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Kirchenrechtliche Lehrveranstaltungen im Studienverlauf

In der Orientierungsphase werden kirchenrechtliche Lehrveranstaltungen in den Modulen 0 und 4 angeboten. Die kirchenrechtlichen Proseminar in Modul 0 vermitteln in jedem Semester die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens anhand von kanoistischen Fragestellungen und sind für Studierende sämtlicher theologischen Studiengänge geeignet. Für alle Studiengänge verpflichtend ist die Veranstaltung „Einführung in die Praktische Theologie“ in Modul 4, in dessen Rahmen in jedem Wintersemester eine Einführung in die Kirchenrechtswissenschaft, ihre Themen und Methoden geboten wird.

In der Vertiefungsphase werden zentrale kirchenrechtliche Themengebiete behandelt, nämlich die rechtliche Struktur der katholischen Kirche im Ekklesiologie-Modul 10, das Sakramentenrecht in Modul 11 sowie Fragen des rechtlichen Verhältnisses von Kirche und Staat in Modul 12. Für Studierende im Magister- und Bachelorstudiengang sind diese Module verpflichtend, im Lehramtstudium können sie gewählt werden. Komplettiert wird das Lehrangebot durch in jedem Semester angebotene und allen Studierenden offenstehende kirchenrechtliche Hauptseminare im Modul 15.

In der Spezialisierungsphase werden im semestralen Wechsel Lehrveranstaltungen beispielsweise zum kirchlichen Eherecht und zum kanonischen Lehrrecht angeboten. Sie sind dem Modul 22 zugeordnet und gehören für Magisterstudierende zum Pflichtprogramm. Auch in dieser Phase können im Rahmen von Modul 23 kirchenrechtliche Hauptseminare besucht werden.
 
Zudem findet jedes Semester ein Oberseminar statt. Es wendet sich besonders an jene Studierenden, die im Fach Kirchenrecht ihre Abschlussarbeit schreiben oder eine kirchenrechtliche Dissertation anfertigen. Es besteht die Möglichkeit zur Vorstellung eigener Forschungsprojekte und Forschungsergebnisse sowie zur Diskussion aktueller kirchenrechtlicher Themen.
 
Die aktuellen kirchenrechtlichen Lehrveranstaltungen finden Sie hier wie auch im Vorlesungsverzeichnis und auf der Lernplattform ILIAS.
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