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Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Studium an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg. Sofern Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, können Sie sich an das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät wenden.


Beachten Sie: Die hier gemachten Angaben stehen unter dem Vorbehalt der rechtlich verbindlichen Prüfungs- und Studienordnungen der Theologischen Fakultät.

 

Allgemeine Informationen


 

  • Ich bin neu an der Uni, wo kann ich mich informieren?

Herzlich Willkommen an der Universität Freiburg und an der Theologischen Fakultät. Zu Semesterbeginn gibt es allgemeine und fachspezifische Einführungen an der Universität. Einen Überblick darüber sowie über die digitalen Angebote der Universität und die wichtigsten Anlaufstellen finden Sie hier.

  • Wann beginnt und endet ein Semester?

Die entsprechenden Termine finden Sie auf der Website des Service Center Studium.

  • Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?

Einen Antrag stellen Sie am besten schriftlich in Form eines Geschäftsbriefes. Darin benennen Sie Ihr Anliegen und begründen ggf. Ihren Antrag. Den unterschriebenen Antrag senden Sie an das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät. Bitte nennen Sie dabei immer Ihre Matrikelnummer und den Studiengang, den Sie studieren.

  • Warum sollte ich meine Prüfungsordnung lesen?

Die Prüfungsordnung ist das Grundgerüst eines jeden Studienganges. In ihr wird alles geregelt, was für den Ablauf des Studiums wichtig ist. Sie ist rechtlich bindend und ermöglicht es allen Studierenden ihr Studium nach gleichen Vorgaben zu absolvieren. Sie regelt Benotungen, welche Leistungen wie erbracht werden müssen und was beachtet werden sollte. Die Kenntnis der Prüfungsordnung hilft Ihnen Ihren Studienalltag bestmöglich zu planen und erfolgreich abzuschließen. Viele Probleme im Studium können Sie also durch Kenntnis Ihrer Prüfungsordnung vermeiden.

Die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Theologischen Fakultät finden Sie im Downloadcenter der Fakultätshomepage oder hier.

  • Was wird im Modulhandbuch geregelt?

Das Modulhandbuch regelt den detaillierten Aufbau des Studienganges. Es ergänzt die Prüfungsordnung, ersetzt diese jedoch nicht.
Das Modulhandbuch gibt detaillierte Informationen zu:

- Studieninhalten- und -plan
- Studienverlauf
- Ausbildungs- und Qualifikationszielen

Des Weiteren können dem Modulhandbuch für jedes Modul Voraussetzungen, Inhalte, Qualifikationsziele und Rhythmus der Lehrveranstaltung (Sommersemester/Wintersemester; jährlich/alle zwei Jahre) entnommen werden.

Die Modulhandbücher der Studiengänge der Theologischen Fakultät finden Sie im Downloadcenter auf der Website der Theologischen Fakultät.

  • Sind die Räume im Prüfungsamt barrierefrei?

Unsere Räume in der Gartenstraße sind leider nicht barrierefrei. Wenn Sie einen Termin in einer barrierefreien Umgebung wünschen, melden Sie sich bitte direkt bei unseren Mitarbeiter*innen, um einen Termin an einem barrierefreien Ort zu vereinbaren.

HISinOne und ILIAS


 

  • Was ist HISinOne und was ist Ilias?

HISinOne (oder Campus Management) ist das zentrale Verwaltungssystem der Studierenden an der Universität Freiburg. Dort bewerben Sie sich und können sich nach der Einschreibung rückmelden, Veranstaltungen belegen und Prüfungen anmelden, Ihre Leistungsübersicht und Immatrikulationsbescheinigung anfordern und vieles mehr.

Sie erreichen HISinOne unter: https://campus.uni-freiburg.de Die entsprechende Hilfe zur Bedienung finden Sie hier.

Ilias ist die E-Learning Plattform der Universität Freiburg, auf der Sie für viele Ihrer Veranstaltungen Informationen und Material abrufen können.

  • Was sind meine Zugangsdaten für Ilias oder HISinOne?

Nutzen Sie zum Anmelden Ihren Uni Account. Mehr dazu lesen Sie hier.

  • Wie belege ich Veranstaltungen?

Veranstaltungen belegen Sie wie hier beschrieben:

  • Wie ändere ich meine Adressdaten?

Das Team von Campus Management hat eine ausführliche Anleitung für Sie erstellt. Diese finden Sie hier.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kontaktdaten immer auf dem aktuellen Stand halten, sodass wir Ihnen aktuelle Informationen zu Ihrem Studium oder Ihre Abschlussdokumente zukommen lassen können.

  • Wie erstelle ich meinen persönlichen Stundenplan in HISinOne?

Hier hat das Team von Campus Management eine ausführliche Anleitung für Sie erstellt.

  • Wo finde ich meine Leistungsübersicht?

Im HISinOne / Campus Management können Sie jederzeit Ihre aktuell verbuchten Leistungen im Studium sehen. Laden Sie sich dazu Ihre aktuelle Leistungsübersicht nach der Anmeldung mit Ihren Daten im HISinOne herunter. Entsprechende Informationen dazu finden Sie hier.

  • Wo finde ich das Vorlesungsverzeichnis?

Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im HISinOne. Hier wird erklärt, wie Sie genau vorgehen.
 

Prüfungen


 

  • Was sind Prüfungs- und Studienleistungen?

Eine Prüfungsleistung (PL) ist eine Leistung im Studium, die bestanden werden muss und deren Ergebnis in die Abschlussnote zählt. Die Studienleistung (SL) muss lediglich bestanden werden (4,0 und besser). Im Gegensatz zur PL kann sie beliebig oft wiederholt werden. Sowohl Prüfungs- als auch Studienleistungen müssen Sie fristgerecht (i.d.R. innerhalb einer Woche im November/Dezember bzw. Mai/Juni - s. "Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung") anmelden, um diese ablegen zu können. 

  • Auf welcher Sprache werden die Prüfungen abgehalten?

Die Prüfungen werden – sofern es sich nicht um Sprachkurse handelt – auf Deutsch abgenommen. Nach Absprache mit den Prüfer*innen sind Prüfungen in einer anderen Sprache möglich. 

  • Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung?

Alle Prüfungen, die Sie ablegen wollen, müssen Sie in HISinOne anmelden. Eine Belegung der Veranstaltung ersetzt die Anmeldung der Studien- oder Prüfungsleistung nicht. Der Zeitraum für die Anmeldung der Leistung wird jedes Semester neu von der Prüfungsverwaltung festgesetzt. Sie finden diesen auf der Homepage des Studiendekanats unter „Informationen des Studiendekanats“ unter „Wichtige Termine“. In der angegebenen Zeit können Sie Ihre Prüfungen auf HISinOne anmelden. Wie Sie vorgehen erklärt dieses Wiki.

Sollte es online nicht klappen, können Sie sich schriftlich zur Prüfung anmelden: Sie finden das dazu nötige Formular im „Downloadcenter“ unter „Vordrucke“. Wählen Sie den passenden Studiengang aus und drucken Sie das Formular „Anmeldung Modul(teil)- und Seminarprüfungen“ aus. Es gilt sowohl für die Anmeldungen von Modulprüfungen als auch für Hausarbeiten in Seminaren. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per Post an das Prüfungsamt.

Wenn Sie die Prüfungsverwaltung wegen Problemen bei der Anmeldung kontaktieren, schicken Sie bitte immer einen Screenshot des Fehlers mit und geben Sie Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an. So können wir Ihnen am schnellsten helfen. 

  • Wann und wie muss ich mich für die Sprachprüfungs-Studienleistungen anmelden?

Für die Sprachprüfungen gibt es gesonderte Anmeldezeiträume, in denen Sie sich für die Sprachnachweise anmelden können. Die Prüfungstermine und Anmeldezeiträume für die Sprachprüfungen werden jedes Semester zusammen mit den Anmeldefristen für die sonstigen Prüfungs- und Studienleistungen in einer semesterspezifischen Info-Mail angekündigt. Sie finden die Termine darüber hinaus auch auf der Homepage des Studiendekanats „Informationen des Studiendekanats“ unter „Wichtige Termine“. In der angegebenen Zeit können Sie Ihre Prüfungen auf HISinOne anmelden. Wie Sie dabei vorgehen, ist im FAQ unter dem Punkt „Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung?“ (siehe oben) erklärt.

Allgemeine Übersicht über die Sprachprüfungen an der Theologischen Fakultät:

Sprache Regulärer Termin
Wiederholung
Latein Ende Sommersemester Ende Ferienkurs SoSe+WiSe
Griechisch Ende Ferienkurs Beginn neues Semester
Hebräisch Ende Ferienkurs Beginn neues Semester

 

Die aktuellen Semestertermine finden Sie auf dieser Seite.

  • Anmeldefrist für Studien- und Prüfungsleistungen verpasst – was nun?

Sollte Ihnen trotz sorgfältiger Planung eine Anmeldung entgangen sein, können Sie im Härtefall einen Antrag an den Prüfungsausschuss richten. In diesem formlosen Antrag müssen Sie begründen, weshalb Ihrer Anmeldung trotz verpasster Frist stattgegeben werden soll. Das reine „Vergessen“ der Frist ist dabei ein unzureichender Grund. Senden Sie Ihren Antrag bitte an das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät. 

  •  Wie läuft der Prüfungsrücktritt bei Krankheit?

Sind Sie aufgrund einer Erkrankung gehindert, an einer Prüfung teilzunehmen und möchten eine Bewertung der Prüfungsleistung mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) vermeiden, müssen Sie den Rücktritt von der Prüfung unverzüglich beantragen.

Klicken Sie im „Downloadcenter“ auf „Vordrucke“. Laden Sie dort das Formblatt „Hinweise zum Prüfungsrücktritt bei Krankheit“ herunter. Bitte lesen Sie die dazugehörigen Erläuterungen genau durch und geben das vollständig ausgefüllte Antragsformular schnellstmöglich persönlich beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät ab oder werfen Sie es in den Briefkasten des Prüfungsamtes in der Gartenstraße.

Sollten Sie an einer dauerhaften Erkrankung leiden, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Lesen Sie hierzu mehr unter „Besondere Situationen im Studium“. 

Um nach dem Prüfungsrücktritt Ihre Prüfung abzulegen, müssen Sie sich erneut fristgerecht für die entsprechenden Prüfungen anmelden. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen und regulären Prüfungstermine sowie die entsprechenden Anmeldefristen entnehmen Sie bitte der Terminliste, die Sie unter „Informationen des Studiendekanats" finden können.

  • Muss ich Studienleistungen anmelden?

Ja, genau wie Prüfungsleistungen müssen auch die Studienleistungen fristgerecht angemeldet werden. Die Termine entnehmen Sie den "Informationen des Studiendekanats".

Eine Belegung der Veranstaltung ersetzt die Anmeldung der Studien- oder Prüfungsleistung nicht.
Wie Sie für die Anmeldung technisch vorgehen, finden Sie hier und hier

  • Wie kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?

Im angegebenen Anmeldezeitraum können Sie Ihre Prüfungen und Hausarbeiten anmelden und abmelden. Wie erfahren Sie im Wiki

  • Wann und wo finden Prüfungen statt?

Die Prüfungszeiträume werden vor Semesterbeginn auf der Website des Studiendekanats unter "Informationen des Studiendekanats" ("Wichtige Termine") veröffentlicht.

Mündlich:
Die mündlichen Prüfungen finden – soweit nicht anders angegeben – in den Büros der jeweiligen Prüfer*innen statt. Der konkrete Termin der mündlichen Prüfungen ist meist die letzte Semesterwoche. Die entsprechenden Prüfungspläne werden bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben und per E-Mail-Verteiler und auf der Homepage unter "Informationen des Studiendekanats" veröffentlicht.

Schriftlich:
Ort und Zeit der Klausuren wird gesondert bekanntgegeben. Die Klausuren finden gesammelt an einem Vormittag in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt. Die genauen Informationen werden hier unter „Wichtige Termine“ veröffentlicht.

