Finanzierung

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Den TeilnehmerInnen am Erasmus+-Programm wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den der Mobilitätszuschuss ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen:
  • Bei Aufenthalten über ein Semester entspricht die Förderdauer maximal vier Monaten (120 Tagen).
  • Bei Aufenthalten über zwei Semester entspricht die Förderdauer maximal acht Monaten (240 Tagen).
 
Der Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt. Die Studierenden erhalten die erste Rate zu Beginn des Auslandsaufenthalts und die zweite Rate nach dem Auslandsaufenthalt nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
 

Der Mobilitätszuschuss für den Erasmus-Studienaufenthalt staffelt sich nach Ländergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren.

Außerdem werden bestimmte Gruppen durch Aufstockungsbeträge (top-ups) zusätzlich gefördert:

  • Für Studierende, die nachhaltig reisen und insbesondere auf Flugreisen verzichten („grünes Reisen“)
  • Für Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung
  • Für Studierende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Für Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nichtakademischen Elternhaus)
  • Für erwerbstätige Studierende mit einem regelmäßigen Einkommen, die Ihre Erwerbstätigkeit während des Auslandsaufenthalts unterbrechen müssen

 

Die aktuellen Förderraten und Aufstockungsbeträge finden Sie auf dieser Webseite des International Office (Abschnitt "Förderbedingungen")

 

Bitte nutzen Sie das Beratungsangebot.

 

Weitere Informationen über das Erasmus+ Programm erhalten Sie auf den Seiten des International Office der Universität Freiburg.

 

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