminar von je zwei Semesterwochenstunden statt.

c)         In jedem Semester finden religionsgeschichtliche Textlesungen statt, deren Ziel im einübenden Umgang mit Denken und Sprache in den großen nichtchristlichen Religionen besteht.

X.        Christliche Religionsphilosophie

1.         Aufgabe

Die Voraussetzungen von Religion und Christentum sollen philosophisch geklärt werden. Dabei kommt der Auseinandersetzung mit der Religionskritik und der Ausarbeitung einer Phänomenologie des Religiösen eine besondere Bedeutung zu. Ferner sollen Grundbegriffe der Systematischen Theologie philosophisch untersucht werden.

2.         Studienziel

Kenntnis der philosophischen Begründungen von Religion. Erlangung einer selbständigen Urteilsfähigkeit im Hinblick auf die philosophischen Fragen, die das Christentum betreffen.

3.         Lehrangebot

a)         In jedem zweiten Wintersemester wird eine Vorlesung in „Religionsphilosophie“ von drei Semesterwochenstunden angeboten. In den übrigen Semestern werden Vorlesungen über religionsphilosophische Themen angeboten, die auch die Geschichte der Philosophie in ihrer Bedeutung für das Christentum berücksichtigen.

b)         In jedem Semester finden Haupt- oder Oberseminare statt. Darüber hinaus wird im Wintersemester jeweils ein Proseminar angeboten.

XI.       Fundamentaltheologie

1.         Aufgabe

Die Behauptung des Glaubens, daß in Jesus Christus sich Gott selbst „ein—für—allemal“ zum Heil der Menschen offenbart hat, soll vor der kritisch fragenden Vernunft verantwortet werden. Vor dem Forum der Philosophie ist über den Sinn, vor dem Forum der historischen Wissenschaft über das tatsächliche Ergangensein dieser Offenbarung und ihre fortwährende Präsenz in der katholischen Kirche Rechenschaft abzulegen.

2.         Studienziel

Den Studierenden ist ein erster Einblick in die theologiegeschichtliche Entwicklung der mit dieser Aufgabe verbundenen Probleme zu vermitteln. In Auseinandersetzung mit den zentralen systematischen Fragen sollen sie fähig werden, selbständig „Rechenschaft abzulegen über den vernünftigen Grund der Hoffnung, die in uns ist“ (vgl. 1Petr3, 15)

3.         Lehrangebot

a)         Vorlesung im Wintersemester (mit Kolloquium 1 SWS):

(4 SWS)          Die Hinordnung des Menschen auf die Offenbarung

b)         Vorlesungen im Sommersemester:

(4 SWS)          Die Offenbarungen in Jesus Christus und ihre Vermittlung in der Kirche

c)         In jedem Semester werden zwei Seminare (je 2 SWS) angeboten.

XII.      Dogmatik und Ökumenische Theologie

1.         Aufgabe

Innerhalb der systematischen Theologie, die auf die Frage gegenwärtiger Geltung und auf die Erprobung des Wahrheitsanspruchs der Offenbarung ausgerichtet ist, dient die Dogmatik der zusammenhängenden Darstellung der Glaubenslehre. Auf der normativen Grundlage des Schriftzeugnisses und der lebendigen Überlieferung der Kirche werden die „Inhalte“ des christlichen Glaubens so entfaltet, daß sie zugleich mit der jeweils gegenwärtigen Wirklichkeitserfahrung und der Wahrheitserkenntnis anderer theologischer Disziplinen und der übrigen Wissenschaften in eine fruchtbare, wenn notwendig auch kritische Beziehung gebracht werden.

2.         Studienziel

Die Dogmatik will den Studierenden in inhaltlicher und methodischer Hinsicht mit dem Verständnis der christlichen Glaubensüberlieferung, ihrer biblischen Grundlagen und ihrer geschichtlichen Entfaltung vertraut machen; dabei will sie zur Auseinandersetzung und Begegnung des christlichen Glaubens im Zeugnis der Kirche mit den Fragen der Zeit und zum Dienst am Glauben befähigen.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von sechs Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(2 SWS)          Einleitung in die Dogmatik

(3 SWS)          Gotteslehre

(2 SWS)          Schöpfungslehre

(3 SWS)          Christologie

(2 SWS)          Gnadenlehre

(3 SWS)          Ekklesiologie

(3 SWS)          Sakramentenlehre

(2 SWS)          Eschatologie

b)         Die Zahl der auf die einzelnen Traktate entfallenden Semesterwochenstunden kann innerhalb der Gesamtzahl von 20 Semesterwochenstunden unter Umständen variieren.

c)         Innerhalb der Christologie oder der Ekklesiologie wird Mariologie gelesen.

d)         In jedem Semester werden im Bereich des Faches Dogmatik Proseminare, Hauptseminare und Oberseminare von je zwei Semesterwochenstunden angeboten.

e)         Die ökumenischen Probleme heutiger Theologie sowie Inhalte und Probleme der Spirituellen Theologie werden in allen Disziplinen beachtet. Sie finden eine gewisse Verdichtung und Spezialisierung in Lehrveranstaltungen, die ausdrücklich der Spirituellen Theologie gewidmet sind, vor allem innerhalb der Dogmatik, der Moraltheologie und Praktischen Theologie. Solche Vorlesungen und Seminare werden in loser Folge angeboten.

XIII.    Quellenkunde der Theologie des Mittelalters

1.         Aufgabe

Die Quellenkunde der Theologie des Mittelalters hat die Aufgabe, den geschichtlichen Ablauf der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen wissenschaftlichen Reflexionen über die Entfaltung des Depositum Fidei darzustellen und fruchtbar zu machen. Sie sieht sich dabei besonders an der Seite der Dogmatik.

2.         Studienziel

Ziel der Quellenkunde der Theologie des Mittelalters ist es, dem Studierenden diesen Entfaltungsprozeß bewußt zu machen, so daß er die vielfältigen Probleme und Herausforderungen der heutigen theologischen Situation in ihrem geschichtlichen Gewordensein kennt und selbständig zu beurteilen vermag.

3.         Lehrangebot

Das Lehrangebot von insgesamt zwölf Semesterwochenstunden umfaßt primär (überwiegend in Form von Seminaren und Übungen) die Quellenkunde der Theologie des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Hinführung zum Gedankengut herausragender theologischer Autoren (mit Berücksichtigung des jeweiligen Lehrangebots der Dogmatik).

Schwerpunkte sind dabei: Geschichte der Schriftauslegung, der mittelalterlichen Wissenschaftstheorie, des lateinischen Aristotelismus, Thomas von Aquin und die Geschichte des Thomismus, Ramon Lull und die Geschichte des Lullismus in der Renaissance (Nikolaus von Kues, Giordano Bruno), Spanische Theologie des 16. Jahrhunderts.