Die Zeiträume der Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls bereits vor Semesterbeginn festgelegt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu diesen Terminen nur anmelden können, wenn Sie vom Erstversuch zurückgetreten sind (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) oder die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden haben. Die Wiederholungsklausuren finden in der Regel kurz vor Semesterbeginn statt, die mündlichen Prüfungen in der ersten Semesterwoche. Die genauen Termine hierfür finden Sie nach der Bekanntgabe hier.

  • Ich habe einen Schein als Leistungsnachweis – wie gehe ich vor?

Besonders in den Modulen, in denen Sie Lehrveranstaltungen nach Wahl besuchen können, wird Ihnen Ihre Leistung oft in Form eines „Scheins“ bestätigt. Damit dieser von der Prüfungsverwaltung eingetragen werden kann und dann auf Ihrer Leistungsübersicht erscheint, sind ein paar Schritte notwendig:

Gerne können Sie den „Schein“ im Original per Post an uns schicken oder ihn persönlich beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät einwerfen. Wenn Sie das Originaldokument selbst benötigen oder den „Schein“ lieber persönlich abgeben wollen, kommen Sie zu den Sprechzeiten der Prüfungsverwaltung oder nach Vereinbarung im Prüfungsamt persönlich mit den Unterlagen vorbei. Egal auf welchem Weg Sie uns den Schein zukommen lassen, legen Sie bitte in jedem Fall einen kurzen Text bei, aus dem eindeutig hervorgeht, in welchem Studiengang, Modul und als welche Veranstaltung wir Ihnen den Schein anrechnen sollen.
Beispielsweise:


Magister Katholische Theologie (Prüfungsordnung 2018), M 15, Vertiefungsveranstaltungen, Lehrveranstaltungen nach Wahl

oder

Magister Katholische Theologie (Prüfungsordnung 2018), M 15, Hauptseminare, Systematische Theologie

Durch diese Information stellen Sie sicher, dass Ihre Lehrveranstaltung tatsächlich nach Ihren Wünschen verbucht wird. 

  • Meine Note ist nicht eingetragen - was bedeutet das?

Das kann verschiedene Gründe haben. Es kommt darauf an, wie lange die Benotung einer Leistung durch die Dozierenden dauert. Natürlich bemühen wir uns, Ihre Noten danach schnell einzutragen. Gerade zu Stoßzeiten kann aber einige Zeit vergehen, bis die Noten an das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät weiter geleitet werden und dort eingetragen werden können. Wenn Ihre Note zu Beginn des nächsten Semesters bzw. mehrere Wochen nach „Bekanntgabe der Bewertungen für Hausarbeiten und Wiederholungsleistungen“ nicht eingetragen ist, fragen Sie zunächst bei den entsprechenden Prüfer*innen nach, ob diese die Leistung schon im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät gemeldet haben. Wenn diese die Note dem Prüfungsamt übermittelt haben, die Note aber dennoch nicht eingetragen wurde, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, des Lehrveranstaltungstitels, des Semesters und des oder der zuständigen Dozierenden an die Prüfungsverwaltung.

  • Ich möchte meine Klausur einsehen, wie geht das?

Gerne können Sie Ihre Klausur mit Bewertung im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Mitarbeiter*innen aus der Prüfungsverwaltung.

  • Ich habe eine Prüfung / Hausarbeit nicht bestanden – was nun?

Sie bekommen vom Prüfungsamt der Theologischen Fakultät per Post einen amtlichen Bescheid, dass Sie die Prüfung nicht bestanden haben. Sie haben die Möglichkeit die Prüfung einmal zu wiederholen. In vielen Fällen ist auch eine zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung möglich. Näheres regeln die Prüfungsordnungen, weitere Informationen finden Sie auch auf dem Bescheid der nicht bestandenen Prüfungsleistung.

Sie können die Prüfung im Zeitraum der Wiederholungsprüfungen – kurz vor Semesterbeginn – wiederholen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Website des Studiendekanats unter „Informationen des Studiendekanats“ unter dem Reiter „Wichtige Termine“.

Sonst müssen Sie die Prüfung im darauffolgenden Semester ablegen. In jedem Fall müssen Sie sich für den Wiederholungsversuch erneut fristgerecht anmelden. Wenn Sie eine Prüfungsleistung außerhalb des Wiederholungsprüfungszeitraumes ablegen wollen (z.B. im regulären Termin des folgenden Semesters) können Sie sich nur schriftlich anmelden.

Die Rückmeldung, dass eine Hausarbeit nicht bestanden wurde, erfolgt in der Regel erst später, da die Bewertungsfrist später endet. Sie können bei Nichtbestehen die Hausarbeit mit einem neuen Thema wiederholen oder ein komplett neues Seminar aus der selben Fächergruppe belegen, zu dem Sie dann Ihre Hausarbeit schreiben.
Beachten Sie bitte, dass Sie eine nicht bestandene Prüfungsleistung spätestens zum regulären Termin des nächsten Semesters wiederholt ablegen müssen. Tun Sie dies nicht, gilt der neue Versuch ebenso als nicht bestanden. 

  • Ich habe eine Prüfung / Hausarbeit mehrfach nicht bestanden - was nun?

Bevor Sie eine Prüfungsleistung zum letzten Mal wiederholen können, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, die Lehrveranstaltung oder das Modul noch einmal zu besuchen. Die Frist für den letztmaligen Wiederholungsversuch wird also dementsprechend verlängert.

Bevor Sie einen dritten Versuch anmelden, treten Sie bitte mit den Mitarbeiter*innen der Prüfungsverwaltung in Kontakt.

Sollten Sie keinen weiteren Wiederholungsversuch mehr haben, erlöschen Ihr Prüfungsanspruch und die Zulassung für Ihr Studienfach. Darüber wird ein amtlicher Bescheid erstellt und Ihnen per Post zugestellt. 

  • Kann ich Widerspruch einlegen?

Gegen alle Entscheidungen des Prüfungsausschusses können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Bevor Sie Widerspruch einlegen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Prüfungsamt Rücksprache zu halten.
 

