Finanzierung

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Den TeilnehmerInnen am Erasmus+-Programm wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den der Mobilitätszuschuss ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen:
  • Bei Aufenthalten über ein Semester entspricht die Förderdauer maximal vier Monaten (120 Tagen).
  • Bei Aufenthalten über zwei Semester entspricht die Förderdauer maximal acht Monaten (240 Tagen).
 
Der Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt. Die Studierenden erhalten die erste Rate zu Beginn des Auslandsaufenthalts und die zweite Rate nach dem Auslandsaufenthalt nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
 
Der Mobilitätszuschuss für den Erasmus-Studienaufenthalt staffelt sich nach Ländergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren. Es gibt drei Ländergruppen mit folgenden, für das Akademische Jahr 2018/19 gültigen Förderbeträgen:
  • Ländergruppe 1: Förderung 600 EUR/Monat (Irland, Schweden, Finnland)
  • Ländergruppe 2: Förderung 540 EUR/Monat (Frankreich, Niederlande Griechenland, Österreich, Spanien)
  • Ländergruppe 3: Förderung 490 EUR/Monat (Polen, Lettland, Rumänien, Tschechische Republik, Ungarn)

 

TeilnehmerInnen, die mit Kinder ein Erasmus machen, chronisch erkrankt sind oder im Erasmus einen hohen finanziellen Mehrbedarf haben, können zusätzlich 250EUR/Monat erhalten. Bitte nutzen Sie das Beratungsangebot.

TeilnehmerInnen, die nachhaltig reisen, erhalten zusätzlich einmalig 50EUR und vier Tage des monatlichen Mobilitätszuschusses.

Weitere Informationen über das Erasmus+ Programm erhalten Sie auf den Seiten des Service Center Studium der Universität Freiburg.

 

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