XIV.    Moraltheologie

1.         Aufgabe

Als systematisches Fach ist die Moraltheologie mit der Aufgabe befaßt, die allgemeinen Grundlagen humanchristlicher Ethik wie auch die besonderen sittlichen Verbindlichkeiten des gläubigen Menschen zu reflektieren und ihnen zu möglichst rationaler Transparenz zu verhelfen.

2.         Studienziel

Das Studium des Faches ist daraufhin angelegt, den Studierenden mit den sittlichen Problemen allgemeiner wie spezieller Art vertraut zu machen, ihn vor allem zu einer überzeugenden Vertretung des christlichen Ethos zu befähigen.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von vier Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(3 SWS)          Allgemeine MoraltheologieI: Die humanen Grundlagen sittlichen Handelns.

(3 SWS)          Allgemeine MoraltheologieII: Christliches Ethos und theologische Ethik

(3 SWS)          Das Verhalten gegenüber Mitmenschen (einschließlich Sexualethik)

(3 SWS)          Die Verantwortung gegenüber der eigenen Person

b)         Diese Vorlesungen werden von einer Übung zur Vertiefung der Thematik von einer Semesterwochenstunde begleitet.

c)         Nach Möglichkeit findet in jedem Semester auch eine Spezialvorlesung von einer Semesterwochenstunde statt.

d)         In jedem Semester wird ein Hauptseminar von zwei Semesterwochenstunden angeboten und je nach Bedarf ein Proseminar von zwei Semesterwochenstunden.

C.        Praktische Theologie

XV.     Christliche Gesellschaftslehre

1.         Aufgabe

Gegenstand des Faches ist die wissenschaftliche Erörterung der gesellschaftlichen Verantwortung des Christen, näherhin die Vermittlung von Einsichten für Aufgaben in den sozialen Bereichen, die sittlicher Wertentscheidung unterliegen.

2.         Studienziel

Das Studium soll in der Erkenntnis gesellschaftlicher Verhältnisse und in Auseinandersetzung mit politischen Leitbildern und Systemen über Lösungsversuche einer sozial gerechten Ordnung reflektieren und vom christlichen Menschen- und Gesellschaftsverständnis her Kriterien für soziales Verhalten ermitteln.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von vier Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(2 SWS)          Grundfragen der Christlichen Gesellschaftslehre

(2 SWS)          Die Kirche als Sozialgebilde

(2 SWS)          Kirche und Wirtschaftsgesellschaft

(2 SWS)          Staat – Kirche – Gesellschaft

b)         Zu jeder Vorlesung wird eine Übung zur Vertiefung der Thematik von einer Semesterwochenstunde angeboten, ebenso in jedem Semester ein Proseminar und ein Hauptseminar von je zwei Semesterwochenstunden. Unregelmäßig finden Spezialvorlesungen zu aktuellen Forschungsthemen statt sowie Oberseminare.

XVI.    Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit

1.         Aufgabe

Das Fach Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit hat als eigenständiger Teil der Praktischen Theologie die theologische Fundierung und die Verwirklichung christlicher Nächstenliebe in Geschichte und Gegenwart, insbesondere die Hilfeleistungen der Kirche und einzelner Christen für Menschen in Not, wissenschaftlich zu erforschen und eine humanwissenschaftlich und theologisch qualifizierte Mitwirkung im Bereich des diakonischen Dienstes der Gemeinden wie der institutionalisierten Caritas der Verbände darzustellen.

2.         Studienziel

Ziel des Faches ist, das caritative Engagement der Gemeinden und kirchlicher Facheinrichtungen der Caritasverbände als eine Lebensäußerung der Kirche zu verdeutlichen und in den Gesamtvollzug ihrer Diakonie einzuordnen, ihr Spezifikum gegenüber den Motiven und Zielen nichtkirchlicher Sozialarbeit aufzuzeigen und mit den vielfältigen Handlungsfeldern, den unterschiedlichen Methoden der Beratung und Hilfe sowie den wechselnden Problemen und Aufgaben christlicher Sozialarbeit als Dienst an der heutigen Gesellschaft vertraut zu machen.

Eine Vertiefung und Ausweitung dieser Ziele erfolgt durch das Zusatz­/Aufbaustudium in Christlicher Sozialwissenschaft und Sozialarbeit (siehe §1,II., 2.b), zum Beispiel durch Vermittlung einer psycho—sozial helfenden und theologisch fundierten Kompetenz zur Begleitung von einzelnen Leidenden und von Gruppen sowie durch Kennenlernen und Erfahren von Methoden der kritisch—theologischen Erschließung christlich—religiöser Ressourcen für die haupt- und ehrenamtliche Mitwirkung in der sozialen Diakonie der Gemeinde wie in kirchlichen Einrichtungen der Caritasverbände: Beratungsstellen, Heimen, Kliniken etc.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von vier Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(2 SWS)          Allgemeine Einführung in die praktische Korrelation humanwissenschaftlicher und theologischer Theorien in der kirchlichen Sozialarbeit

            Alternativ:

            Sozialisation des Menschen, Chancen und Irrwege im Blick auf die Sozialarbeit

(2 SWS)          Konflikt- und Kommunikationstheorien

            Alternativ:

            Die helfende Beziehung

(2 SWS)          Nosologie

(2 SWS)          Funktion und Struktur gemeindlicher und verbandlicher Caritas der Kirche als Dienst an der Gesellschaft

b)         In jedem Semester wird ein Hauptseminar von zwei Semesterwochenstunden durchgeführt. Für die Anfertigung einer Diplomarbeit im Fach Caritaswissenschaft ist die Teilnahme an entsprechenden Kolloquien und an dem Seminar „Empirische Methoden der Sozialarbeit für Diagnostik und Forschung“ erforderlich.

c)         Übungen/Praktika werden nur für Absolventen des Zusatz­/ Aufbaustudiums in Christlicher Sozialwissenschaft und Sozialarbeit (siehe § 1, II., 2.b) angeboten.

XVII. Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte

1.         Aufgabe

Das Kirchenrecht hat die Aufgabe, die in der Theologie gewonnenen Erkenntnisse, soweit sie der Gewährleistung eines Grundbestandes von Sittlichkeit und Sicherheit dienen, Wirklichkeit werden zu lassen. Als Recht der Kirche ist es berufen, den Menschen zum Heil zu führen; es steht somit auch im Dienst dieser Lebensaufgabe der Kirche. Die Kirchliche Rechtsgeschichte stellt die Entstehung und Entwicklung des kirchlichen Rechts dar, um dadurch dem Verständnis der geltenden Normen zu dienen.