Lehrveranstaltungen


 

  • Wie belege ich Veranstaltungen?

Am einfachsten nutzen Sie dazu im HisInOne unter dem Reiter „Mein Studium“ den „Studienplaner mit Modulplan“.
Veranstaltungen belegen Sie im HisInOne wie im Wiki beschrieben.

  • Ich habe die Anmeldefrist für Belegungen verpasst – was nun?

Sie können die durchführende Lehrperson bitten Sie nachzutragen.

  • Ich habe die Vorlesung nicht belegt, kann ich mich dennoch zur Prüfung anmelden?

Die Belegung und die Prüfungsanmeldung funktionieren unabhängig voneinander. Melden Sie sich auf jedem Fall rechtzeitig zur Prüfung an, wenn Sie diese ablegen möchten.

Bewerbung und Zulassung


  • Für welche Studiengänge muss ich mich bewerben?

 

Grundständige Studiengänge (Bachelor und Magister)

Grundsätzlich sind alle grundständigen Studiengänge an der Theologischen Fakultät zulassungsfrei.

Deutsche und EU-Bewerber*innen müssen sich für diese zuvor nicht bewerben und können sich bis spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn direkt im Service Center Studium, Abt. Studierendensekretariat immatrikulieren.

Internationale Bewerber*innen müssen sich auch auf zulassungsfreie Studiengänge bewerben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Service Center Studium, Abt. International Admission and Services.

Ausnahme: falls das Kombinations-Hauptfach für den "polyvalenten 2-HF-Bachelor Katholische Theologie" bzw. den Nebenfachstudiengang "B.A. Katholisch-Theologische Studen (NF)"  zulassungsbeschränkt ist, muss zwingend eine Bewerbung erfolgen.

Masterstudiengänge

Für die Masterstudiengänge an der Theologischen Fakultät müssen Sie sich bewerben. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den einzelnen Studiengängen unterschiedlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

- M.A. Caritaswissenschaft und Ethik

- M.A. Interdisciplinary Ethics

- M.A. Religionswissenschaft

- Master of Education (M.Ed.) Katholische Theologie

 

Die Bewerbungsverfahren werden allesamt über das Online-Bewerbungsportal der Universität Freiburg abgewickelt.

 

  • Welche Fristen für die Bewerbung und Immatrikulation gibt es?

 

Grundständige Studiengänge (Bachelor und Magister)

Polyvalenter 2-HF-Bachelor (Lehramt am Gymnasium/Individuelle Studiengestaltung)

Für diesen Studiengang müssen Sie sich im Bewerbungszeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli bewerben, wenn Ihr zweites Fach zulassungsbeschränkt ist. Bitte achten Sie selbst dann, wenn beide Fächer zulassungsfrei sind, frühzeitig auf die jeweiligen Fristen des SCS bzw. des FACE.

Magister Katholische Theologie und Hauptfach Bachelor of Arts im Fach Katholisch-Theologische Studien

In der Regel können Sie sich für das Sommersemester von Anfang Dezember bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn und für das Wintersemester von Anfang Juni bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn immatrikulieren. Achten Sie dennoch unbedingt auf die genauen Fristen des SCS für das spezifische Semester.

Nebenfach Bachelor of Arts im Fach Katholisch-Theologische Studien

Bei diesem Studiengang sollten Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsfristen Ihres möglicherweise zulassungsbeschränkten Hauptfachs informieren, etwa im Studienangebot des SCS. Sie müssen sich dann vermutlich schon früher bewerben, auch wenn dieser Nebenfachstudiengang zulassungsfrei ist, denn eine Einschreibung ist nur in eine vollständige Fächerkombination möglich. Achten Sie hierfür unbedingt auf die genauen Fristen des SCS für das spezifische Semester.

 

Masterstudiengänge

Für die Masterstudiengänge gibt es jeweils eigene Bewerbungsfristen:

Studienbeginn zum Wintersemester:

- M.A. Caritaswissenschaft und Ethik: 01. Juni – 15. Juli

- M.A. Interdisciplinary Ethics: 01. Juni – 15. Juli

- M.A. Religionswissenschaft: Internationale Bewerber*innen 15. Mai – 30. Juni; EU-Bürger*innen 15. Mai – 15. September

Studienbeginn zum Sommer- und Wintersemester:

- M.Ed. Katholische Theologie: Wintersemester: 01. Juni – 15. Juli; Sommersemester: 01. Dezember – 15. Januar

Diese Fristen gelten für Erstsemester. Bei einer Bewerbung in höhere Fachsemester, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Die Bewerbungsverfahren werden allesamt über das Online-Bewerbungsportal der Universität Freiburg abgewickelt.

 

Für die Masterstudiengänge gibt es individuelle Immatrikulationszeiträume, und zwar ist ausschlaggebend, was auf Ihrem Zulassungsbescheid genannt ist, den Sie nach erfolgreicher Bewerbung erhalten haben.

 

  • Wo und wie kann ich mich immatrikulieren?

 

Die Immatrikulation läuft über das Studierendensekretariat im SCS der Uni Freiburg. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid haben, brauchen Sie diesen für die Immatrikulation und beachten die Hinweise, die Ihnen dort mitgeteilt werden. Die übrigen Formalitäten können Sie der Seite zur Immatrikulation des SCS entnehmen.

 

Kombination von Studiengängen

Auf dieser Seite haben wir viele hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt, wenn Sie überlegen, ein Parallelstudium / eine Kombination von Studiengängen aufzunehmen.

Studienphasen


 

  • Welche Studienphasen gibt es?

Den ausführlichen Überblick über die verschiedenen Studienphasen und einzelnen Module erhalten Sie auf der entsprechenden Studiengangsseite und im entsprechenden Modulhandbuch. Dieses finden Sie im Downloadcenter auf der Website der Theologischen Fakultät.

Wichtig ist es, im Verlaufe des Studiums immer wieder die Studienphasenübergänge im Blick zu behalten, also die Voraussetzungen, um in die nächste Phase fortzuschreiten. Einen Überblick für die unterschiedlichen Studiengänge finden Sie im Downloadcenter unter "weitere studiengangsbezogene Informationen".

