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#FeierabendBier -"Warum und Wozu Kirchenrecht?"

Nach zwanzig Jahren als Professor für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg verabschiedete sich Georg Bier am 10. Juli mit einer Abschiedsvorlesung in den Ruhestand. Familie, Freunde, Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler, aktuelle und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls, Studierende, Gäste aus der Erzdiözese Freiburg und zahlreiche langjährige Wegbegleiter waren zu diesem Anlass ins Haus zur Lieben Hand gekommen.

„Warum und wozu Kirchenrecht?“ – anhand dieser Leitfrage beleuchtete Bier noch einmal sein Verständnis seines Fachs und dessen Relevanz für Kirche und Theologie. Das kanonische Recht erfülle eine für die Kirche unverzichtbare Ordnungsfunktion; das Gegenteil einer Rechtskirche sei nicht die Liebes-, sondern die Unrechtskirche. Kirchliches Recht sei jedoch nicht immer gutes Recht. An mehreren Beispielen beleuchtete Bier Probleme der kirchlichen Rechtskultur und regte Überarbeitungen und Verbesserungen der geltenden Normen an. Er plädierte dafür, vorhandene Freiräume in der kirchlichen Rechtsordnung zu nutzen und etwa durch die Ausweitung von Beispruchsrechten die Mitwirkungsmöglichkeiten von Laien zu stärken. Von den Bischöfen wünscht sich Bier eine konsequentere Anwendung des geltenden Rechts und mehr Mut bei der Wahrnehmung ihrer Möglichkeit zur Rechtsgestaltung.

IMG_5693 2.JPG Die Vermittlung einer fundierten Kenntnis des Kirchenrechts in der theologischen Ausbildung hält Bier auch künftig für unverzichtbar. Wer bereit sei, sich stattdessen mit kanonistischen Schnellkursen zur Anwendung praktischer Rechtskenntnisse zufriedenzugeben und das Fach aus der universitären Lehre zurückzudrängen, verkenne, dass Kirchenrecht auch Herrschaftswissen sei, und sei mitverantwortlich, wenn dieses Herrschaftswissen zum exklusiven Besitz einer klerikalen Leitungselite werde. Alle, die beruflich in der oder für die Kirche tätig werden wollten, müssten ihre innerkirchliche Rechtsstellung kennen und wissen, worauf sie sich einlassen.

Mit einem persönlichen Plädoyer für eine Zukunft der Kirchenrechtswissenschaft als akademische Disziplin beendete Bier seine letzte Vorlesung als Professor an der Universität Freiburg. Standing Ovations der Anwesenden brachten ihre Wertschätzung und Hochachtung zum Ausdruck: Bier war engagierter Hochschullehrer und über viele Jahre Vertrauensdozent der Freiburger Stipendiatinnen und Stipendiaten des Cusanuswerks; als Studiendekan wirkte er neun Jahre maßgeblich an der Gestaltung der theologischen Studiengänge mit; als Experte für kirchenrechtliche Fachfragen war er präsent in der Fakultät, im Bistum und in den Medien.

Im Anschluss an die Vorlesung nutzten viele Gäste beim #FeierabendBier die Möglichkeit, sich persönlich von Professor Bier zu verabschieden und miteinander ins Gespräch zu kommen.

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