2.         Studienziel

Studienziel ist die Kenntnis der verfassungsrechtlichen Struktur der Kirche sowie der in ihr geltenden Rechtsordnung. Ferner soll die Besonderheit des Kanonischen Rechts in seinem charakteristischen Spannungsfeld zwischen Recht und Theologie deutlich werden. Wesentliches Ziel bleibt dabei die Vermittlung der Fähigkeit, mit Hilfe der juristischen Methode kirchenrechtliche Probleme einer Lösung zuzuführen.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von vier Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(3 SWS)          Einführung in das Kirchenrecht und Allgemeine Normen des Codex Iuris Canonici

(2 SWS)          Kirchliches Verfassungsrecht

(2 SWS)          Sakramentenrecht

(3 SWS)          Kirchliches Eherecht

b)         Darüber hinaus werden (im Rahmen des Wahlfach­/Schwerpunkt—Studiums) Spezialvorlesungen angeboten, zum Beispiel:

(2 SWS)          Quellen- (beziehungsweise Institutionen­) Geschichte des Kanonischen Rechts

(2 SWS)          Kirchliches Prozeß- und Strafrecht

(2 SWS)          Verkündigungsdienst der Kirche

(2 SWS)          Grundzüge des Staatskirchenrechts

c)         In jedem Semester werden Haupt- beziehungsweise Oberseminare, auch aus dem Bereich der historischen Kanonistik, von je zwei Semesterwochenstunden angeboten.

XVIII. Ostkirchenrecht

1.         Aufgabe

Die Lehrveranstaltungen zum Ostkirchenrecht bilden die in der heutigen Situation (auch in Deutschland: unter anderem Gastarbeiter, Flüchtlinge) notwendige Ergänzung zur Darstellung des Kirchenrechts der Lateinischen Kirche. Zugleich können damit die rechtliche Vielfalt in der Gesamtkirche und deren theologische Hintergründe aufgezeigt werden.

2.         Studienziel

In ostkirchenrechtlichen Vorlesungen und Seminaren sollen den Studenten die Grundzüge des Ostkirchenrechts, insbesondere des ostkirchlichen Eherechts, nahegebracht werden, um so wenigstens Grundlagen für das Angehen praktischer, vor allem ja eherechtlicher Fragen zu geben.

3.         Lehrangebot

a)         Mindestens einmal in vier Semestern je eine Vorlesung

(2 SWS)          Grundzüge des Ostkirchenrechts

(2 SWS)          Grundzüge des ostkirchlichen Eherechts

b)         Zur Vertiefung werden Seminare angeboten.

XIX.    Liturgiewissenschaft (und Pastoralliturgik)

1.         Aufgabe

Liturgiewissenschaft leistet als Fach der Praktischen Theologie die wissenschaftliche Reflexion und Darstellung des zu den Grundfunktionen der Kirche gehörenden öffentlichen gottesdienstlichen Handelns der Gemeinschaft der Glaubenden in seinem theologischen, anthropologischen, historischen und pastoralpraktischen Dimensionen.

2.         Studienziel

Der Studierende soll fundierte Kenntnisse der theologischen Grundlagen, der anthropologischen Voraussetzungen, der soziologischen Gegebenheiten sowie der historischen Konkretion und Entfaltung von „Gottesdienst“ als einem Wesensvollzug der christlichen Gemeinschaft der Glaubenden erwerben und dadurch befähigt werden, gottesdienstliche Feiern als eine Grundfunktion der Kirche zu verstehen und zu vermitteln, sie kritisch zu beurteilen sowie sachgerecht zu planen und verantwortlich zu gestalten.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von zwei Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(1 SWS)          Fundamentalliturgik I: Einführung in die Grundvollzüge der Liturgie

(1 SWS)          Fundamentalliturgik II: Einführung in die Grundelemente der Liturgie

b)         Im Turnus werden in der Regel folgende Vorlesungen angeboten:

(2 SWS)          Liturgietheologie der Eucharistiefeier (Liturgik I)

(2 SWS)          Die Feier der Initiationssakramente Taufe und Firmung (Liturgik II)

(2 SWS)          Die Feier von Stundenliturgie und Wortgottesdiensten (Liturgik III)

(2 SWS)          Die Feier der anderen Sakramente und Sakramentalien (alternierend: Versöhnung, Krankensalbung, Trauung, Ordinationen/Beauftragungen) (Liturgik IV)

c)         Zusätzlich werden Spezialvorlesungen angeboten, die pastoralliturgische Fragen und aktuelle Forschungsprobleme aus dem Bereich Liturgiewissenschaft behandeln.

d)         In jedem Semester wird ein Hauptseminar von zwei Semesterwochenstunden angeboten; dazu wechselweise Proseminare, Oberseminare, Übungen und Kolloquien. Fallweise werden Seminare auch als Projektgruppen durchgeführt.

XX.     Pastoraltheologie

1.         Aufgabe

Die Pastoraltheologie, Teildisziplin der Praktischen Theologie, erarbeitet auf dem Hintergrund der geschichtlich gewachsenen und gesellschaftlich geprägten Zeitsituation – als kritische theologische Theorie des kirchlichen Handelns – gesicherte Handlungskriterien, ­ziele und ­strategien. Mit empirischen und hermeneutischen Methoden analysiert sie unter anderem Themen und Fragen aus den Handlungsfeldern Gemeinde und Gemeindeaufbau, Individual- und Zielgruppenseelsorge, Kasual- und Sakramentenpastoral und aus dem Bereich Verkündigung und Kommunikation zur Erklärung und Veränderung kirchlicher Praxis. Bei der spezifischen Theoriebildung in den verschiedenen Handlungsfeldern greift die Pastoraltheologie auf ihr eigenes Verständnis als theologische Wissenschaft (deren Geschichte und Ansätze ihrer eigenen Theoriebildung) zurück. Wesentliche Kriterien dafür sind die Rückbindung an die „Ur—Kunde“ des Glaubens, die lebendige Tradition der Kirche und die „Not—Wendigkeiten“ der Zeit.

2.         Studienziel

Das Studium der Pastoraltheologie soll dazu befähigen, in einzelnen Handlungsfeldern pastorale, seelsorgliche und kommunikative Prozesse im Sinne des Heilsauftrags der Kirche in ihren theologischen und anthropologischen Zusammenhängen zu verstehen und solche Prozesse initiieren und begleiten zu können.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von fünf Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(2 SWS)          Grundfragen und Grundlagen der Pastoraltheologie (Pastoraltheologie I)

(2 SWS)          Gemeinde und Gemeindeaufbau (Pastoraltheologie II)

(2 SWS)          Individual- und Zielgruppenseelsorge (Pastoraltheologie III)

(2 SWS)          Kasual- und Sakramentenpastoral (Pastoraltheologie IV)

(2 SWS)          Vorlesung zu speziellen Fragen der Pastoraltheologie

(2 SWS)          Theologische und theoretische Perspektiven der Verkündigung und Kommunikation

(2 SWS)          Schwerpunkte und Methoden der Predigt

b)         In jedem Semester werden Seminare von zwei Semesterwochenstunden angeboten.

c)         In regelmäßiger Folge finden Lehrveranstaltungen im Rahmen des Wahlstudiums statt.