Im Folgenden ein kurzer Überblick:


Bachelor of Arts (PO 2018)

Grundlagenbereich (M0 – M5)

Vertiefungsbereich (M6 – M15)

Im Vertiefungsbereich sind acht der neun Module M 6 – M 14 zu absolvieren; dabei ist nach Wahl des/der Studierenden entweder das „Modul M 11 Dimensionen und Vollzüge des Glaubens“ oder das „Modul M 13 Christ werden in heutiger Kultur und Gesellschaft“ zu belegen. Aus den Modulen 6 bis 14 sind 4 Module als Prüfungsmodule zu wählen. In nicht als Prüfungsmodule gewählten Modulen sind Studienleistungen zu erbringen.

Voraussetzungen für den Vertiefungsbereich:

-  Erfolgreiche Absolvierung von drei beliebigen Modulen des Grundlagenbereichs (M0 bis M5)
- Nachweis der durch die Prüfungsordnung geforderten Sprachkenntnisse (Griechisch und Latein)

 

Magisterstudiengang Katholische Theologie (PO 2018)

Grundlagenbereich (M0 – M5)

Vertiefungsbereich (M6 – M15, davon 4 PL aus den Modulen 6-14)

Vorausetzungen für den Vertiefungsbereich:

Erfolgreiche Absolvierung von drei beliebigen Modulen des Orientierungsbereichs (M0-M5) und Nachweis der durch die Prüfungsordnung geforderten Sprachkenntnisse (Latein, Griechisch, Hebräisch);

Ausnahme: Studierende, die vier beliebige Module des Orientierungsbereichs abgeschlossen haben, denen jedoch der Nachweis über die geforderten Hebräischkenntnisse noch fehlt, dürfen für maximal ein Fachsemester Module des Vertiefungsbereichs (M6-M15) studieren.

Spezialisierungsbereich (M16 - M23)

Voraussetzung für die Belegung der Module des zweiten Studienabschnitts ist der erfolgreiche Abschluss der Module des ersten Studienabschnitts, in denen Prüfungen abgelegt werden. Studierende, die noch zwei Module des Vertiefungsbereichs absolvieren müssen, in denen sie lediglich Studienleistungen erbringen (M6 - M14), dürfen Module des zweiten Studienabschnitts studieren.

 

Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelor (PO 2018)

Grundlagenbereich (M0 – M5)

Vertiefungsbereich

Pflichtmodule: M14a M15a

Voraussetzung für die Absolvierung des Vertiefungsbereiches ist die erfolgreiche Absolvierung der Orientierungsprüfung

Wahlpflichtmodule: Je ein Modul aus M7 oder M8, M10 oder M11 sowie M6 oder M12, sodass insgesamt 3 Module zu absolvieren sind.

 

  • Welche Fristen gibt es für die jeweiligen Studienphasen?

Magister Katholische Theologie: Zwischenprüfung spätestens nach dem 6. Fachsemester
Das entspricht: M0-M5 abgeschlossen sowie einer bestandenen PL des Vertiefungsbereichs (M6- M14)

BA Nebenfach: Orientierungsprüfung: Modul 3A, nach Ende des 3. Fachsemesters

Polyvalenter Zwei Hauptfächer Bachelor: Orientierungsprüfung Modul 3, nach Ende des 3. Fachsemesters

Studienabschlussphase


 

  • Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?

Sie haben Ihre*n Betreuer*in der Abschlussarbeit gefunden und mit ihr/ihm ein Thema abgesprochen. Nun müssen Sie die Arbeit im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät anmelden. Den entsprechenden Antrag finden Sie online auf unserer Seite im Downloadcenter unter „Vordrucke“. Wählen Sie dort Ihren Studiengang aus. In den darunter aufgeführten Links finden Sie die Anmeldungsunterlagen. Drucken Sie diese aus und geben sie vollständig ausgefüllt mit Unterschrift des*der Betreuer*in im Prüfungsamt ab. Dies ist persönlich zu den Sprechstunden oder postalisch möglich. Wenn das Sekretariat besetzt ist, können Sie die Unterlagen auch dort einreichen. Nach der Abgabe des Antrags prüfen wir Ihre Unterlagen sorgfältig und Sie werden zur Abschlussarbeit zugelassen. Dies teilt Ihnen das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät schriftlich mit dem Abgabedatum der Arbeit mit.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Fristen zur Anmeldung Ihrer Arbeit haben und Sie selbst entscheiden, wann Sie diese anmelden wollen (Voraussetzungen beachten!). Wenn Sie zu einem bestimmten Datum mit dem Studium fertig werden wollen, sollten Sie sich aber frühzeitig mit Ihrer Prüfungsordnung vertraut machen und die Korrekturzeiträume für die Prüfer*innen bzw. mögliche Termine für mündliche Prüfungen beachten.

  • Ich möchte die Gutachten zu meiner Abschlussarbeit einsehen – geht das?

Gerne können Sie Ihre Gutachten im Prüfungsamt einsehen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Mitarbeiter*innen aus der Prüfungsverwaltung. Diese bereiten Ihre Gutachten vor und Sie können sie dann vor Ort einsehen. Manche Gutachter*innen senden Ihnen Ihr Gutachten auch digital – fragen Sie gerne nach.

  • Wie melde ich meine mündliche Magisterprüfung an?

Ihre mündliche Magisterprüfung (Defensio), melden Sie wie folgt beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät an: Im Downloadcenter unter „Vordrucke“ finden Sie das Formblatt „Antrag auf Zulassung zur mündlichen Magisterprüfung“. Drucken Sie dieses aus und ergänzen Sie die entsprechenden Informationen. Mit der Abgabe Ihrer Magisterarbeit geben Sie das Formblatt bitte im Prüfungsamt ab. Weitere Hinweise zur Magisterprüfung finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung oder im „Beiblatt zur mündlichen Magisterprüfung“.

Die mündliche Magisterprüfung soll innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Magisterarbeit stattfinden. Ort und Zeit sprechen Sie gegen Ende der Bewertungsfrist direkt mir Ihren Prüfer*innen ab. Diese legen auch den Ort der Prüfung fest.

  • Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente?

Nach Abschluss Ihres Studiums können Sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät zur Ausstellung der Dokumente beantragen. Dort können Sie angeben welche Unterlagen genau Sie benötigen. Diese werden Ihnen in der Regel bei der Graduierungsfeier übergeben. Sollten Sie jedoch eine frühere Zustellung per Post wünschen, ist dies auch möglich.

Das Antragsformular finden Sie im Downloadcenter auf der Website unter dem Namen „Abschlussdokumente“. Laden Sie das Dokument herunter und füllen Sie alle Angaben gut leserlich aus. Senden Sie die Informationen an das Prüfungsamt. Wir erstellen Ihre Unterlagen entsprechend für Sie. Im Semester dauert die Bearbeitung ca. 14 Tage. In den Semesterferien kann die Bearbeitungszeit länger dauern. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Mitarbeiter*innen der Prüfungsverwaltung in Verbindung.
 

In den Lehramtsstudiengängen treten 2021 neue Prüfungsordnungen in Kraft - was muss ich beachten?

Welche Studiengänge sind betroffen?

Im polyvalenten 2-Hauptfächer-Bachelor, Katholische Theologie, Hauptfach, wird die Prüfungsordnung von 2018 zum 1. Oktober 2021 durch eine neue Prüfungsordnungsversion (PO 2021) abgelöst.

Im Master of Education (M.Ed.) Katholische Theologie, Hauptfach, wird die Prüfungsordnung von 2018 zum 1. Oktober 2021 durch eine neue Prüfungsordnungsversion (PO 2021) abgelöst.

 

Was ändert sich?

Der polyvalente 2-Hauptfächer-Bachelor mit Katholischer Theologie als Hauptfach wird ökumenischer und interreligiöser ausgerichtet. Student*innen haben mehr Wahlmöglichkeiten, können eine größere Themenbreite studieren und erfahren Erleichterungen bei der Erbringung der Sprachvoraussetzungen für diesen Studiengang.

Im Master of Education (M.Ed.) im Fach Katholische Theologie gibt es nur kleinere Änderungen: es werden Begrifflichkeiten in der Prüfungsordnung angepasst und eine Zulassungsvoraussetzung für die Modulabschlussprüfung im Spezialisierungsmodul "Exegese" eingeführt.

 

Ich beginne mein Studium nach Wintersemester 2021/22 - was gilt für mich?

Bei Studienbeginn nach Wintersemester 2021/22 werden Sie automatisch in die dann gültige Prüfungsordnung (Version 2021) eingeschrieben.

 

Ich habe mein Studium VOR dem 1. Oktober 2020 begonnen, was gilt für mich?

Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang im Fach Katholische Theologie

  • Bereits vor dem 1. Oktober 2020 an der Albert-Ludwigs-Universität im polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang im Fach Katholische Theologie immatrikulierte Studierende können ihr Studium nach den entsprechenden fachspezifischen Bestimmungen der PO 2018 bis spätestens 30. September 2025 (Ausschlussfrist) abschließen.

Sie verbleiben automatisch in Ihrer bisherigen PO-Version und müssen nichts weiter unternehmen.

 

Master of Education für das Lehramt Gymnasium im Fach Katholische Theologie

  • Bereits vor dem 1. Oktober 2020 an der Albert-Ludwigs-Universität im Studiengang Master of Education für das Lehramt Gymnasium im Fach Katholische Theologie immatrikulierte Studierende können ihr Studium nach den entsprechenden fachspezifischen Bestimmungen der PO 2018 bis spätestens 30. September 2024 (Ausschlussfrist) abschließen.

Sie verbleiben automatisch in Ihrer bisherigen PO-Version und müssen nichts weiter unternehmen.

 

Ich habe weitere Fragen bzgl. dieses Themas...

Bitte wenden Sie sich während der Sprechstunden an die Studiengangkoordinatorin oder das Prüfungsamt oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage.

Anrechnung von Leistungen aus anderen Studiengängen / Wechsel vom B.A. Angewandte Theologie und Religionspädagogik


 

Wie kann ich Leistungen aus meinem vorherigen Studium anrechnen lassen?


Beachten Sie, dass die Anrechnung von Leistungen sehr zeitaufwendig sein kann und es ggf. einige Zeit dauert, bis Ihre Leistungen angerechnet sind. Bitte kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Anrechnung von Leistungen.

In Absprache mit der Studiengangkoordination können Sie Leistungen aus Ihrem vorigen Studium, die den Leistungen in Ihrem aktuellen Theologiestudium entsprechen, anerkennen lassen. Dazu füllen Sie das Formular „Antrag auf Anrechnung von externen Leistungen“ aus (abrufbar im Downloadbereich unter „Verschiedenes“) und legen eine beglaubigte Kopie Ihrer Leistungsübersicht (Transcript of Records) bei. Im Formular geben Sie auch einen Anrechnungsvorschlag an, aus dem deutlich wird, welche Ihrer bisherigen Leistungen in welchem Umfang den aktuell zu erbringenden Leistungen entspricht. Den Antrag senden Sie per Mail an die Studiengangkoordination oder geben diesen in der Sprechstunde ab. Über die Anrechnung der Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Sie erhalten dann einen Bescheid und die angerechneten Leistungen werden von der Prüfungsverwaltung in Ihre Leistungsübersicht verbucht.

Beachten Sie bitte: Es ist nicht möglich, einen Studiengang gänzlich durch anerkannte Leistungen abzuschließen. Um einen Abschluss der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall bei uns in dem betreffenden Studiengang immatrikuliert sein und Leistungen in diesem Studiengang originär erbringen. Der zuständige Prüfungsausschuss legt fest, welche Leistungen zu erbringen sind.