XXI.    Religionspädagogik (Pädagogik und Katechetik)

1.         Aufgabe

Religionspädagogik als Teildisziplin der Praktischen Theologie ist eine theologische Handlungswissenschaft von der und für die pädagogische und didaktische Praxis der Kirche. Sie hat die Lern­, Erziehungs- und Bildungsprozesse grundsätzlich in allen Handlungsfelder der Kirche zur Aufgabe, insbesondere die religiöse Erziehung, Katechese der Gemeinde und der Sakramente, schulischen Religionsunterricht, kirchliche Jugendarbeit und kirchliche beziehungsweise theologische Erwachsenenbildung. Ihre Bezugswissenschaften sind Theologie, Erziehungswissenschaft und einschlägige Humanwissenschaften.

2.         Studienziel

Das Studium der Religionspädagogik soll dazu befähigen, Lern­, Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Kirche – und der Kirche für die Gesellschaft – aus praxisorientierter Theorie reflektieren, initiieren und leiten zu können.

3.         Lehrangebot

a)         Im Turnus von vier Semestern werden folgende Vorlesungen angeboten:

(2 SWS)          Pädagogik I (Grundfragen der Erziehung und Bildung in den Handlungsfeldern der Kirche)

(2 SWS)          Pädagogik II (Grundfragen des Religionsunterrichts)

(2 SWS)          Katechetik I (Kirchliche Katechese der Gemeinde, insbesondere der Sakramente)

(2 SWS)          Katechetik II (Kirchliche Jugendarbeit und kirchliche Erwachsenenbildung)

b)         In jedem Semester werden Seminare von zwei Semesterwochenstunden angeboten; ferner Hospitationen (Praktika), die der unmittelbaren Orientierung im Praxisfeld, der Weckung der fachspezifischen Erkenntnisinteressen und der Bewährung religionspädagogischer Theorie in der Praxis dienen.

c)         In regelmäßiger Folge finden Lehrveranstaltungen für den Rahmen des Wahlstudiums statt.

§ 4       Studienverlauf im Grundstudium

I.          Zielsetzung

Im Grundstudium soll sich der Studierende die dargebotenen Inhalte verschiedener theologischer Disziplinen zu eigen machen und eine methodische und systematische Orientierung erwerben, die für das Hauptstudium erforderlich ist.

II.        Inhalt

Das Grundstudium hat zum Inhalt den Einführungskurs, weitere einführende Lehrveranstaltungen, eine begrenzte Zahl theologischer Fächer, Philosophie und gegebenenfalls Sprachkurse. Es dauert vier Semester und umfaßt zwischen 60 und 80 Semesterwochenstunden.

III.       Sprachkurse

1.                     Lateinkurs (zum Beispiel an der Philosophischen FakultätII)

2.         2x (3 SWS)     Griechischkurs

3.         2x (3 SWS)     Hebräischkurs

IV.       Studienfächer (Pflichtvorlesungen)

1.         Aufbau

a)         2x (2/3 SWS)  Theologische Propädeutik

b)         (3 SWS)          Einleitung in das Alte Testament

c)         (3 SWS)          Einleitung in das Neue Testament

d)         (2 SWS)          Umwelt und Zentralthemen des Alten Testaments

e)         (2 SWS)          Umwelt und Zentralthemen des Neuen Testaments

f)          2x (1 SWS)     Fundamentalliturgik

g)         4x (3 SWS)     Philosophie

h)         (4 SWS)          Alte Kirchengeschichte

i)          (2 SWS)          Patrologie

j)          3x (3/4 SWS)  Mittlere und Neuere Kirchengeschichte

k)         (3 SWS)          Christliche Religionsphilosophie

l)          (2 SWS)          Religionsgeschichte

m)        (2 SWS)          Religionspädagogik (Pädagogik)

2.         Alle aufgeführten Veranstaltungen sind Pflichtvorlesungen.

V.        Umfang der Diplom—Vorprüfung

Die Prüfung umfaßt folgende Fächer:

1.         Theologische Propädeutik

2.         Philosophie

3.         Christliche Religionsphilosophie

4.         Einführung in das Alte Testament

5.         Einführung in das Neue Testament

6.         Alte Kirchengeschichte und Patrologie

7.         Mittlere und Neuere Kirchengeschichte

8.         nach Wahl des Kandidaten: Religionspädagogik (Pädagogik, Katechetik)oder Religionsgeschichte oder Christliche Archäologie oder Liturgiewissenschaft (Fundamentalliturgik)

VI.       Weitere einführende Lehrveranstaltungen

1.         Es können weitere einführende Vorlesungen angeboten werden, die keine Pflichtvorlesungen sind, deren Besuch aber empfohlen wird.

2.         In jedem Semester wird eine „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Katholischen Theologie“ von zwei Semesterwochenstunden angeboten.

3.         Fachspezifische Einführungen in das wissenschaftliche Arbeiten, in Grundfragen und Methoden der einzelnen Studienfächer (meist als Proseminare).

VII.      Seminare

3x (2 SWS)     Bei der Anmeldung zur Diplom—Vorprüfung müssen Seminarscheine von drei Pro- oder Hauptseminaren vorgelegt werden.

VIII.    Hinweise zum Studienverlauf

1.         Die Theologische Propädeutik sollte, beginnend mit dem Wintersemester, in den beiden ersten Studiensemestern gehört werden. Sie wird von dem Fachvertreter geprüft, bei dem die Vorlesung gehört worden ist.

2.         Sprachkurse sollten jeweils so früh wie möglich begonnen werden, damit genügend Zeit für das Studium und zur Prüfungsvorbereitung bleibt. Etwaige Fristverlängerungen zur Ablegung der Diplom—Vorprüfung sind rechtzeitig zu beantragen.

3.         Der Besuch der Übung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Katholischen Theologie“ in einem ersten Semester wird dringend empfohlen. Ein Schein dieser Übung kann als einer der drei bei der Anmeldung zur Diplom—Vorprüfung vorzulegenden Seminarscheine angerechnet werden.

4.         Inhalt des Prüfungsfachs „Einführung in das Alte Testament“ sind die Vorlesungen „Einleitung in das Alte Testament“ und „Umwelt und Zentralthemen des Alten Testaments“. Entsprechendes gilt für das Prüfungsfach „Einführung in das Neue Testament“.