Allgemeine Informationen zum Thema Anrechnungen bietet die Seite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unter „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium

 

 

Wechsel vom B.A. Angewandte Theologie und Religionspädagogik in den Magister Katholische Theologie

 

Sie sind interessiert, nach dem Abschluss des BA-Studiums "Angewandte Theologie und Religionspädagogik" oder vergleichbarer BA-Studiengänge Ihr theologisches Wissen zu vertiefen?
Dann ist der Studiengang "Magister Katholische Theologie" an der Theologischen Fakultät in Freiburg genau das Richtige!

Informieren Sie sich über den Studiengang Magister Katholische Theologie.

Der Übergang vom BA-Studium in den Studiengang Magister Katholische Theologie:

Wenn Sie das BA-Studium „Angewandte Theologie und Religionspädagogik“ oder vergleichbare BA-Studiengänge absolviert haben,

  • ­erfolgt der Übergang in den „Magister Katholische Theologie“ mit Einstufung ins 5. Fachsemester.
  • Viele theologische Studienanteile aus dem BA-Studium werden Ihnen anerkannt.
  • In einem "Einführungsjahr" können Sie die Studienbedingungen an der Theologischen Fakultät kennenlernen und eigene theologische Schwerpunkte setzen.
  • Sie haben die Möglichkeit, die notwendigen Sprachvoraussetzungen, die sie noch nicht erworben haben, nachzuholen.
  • Innerhalb von 6 Semestern können Sie den Studiengang "Magister Katholische Theologie" absolvieren.

 

Weitere Informationen

Wenn Sie mehr erfahren wollen, wenden Sie sich gerne an die Studiengangkoordination.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Studiendekanats.

Besondere Situationen im Studium


 

  • Wie verlängere ich meine Regelstudienzeit aufgrund fehlender Sprachnachweise?

Sie müssen Sprachnachweise für Ihr Theologiestudium nachholen? Dann können Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Regelstudienzeit beim Prüfungsausschuss stellen. Ein Nachweis über verlängerte Regelstudienzeit wird meist nur für die Vorlage beim Bafög-Amt oder bei einem Stipendienwerk benötigt. Eine verlängerte Regelstudienzeit hat keinen Einfluss auf in der Prüfungsordnung festgelegte Fristen, wie bspw. den Zeitpunkt, bis zu dem Sie die Orientierungs- oder Zwischenprüfung nachgewiesen haben müssen!

Geben Sie bei der Antragstellung an, welche Sprachen Sie nachholen müssen. Adressieren Sie Ihren Antrag bitte an das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät. Die Mitarbeiter*innen der Prüfungsverwaltung bearbeiten Ihren Antrag und schicken Ihnen eine Rückmeldung zu Ihren Unterlagen per Post.

Folgende Verlängerungen sind maximal möglich:
Im Magister: bis zu drei Semester
Im Polyvalenten BA: bis zu zwei Semester
Im BA: bis zu zwei Semester

  • Ich möchte an eine andere Hochschule wechseln. Was muss ich tun?

Schade, dass Sie an eine andere Universität wechseln.

Bei der Prüfungsverwaltung können Sie eine Unbedenklichkeitserklärung und eine beglaubigte Leistungsübersicht beantragen. Bitte bedenken Sie, dass das Prüfungsverfahren mit dem Wechsel der Hochschule nicht beendet ist. Dies ist für Sie nur relevant, wenn Sie Prüfungsleistungen nicht bestanden haben und in Freiburg nicht wiederholen wollen/können.

Wichtig ist, dass Sie sich im Studierendensekretariat exmatrikulieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte planen Sie gerade in der vorlesungsfreien Zeit mehr Bearbeitungszeit für die Beantragung Ihrer Unterlagen, besonders für die Unbedenklichkeitserklärung, ein.

  • Wozu nutzt mir ein Nachteilsausgleich?

Bei einer chronischen Erkrankung, Behinderung oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung ermöglicht Ihnen ein Nachteilsausgleich, dass Sie unter angemessenen Bedingungen Studienleistungen und Prüfungen chancengleich erbringen können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien-und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zu dem Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei aber nicht verzichtet werden. Daher müssen nachteilsausgleichende Maßnahmen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien-und Prüfungsleistung festgelegt werden.

Für das Theologiestudium können Sie einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss beantragen. Diesen richten Sie an das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät (bzw., falls Sie im Bachelor-Nebenfach Theologie studieren, richten Sie den Antrag an die GeKo). Im Antrag ist das Vorliegen der Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich darzulegen. Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das die für die Beurteilung nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält. Dabei ist darzulegen, in welcher Form und welchem Umfang sich die Beeinträchtigung auf die Erbringung der Leistung auswirkt.

Auf einer eigenen Seite haben wir alle Informationen zur Antragstellung für Sie zusammengefasst: Informationen zum Nachteilsausgleich und zur Antragstellung an der Theologischen Fakultät

Weitere Informationen zur Hilfe im Studienalltag finden Sie hier.

 

  • Ich habe eine chronische Krankheit – wie läuft das im Studium?

Um den Nachteil, der Ihnen aufgrund Ihrer Krankheit im Studium entsteht, können Sie einen Nachteilsausgleich (siehe oben) beantragen.

  • Ich bin schwanger – was jetzt?

Informationen rund um den Mutterschutz an der Universität erhalten Sie hier.

  • Studieren mit Kind – geht das?

Für (werdende) Eltern hat das Studierendenwerk verschiedene Beratungsangebote, die Ihnen individuell helfen sollen, Familie und Studium gut zu vereinbaren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Mir geht es im Studium nicht gut – was kann ich tun?

Informationen, Ansprechpersonen und Hilfe rund um die Studierendengesundheit finden Sie hier.
Dort werden auf Anlaufstellen für Fälle von körperlicher und seelischer Belastung verwiesen.
 

Nebenfach


  • Ich studiere im Nebenfach – was muss ich beachten?

Die Studierenden des Nebenfachs Theologie werden durch die Gemeinsame Kommission der Philologischen und der Philosophischen Fakultät (GeKo) verwaltet.  Die entsprechenden Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte der Website der GeKo. Für die Anmeldung aller Leistungen gelten die Fristen und Modularitäten der GeKo. Auch Ihre Abschlussunterlagen erhalten Sie von der GeKo.