5.         Die Prüfungsthemen in Philosophie werden mit dem Prüfer abgesprochen.

6.         Prüfungsstoff im Fach Alte Kirchengeschichte für die Diplomvorprüfung sind vier Semesterwochenstunden.

7.         Im Fach Patrologie ist eine zweistündige Vorlesung auszuwählen.

8.         Das Prüfungsfach „Alte Kirchengeschichte und Patrologie“ hat die unter 6. und 7. genannten Vorlesungen zum Inhalt.

9.         Werden gemäß den in der Prüfungsordnung eingeräumten Möglichkeiten Prüfungen vorgezogen, dann sollten die Studienleistungen erbracht sein, das heißt die entsprechenden Pflichtvorlesungen bereits gehört sein.

10.       Es empfiehlt sich, bei den bis zur Vorprüfung nachzuweisenden drei Seminaren wenigstens ein Proseminar zu besuchen, besonders in dem Fach, das eventuell für ein späteres Wahlstudium in Aussicht genommen wird. Dabei ist zu beachten, daß von den drei Seminaren zwei fachbezogenen Inhalts sein müssen. Das dritte kann entweder die „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Katholischen Theologie“ sein oder ein Proseminar, das in das wissenschaftliche Arbeiten in einem bestimmten Fach einführt. Werden darüber hinaus noch weitere Proseminare besucht, müssen sie – nach Maßgabe des zuständigen Fachvertreters – mehr als eine formale und methodische Orientierung in diesem Fach vermitteln.

§ 5       Studienverlauf im Hauptstudium

I.          Zielsetzung

Durch das Hauptstudium soll der Kandidat befähigt werden, fundierte Kenntnisse in den theologischen Disziplinen und Fertigkeiten zur Umsetzung in die Praxis zu erwerben.

II.        Inhalt

Das Hauptstudium hat zum Inhalt den größeren Teil der Studienfächer mit einer feststehenden Anzahl an Pflichtvorlesungen und einem Angebot von vertiefenden Spezialvorlesungen zur freien Wahl sowie Teilnahme an Seminaren und Übungen. Es dauert sechs Semester und umfaßt etwa 90 bis 100 Semesterwochenstunden.

III.       Studienfächer (Pflichtvorlesungen)

1.         4x (2/3 SWS)  Exegese und Theologie des Alten Testaments

2.         5x (2/3 SWS)  Exegese und Theologie des Neuen Testaments

3.         3x (2/3 SWS)  Fundamentaltheologie

4.         6x (3/4 SWS)  Dogmatik

5.         4x (3 SWS)     Moraltheologie

6.         4x (2/3 SWS)  Kirchenrecht

7.         4x (2 SWS)     Liturgiewissenschaft

8.         4x (2 SWS)     Pastoraltheologie

9.         3x (2 SWS)     Religionspädagogik (Pädagogik/Katechetik)

10.       2x (2 SWS)     Christliche Gesellschaftslehre

11.       2x (2 SWS)     Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit

IV.       Umfang der Pflichtvorlesungen

1.         Exegese und Theologie des Alten Testaments

Pflichtvorlesungen sind zwei Vorlesungen über Exegese alttestamentlicher Bücher von je drei Semesterwochenstunden und zwei Vorlesungen über alttestamentliche Theologie von je zwei Semesterwochenstunden.

2.         Exegese und Theologie des Neuen Testaments

Pflichtvorlesungen sind drei beziehungsweise zwei Vorlesungen über die Exegese zentraler neutestamentlicher Schriften von je drei Semesterwochenstunden und zwei beziehungsweise drei Vorlesungen über neutestamentliche Theologie von je zwei Semesterwochenstunden.

3.         Fundamentaltheologie

Pflichtvorlesungen sind die Traktate I, II, III und IV.

4.         Dogmatik

Pflichtvorlesungen sind die Einleitung in die Dogmatik, die Gotteslehre, die Schöpfungslehre, die Christologie, die Gnadenlehre, die Ekklesiologie, die Sakramentenlehre und die Eschatologie. Die Zahl der auf die einzelnen Traktate entfallenden Semesterwochenstunden kann variieren.

5.         Moraltheologie

Pflichtvorlesungen sind Allgemeine Moraltheologie I, Allgemeine Moraltheologie II, Das Verhalten gegenüber dem Mitmenschen und Die Verantwortung gegenüber der eigenen Person.

6.         Kirchenrecht

Pflichtvorlesungen sind Einführung in das Kirchenrecht und die allgemeinen Normen, Kirchliches Verfassungsrecht, Kirchliches Eherecht und Sakramentenrecht.

7.         Liturgiewissenschaft

Pflichtvorlesungen sind Liturgik I–IV.

8.         Pastoraltheologie

Pflichtvorlesungen sind Pastoraltheologie I–IV.

9.         Religionspädagogik (Pädagogik/Katechetik)

Pflichtvorlesungen sind Pädagogik II, Katechetik I und Katechetik II.

10.       Christliche Gesellschaftslehre

Pflichtvorlesung ist die Vorlesung Die Kirche als Sozialgebilde sowie eine weitere Vorlesung aus dem Turnus von vier Semestern.

11.       Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit

Als Pflichtvorlesung können zwei Vorlesungen aus dem Turnus von vier Semestern ausgewählt werden.

V.        Weitere Lehrveranstaltungen

1.         Alle Studienfächer bieten Vorlesungen in einem Turnus oder Spezialvorlesungen an, die nicht Pflichtvorlesungen sind. Es wird der Besuch von ausgewählten Vorlesungen zur Ergänzung und Vertiefung je nach Interessenlage empfohlen (auch unabhängig von der Ausrichtung des Wahlstudiums).

2.         Bei der Anmeldung zur Diplomprüfung müssen Seminarscheine von mindestens fünf weiteren Hauptseminaren oder Oberseminaren vorgelegt werden, davon zwei aus dem Bereich des Wahlstudiums.

3.         In allen Fächern wird ein weiteres Angebot an Übungen gemacht, das auch unabhängig von der Ausrichtung des Wahlstudiums je nach Interesse des Studierenden oder nach beabsichtigter beruflicher Tätigkeit in Auswahl wahrgenommen werden sollte.

VI.       Hinweise zum Studienverlauf

1.         In den Prüfungsfächern Kirchenrecht, Liturgiewissenschaft, Pastoraltheologie, Religionspädagogik (Katechetik) und Christliche Gesellschaftslehre/Caritaswissenschaft, in denen entsprechend der Prüfungsordnung die Prüfung um zwei Semester vorgezogen werden kann, empfiehlt es sich, die entsprechenden Vorlesungen bereits im fünften bis achten Semester zu hören.

2.         In Dogmatik sollten wegen des Turnus von sechs Semestern die Vorlesungen in der Regel dann gehört werden, wenn sie erstmals im Verlauf des Studiums vom fünften bis zehnten Semester angeboten werden.

3.         Die Vorlesung Kirchliches Eherecht wird in jedem Wintersemester angeboten.

4.         Das Prüfungsfach „Christliche Gesellschaftslehre/Caritaswissenschaft“ hat zum Inhalt die Pflichtvorlesungen der Studienfächer Christliche Gesellschaftslehre sowie Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit. Als Prüfer kann einer der beiden Fachvertreter gewählt werden.

5.         Im Prüfungsfach „Dogmatik“ kann als Prüfer einer der beiden Fachvertreter gewählt werden.

6.         Für das Studium der Praktischen Theologie (Pastoraltheologie, Liturgiewissenschaft, Religionspädagogik, Caritaswissenschaft) sind Praktika in entsprechenden Handlungsfeldern der Gemeinde beziehungsweise der Schule zum Erwerb des nötigen Problemverständnisses zu empfehlen.

7.         Der Schwerpunkt der besuchten Seminare und weiterer Vorlesungen über das Angebot an Pflichtvorlesungen hinaus sollte in den ersten Semestern des Hauptstudiums liegen, damit für die Erstellung der Diplomarbeit und die Prüfungsvorbereitung genügend Zeit zur Verfügung steht (etwa die beiden letzten Semester).

§ 6       Studienverlauf im Wahlstudium

I.          Zielsetzung

Das Wahlstudium soll die Möglichkeit bieten, schwerpunktmäßig die Kenntnisse der einzelnen Disziplinen zu vertiefen und den Studierenden in exemplarischer Weise in engeren Kontakt mit der Forschung zu bringen. Das Wahlstudium ist offen für die Berücksichtigung besonderer Interessengebiete des Studierenden in der Theologie und Philosophie wie auch für die Beschäftigung mit anderen angrenzenden Disziplinen. Es bietet die Möglichkeit des Studiums der theologischen Fachrichtungen, die im verpflichtenden Grund- und Hauptstudium nicht vorgesehen sind. Es kann fachorientiert, problemorientiert oder berufsorientiert durchgeführt werden.

II.        Inhalt

Für das Wahlstudium legen die einzelnen Studienfächer Modelle für Studiengänge vor, die der Studierende nach Rücksprache mit dem Fachvertreter variieren kann. Die folgenden Wahlstudiengänge treffen darum im wesentlichen nur formale Festlegungen über Art und Umfang der zusätzlich zum Hauptstudium zu besuchenden Veranstaltungen. Die einzelnen Fachvertreter können differenziertere Richtlinien für das Wahlstudium erlassen. In der Regel soll die Diplomarbeit aus dem Bereich des Wahlstudiums angefertigt werden. Der zuständige Fachvertreter oder ein anderes Mitglied des Lehrkörpers betreut das Wahlstudium und bestätigt für die Zulassung zur Diplomprüfung die erforderliche Aufstellung der im Rahmen des Wahlstudiums besuchten Vorlesungen und Übungen. Das Wahlstudium muß mindestens einen Umfang von zehn Semesterwochenstunden zusätzlich zum Hauptstudium haben.

III.       Regelanforderungen für das Wahlstudium

1.         Philosophie

a)         2x (3 SWS)     zwei weitere Vorlesungen

b)         (2 SWS)          ein Proseminar

c)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

2.         Altes Testament

a)         (3 SWS)          eine weitere Vorlesung Exegese alttestamentlicher Bücher

            (2 SWS)          eine weitere Vorlesung Alttestamentlicher Theologie

b)         3x (2 SWS)     drei Hauptseminare

3.         Neues Testament

a)         (3 SWS)          eine weitere Vorlesung Exegese zentraler neutestamentlicher Schriften

            (2 SWS)          eine weitere Vorlesung Neutestamentlicher Theologie

b)         3x (2 SWS)     drei Hauptseminare

4.         Alte Kirchengeschichte

a)         (6 SWS)          Ausgewählte Spezialvorlesungen, Übungen und Seminare

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

5.         Mittlere und Neuere Kirchengeschichte

a)         (2 SWS)          eine Spezialvorlesung

b)         (2 SWS)          die Vorlesung in Kirchlicher Landesgeschichte

c)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

d)         (2 SWS)          ein Oberseminar

e)                     Teilnahme an einer Exkursion

6.         Religiöse Volkskunde

a)         3x (2 SWS)     ein Proseminar und zwei Hauptseminare nach Wahl aus dem Lehrangebot der Religiösen Volkskunde

b)         (2 SWS)          Vorlesung Kirchliche Landesgeschichte

c)         (2-4 SWS)      Je nach Ausrichtung der Diplom—Arbeit aus angrenzenden Fächern je ein Proseminar und ein Hauptseminar. Zur Brauchforschung oder Volksglaubensforschung ein Seminar eventuell im Fach Volkskunde an der Philosophischen Fakultät III

d)                    Exkursionen (etwa fünf größere und zehn kleinere)

7.         Christliche Archäologie und Kunstgeschichte

a)         (2 SWS)          ein Proseminar

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

c)         3x (2 SWS)     drei ausgewählte Vorlesungen

d)                    eine Exkursion

8.         Religionsgeschichte

a)         2x (2 SWS)     zwei weitere Vorlesungen (zusätzlich zur Pflichtvorlesung im Grundstudium)

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

c)         (2 SWS)          eine Textlesung oder ein weiteres Seminar, das nach Rücksprache auch aus einer benachbarten Disziplin oder einer anderen Fakultät gewählt sein kann.

9.         Christliche Religionsphilosophie

a)         1x (2 SWS)     eine weitere Vorlesung nach Wahl

b)         3x (2 SWS)     drei Hauptseminare nach Wahl

c)         (2 SWS)          eine Vorlesung oder Übung, die nach Absprache auch aus dem Angebot der Philosophischen Fakultät I gewählt werden kann.

10.       Fundamentaltheologie

a)         (ca.4 SWS)     weitere zwei Vorlesungen

b)         3x (2 SWS)     drei Hauptseminare

c)                     Je nach Interessenrichtung des Wahlstudiums und insbesondere der beabsichtigten Diplomarbeit können hierbei Veranstaltungen in sachlich benachbarten Disziplinen nachgewiesen werden (zum Beispiel in philosophischer oder exegetischer oder ökumenischer Hinsicht).

d)                    Exkursion (Besuch fachlich fördernder Institutionen)

11.       Dogmatik

a)         (4 SWS)          Spezialvorlesungen

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

c)         (2 SWS)          ein Oberseminar

d)                    Soll das Wahlstudium die Ökumenische Theologie einbeziehen, so sind dabei auch Lehrveranstaltungen anderer Disziplinen zu beachten. In jedem Fall ist eine konkrete Beratung notwendig.