Das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät ist nur für die Koordination der Prüfungstermine verantwortlich.

  • Wie melde ich meine Prüfungen an?


Die Verwaltung Ihrer Lehrveranstaltungen (Belegung) und Prüfungen (Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen) erfolgt über HisinOne.

Wichtig ist, dass Sie die Fristen der Gemeinsamen Kommission beachten und sich zu diesen Zeiten fristgerecht im System anmelden.
Die Prüfungstermine werden von Prüfungsamt der Theologischen Fakultät koordiniert und bekanntgegeben. Die mündlichen Prüfungen werden nur von der*dem Modulverantwortlichen abgenommen.

Bei Problemen mit der digitalen Prüfungsanmeldung können Sie sich schriftlich in Papierform bei der GeKo zu Ihren Prüfungen anmelden (Das Formular finden Sie auf der Website der GeKo).

 

Sprachen


 

  • Welche Sprachen brauche ich im Theologiestudium?

Die Lehrsprache der Studiengänge ist deutsch.
Welche weiteren Sprachen Sie benötigen, ist abhängig von Ihrem Studienfach und Ihrer Prüfungsordnung.

Mag: Latein, Griechisch, Hebräisch
BA: Latein, Griechisch
Poly: Latein, Griechisch

Nähere Informationen für Ihren Studiengang finden Sie auch auf der entsprechenden Studiengangsseite.

  • Wo/wann kann ich Sprachkenntnisse nachholen?

Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Wann und wie muss ich mich für die Sprachprüfungs-Studienleistungen anmelden?

Für die Sprachprüfungen gibt es gesonderte Anmeldezeiträume, in denen Sie sich für die Sprachnachweise anmelden können. Die Prüfungstermine und Anmeldezeiträume für die Sprachprüfungen werden jedes Semester zusammen mit den Anmeldefristen für die sonstigen Prüfungs- und Studienleistungen in einer semesterspezifischen Info-Mail angekündigt. Sie finden die Termine darüber hinaus auch auf der Homepage des Studiendekanats „Informationen des Studiendekanats“ unter „Wichtige Termine“. In der angegebenen Zeit können Sie Ihre Prüfungen auf HISinOne anmelden. Wie Sie dabei vorgehen, ist im FAQ unter dem Punkt „Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung?“ (siehe oben unter FAQ: "Prüfungen") erklärt.

Allgemeine Übersicht über die Sprachprüfungen an der Theologischen Fakultät:

Sprache Regulärer Termin
Wiederholung
Latein Ende Sommersemester Ende Ferienkurs SoSe+WiSe
Griechisch Ende Ferienkurs Beginn neues Semester
Hebräisch Ende Ferienkurs Beginn neues Semester

 Die aktuellen Semestertermine finden Sie auf dieser Seite.

  • Ich habe bereits Sprachkenntnisse erworben – wie kann ich mir diese anrechnen lassen?

Wenn Ihre Sprachen bereits im Zeugnis vermerkt sind, kommen Sie bitte mit dem Originaldokument oder einer beglaubigten Kopie in die Sprechstunde der Mitarbeiter*innen aus der Prüfungsverwaltung.

In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an Hildegard Klasen

  • Bis wann muss ich meine Sprachnachweise spätestens eingereicht haben?

Das ist in den Studiengängen unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich in der Sie betreffenden Prüfungsordnung oder auf der für Ihren Studiengang eingerichteten Studiengangseite

  • Was passiert, wenn die die Sprachkurse nicht schaffe?

Ohne Sprachnachweise können Sie keine Veranstaltungen aus dem nächsten Studienabschnitt belegen und Ihr Studium nicht beenden. Details regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Faches.
 

Promotionen


 

  • Wo finde ich grundsätzliche Informationen zur Promotion?

Die International Graduate Academy berät Sie in allgemeinen Fragen der Promotion. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei inhaltlichen Fragen sind die Professor*innen als Ihre möglichen Betreuer*innen Ihre erste Ansprechperson.
Für administrative Fragen zur Promotion an der Theologischen Fakultät können Sie sich an die Prüfungsverwaltung der theologischen Fakultät wenden. Ein weiterer Ansprechpartner für Sie ist der Doktorandenkonvent als Interessenvertretung der Promovierenden.

  • Docata - was ist das?

Um Ihren Antrag zur Annahme als Doktorand*in bei der Fakultät stellen zu können, müssen Sie unter anderem Ihre Daten digital über das Online-System „Docata“ eintragen. Das geht erst nach Abschluss einer Promotionsvereinbarung mit Ihrem*r Betreuer*in. Wie Sie das tun und was zu beachten ist können Sie hier nachlesen.

  • Wie kann ich eine Promotion finanzieren?

Hierzu beraten die Kolleg*innen der Freiburg Research Services Sie persönlich. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

  • Ich möchte meine Dissertation abgeben - was muss ich beachten?

Was Sie bei der Abgabe Ihrer Dissertation und zur Zulassung zum Promotionsverfahren beachten müssen, können Sie in Ihrer Promotionsordnung nachlesen. Wir können Ihre Arbeit erst dann an die Gutachter*innen weiterleiten, wenn wir alle Unterlagen vollständig von Ihnen erhalten haben.
Gerne können Sie Ihre Dokumente zu den Öffnungszeiten des Dekanatssekretariates abgeben. Wenn Sie noch Fragen zum Prozess haben, nehmen Sie bitte die Sprechstunden der Prüfungsverwaltung in Anspruch oder vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeiter*innen.
 

Sonstiges


 

  • Was kann im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät beglaubigt werden?

Rechtlich dürfen wir Ihnen nur Unterlagen beglaubigen, die im Original vom Prüfungsamt der Theologischen Fakultät ausgestellt wurden. Von uns bekommen Sie beglaubigte Leistungsübersichten oder beglaubigte Kopien Ihrer Abschlussdokumente, die Sie von der Theologischen Fakultät bekommen haben. Bitte melden Sie sich hierfür rechtzeitig bei den Mitarbeiter*innen aus der Prüfungsverwaltung.

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