12.       Quellenkunde der Theologie des Mittelalters

a)         (2 SWS)          ein Seminar in Theologischer Wissenschaftstheorie

b)         (2 SWS)          eine Lehrveranstaltung über thomasische Philosophie und Theologie (auch aus einer anderen Disziplin oder einer anderen Fakultät)

c)         3x (2 SWS)     weitere drei Seminare oder Übungen

13.       Moraltheologie

a)         (6 SWS)          Spezialvorlesungen, auch an der Thematik orientierte Vorlesungen in einer benachbarten Disziplin

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

14.       Christliche Gesellschaftslehre

a)         2x (2 SWS)     weitere zwei Vorlesungen nach Wahl aus den turnusmäßigen Vorlesungen

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

c)         (2 SWS)          ein Oberseminar

d)         (ca.2 SWS)     wahlweise eine Spezialvorlesung oder eine an der Thematik des Wahlstudiums orientierte Vorlesung in einer benachbarten Disziplin

15.       Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit

a)         3x (2 SWS)     die drei weiteren Vorlesungen aus dem Vorlesungsturnus

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

c)         (2 SWS)          wahlweise eine an der Thematik des Wahlstudiums orientierte Vorlesung einer benachbarten Disziplin oder ein Hauptseminar aus einer benachbarten Disziplin. Es kann auch ein weiteres Hauptseminar oder ein Oberseminar im Fach Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit gewählt werden.

16.       Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte

a)         (4 SWS)                      weitere zwei Vorlesungen nach Wahl, dabei ist gedacht an Spezialvorlesungen in Kirchlicher Rechtsgeschichte, Prozeß- und Strafrecht, Ostkirchenrecht sowie andere aktuelle Themenkreise des Kirchenrechts

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

c)         (2 SWS)          ein Oberseminar

17.       Ostkirchenrecht

a)         (2 SWS)          Vorlesung Grundzüge des Ostkirchenrechts

b)         (2 SWS)          mindestens eine Spezialvorlesung zu Problemen des Ostkirchenrechts

c)         (2 SWS)          ein Seminar zum Ostkirchenrecht

d)         (4 SWS)          die weiteren nachzuweisenden vier Semesterwochenstunden aus dem Angebot der kirchenrechtlichen Lehrveranstaltungen

18.       Liturgiewissenschaft

a)         (4 SWS)          Spezialvorlesungen (nach Absprache kann eine davon einer der Thematik des Wahlstudiums benachbarten Disziplin angehören)

b)         2x (2 SWS)     zwei Hauptseminare

c)         (2 SWS)          ein Oberseminar

d)         (1 SWS)          eine Übung

e)                     An die Stelle eines Seminars kann auch die Teilnahme an einer Projektgruppe treten.

19.       Pastoraltheologie

a)         2x (2 SWS)     Spezialvorlesung (nach Absprache kann eine der Vorlesungen aus den Bereichen Psychologie und Soziologie beziehungsweise Verkündigung und Kommunikation gewählt werden)

b)         2x (2 SWS)     Hauptseminare

c)         (2 SWS)          Proseminar (Methodenseminar – auch aus dem Bereich Verkündigung und Kommunikation)

d)                    Teilnahme am Diplomandenkolloquium

20.       Religionspädagogik

a)         (2 SWS)          eine Spezialvorlesung

b)         zwei Hauptseminare:

            (2 SWS)          ein Hauptseminar

            (4-6 SWS)      das zweite Hauptseminar in der Regel als Hospitationspraktikum (theoriebegleitete Praxisseminare in kirchlicher Jugendarbeit, Gemeindekatechese, kirchlicher Erwachsenenbildung, schulischem Religionsunterricht)

c)         (2 SWS)          Didaktik der Massenkommunikationsmedien (Lehrauftrag)

IV.       Hinweise zum Wahlstudium

1.         Das Wahlstudium sollte in der Regel nicht vor dem fünften Semester begonnen werden, dann aber rechtzeitig mit dem zuständigen Fachvertreter abgesprochen werden. Diese Absprache ist unerläßlich, weil der Fachvertreter für die Zulassung zur Diplomprüfung das Wahlstudium zu bestätigen hat. Vor allem inhaltliche Konkretionen der angeführten Anforderungen an das Wahlstudium müssen abgesprochen werden.

2.         Es ist darauf zu achten, daß das Wahlstudium in seinem Umfang und hinsichtlich der darauf verwendeten Zeit nicht das Studium in den anderen Fächern, besonders den Pflichtveranstaltungen, belastet.

3.         Im Rahmen des Wahlstudiums sind zwei Hauptseminare (beziehungsweise Oberseminare) zu besuchen und bei der Zulassung zur Diplomprüfung nachzuweisen.

§ 7       Sonstige Hinweise

I.          Für das Studium wichtige Organe der Fakultät

1.         Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das oberste beschlußfassende Organ der Fakultät in Fragen der Forschung und Lehre. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Sorge für die erforderlichen Lehrveranstaltungen, die Aufstellung der Lehr- und Studienpläne, die Sorge für die Studienberatung und die Beratung neuer Lehrmethoden. Dem Fakultätsrat gehören an:

1.         kraft Amtes Leiter von wissenschaftlichen Einrichtungen, die der Fakultät zugeordnet sind,

2.         aufgrund von Wahlen Vertreter aus den Gruppen der Universitätslehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter und der Studenten.

2.         Dekan

Der Dekan vertritt die Fakultät und führt ihre laufenden Geschäfte. Er wird vom Fakultätsrat jeweils für ein Jahr gewählt. Das Dekanat ist in der Erbprinzenstraße 13.

3.         Prüfungsausschuß

Der Prüfungsausschuß ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zuständig. Er besteht aus dem Dekan und vier weiteren Mitgliedern. Der Prüfungsausschuß achtet insbesondere darauf, daß die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er berichtet der Fakultät über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten. Er entscheidet in den von der Prüfungsordnung vorgesehenen Fällen über Fragen der Zulassung und der Organisation von Prüfungen. Alle Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen, auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen oder andere die Prüfungen betreffende Fragen sowie Widersprüche gegen ergangene Entscheide in Prüfungsangelegenheiten sind zu richten an den Dekan der Theologischen Fakultät als Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

4.         Studienberatung

Nähere Auskunft und Beratung bei Fragen über Studienverlauf und Studienplanung erteilt der von der Fakultät bestellte Studienberater für den Studiengang Theologisches Diplom. In Prüfungsfragen wende man sich an das Dekanat der Theologischen Fakultät, in den Fragen, die einzelne Studienfächer betreffen, an die jeweiligen Seminare oder Institute. Es wird empfohlen, mit dem Studienberater schon zu Beginn des Studiums Kontakt aufzunehmen.

II.        Studentischer Ausschuß des Fakultätsrates

Die für ein Jahr in den Fakultätsrat gewählten Studenten und ihre Vertreter bilden einen Ausschuß des Fakultätsrates. Der Ausschuß vertritt die fachlichen Belange und Interessen der Studierenden und informiert besonders die Studienanfänger über Einzelfragen des Studiums.

III.       Fachspezifische Informationen

In den Instituten sind schriftliche Informationen erhältlich über ausführliche Beschreibung der Aufgaben des Faches, über Studienziele und besonders über Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen, ferner über die Möglichkeit des Wahlstudiums. Die Lehrstuhlinhaber und die wissenschaftlichen Mitarbeiter sind zu Auskünften bereit.

IV.       Vorlesungsverzeichnis

1.         In jedem Semester erscheint ein umfangreiches Vorlesungsverzeichnis der Universität mit Informationen über die Lehrveranstaltungen des Semesters, über die zu beachtenden Bestimmungen, über die Institutionen der Universität sowie Lagepläne und wichtige Anschriften.

2.         Im Auftrag der Fakultät gibt der Studentische Fakultätsausschuß in jedem Semester „Erläuterungen“ zu den Veranstaltungen der Theologischen Fakultät heraus, in denen die geplanten Lehrveranstaltungen ausführlich vorgestellt werden. Die Anschaffung dieser Information wird empfohlen.

3.         Verbindliche Ankündigungen der Lehrveranstaltungen, Anfangstermine und Hörsäle sowie Mitteilungen von Organen der Fakultät sind den Bekanntmachungen auf den Anschlagtafeln im Foyer des Kollegiengebäudes II, beim Dekanat, vor dem Eingang zum Verbund der Theologischen Seminare oder bei den einzelnen Instituten und Seminaren zu entnehmen.

V.        Literatur und Einführung in das Studium der Theologie

Gerhard Ebeling, Studium der Theologie. Eine enzyklopädische Orientierung. Tübingen 21977 (betrifft Studium der Evangelischen Theologie, enthält aber im einzelnen wertvolle Hinweise)

Peter Eicher, Theologie. Eine Einführung in das Studium. München 1980

Walter Kasper, Einführung in den Glauben. Mainz 1972

Adolf Kolping, Einführung in die Katholische Theologie. 2. Auflage, Münster 1963

Bernhard Maurer, Einführung in die Theologie. Göttingen 1976

Engelbert Neuhäusler und Elisabeth Gössmann (Hrsg.), Was ist Theologie? München 1966

Albert Raffelt, Proseminar Theologie. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und die theologische Bücherkunde. 4. Auflage, Freiburg–Basel–Wien 1985

Bernhard Welte, Die Wesensstruktur der Theologie als Wissenschaft, in: ders., Auf der Spur des Ewigen, Freiburg 1965, S. 351-365

VI.       Gültigkeit des Studienplans

1.         Dieser Studienplan tritt im Wintersemester 1989/90 in Kraft. Er ist von diesem Zeitpunkt an verbindlich für das Angebot der Lehrveranstaltungen und die Gestaltung der Stundenpläne.

2.         Der Studienplan ist bezogen auf die Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Katholische Theologie vom 5. August 1987. Die in dieser Prüfungsordnung aufgeführten Übergangsbestimmungen sind zu beachten.

3.         Der Studienplan wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls veränderten Erfordernissen des Studiums angepaßt. Mitteilungen über Ergänzungen zum Studienplan oder Abweichungen von den Bestimmungen des Studienplans werden rechtzeitig bekanntgemacht.

Anhang

            Tabellarische Übersicht zu einem möglichen Studienverlauf

NB: Entsprechend dem jeweiligen unterschiedlichen Studienbeginn (Winter- beziehungsweise Sommersemester) und dem wechselnden Angebot an Lehrveranstaltungen sind Verschiebungen und Umstellungen notwendig. Insofern hat diese Übersicht keinen normierenden Regelcharakter. Außerdem ist zu beachten, daß alle zum Wahlstudium gehörenden Lehrveranstaltungen nicht in dieser Übersicht aufgeführt sind.

I.         Grundstudium

Sem. SWS

1.         3 Einleitung Altes Testament

            2 Alte Kirchengeschichte

            3 Philosophie

            2 Theologische PropädeutikI

            1 Fundamentalliturgik I

            2 Seminar

            –––

            13

 

2.         2 Alte Kirchengeschichte

            3 Mittlere und Neuere Kirchengeschichte

            3 Philosophie

            3 Theologische Propädeutik II

            2 Umwelt und Zentralthemen Altes Testament

            2 Umwelt und Zentralthemen Neues Testament

            2 Religionsgeschichte

            1 Fundamentalliturgik II

            –––

            18

 

3.         3 Einleitung Neues Testament

            3 Philosophie

            3 Mittlere und Neuere Kirchengeschichte

            3 Christliche Religionsphilosophie

            2 Fundamentaltheologie I

            2 Patrologie

            2 Seminar

            –––

            18

 

4.         3 Philosophie

            4 Mittlere und Neuere Kirchengeschichte

            2 Pädagogik

            2 Seminar

            –––

            11

 

II.        Hauptstudium

 

5.         3 Dogmatik

            3 Neues Testament

            3 Kirchenrecht

            2 Altes Testament

            2 Christliche Gesellschaftslehre

            2 Liturgiewissenschaft

            2 Pastoraltheologie

            2 Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit

            2 Seminar

            –––

            21

 

6.         3 Dogmatik

            3 Moraltheologie

            2 Neues Testament

            2 Kirchenrecht

            2 Liturgiewissenschaft

            2 Pastoraltheologie

            2 Christliche Gesellschaftslehre

            2 Religionspädagogik

            2 Seminar

            –––

            20

 

7.         4 Dogmatik

            3 Moraltheologie

            2 Altes Testament

            3 Neues Testament

            2 Fundamentaltheologie II

            2 Liturgiewissenschaft

            2 Religionspädagogik

            2Pastoraltheologie

            2 Seminar

            –––

            22

 

8.         3 Dogmatik

            2 Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit

            3 Altes Testament

            2 Neues Testament

            4 Fundamentaltheologie III und IV

            2 Kirchenrecht

            2 Liturgiewissenschaft

            2Seminar

            –––

            20

 

9.         3 Dogmatik

            2 Neues Testament

            3 Kirchenrecht

            2 Pastoraltheologie

            2 Religionspädagogik

            3 Moraltheologie

            2 Seminar

            –––

            17

 

10.       4 Dogmatik

            3 Altes Testament

            3 Moraltheologie

            –––

            10
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