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Religion und Recht und Freiheit. Aktuelle Fragen des Religionsverfassungsrechts. Bericht zur Exkursion nach Berlin 4.-7. Juli 2022

Sommersemester 2022 mit dem Titel „Religion und Recht und Freiheit. Aktuelle Fragen des Religionsverfassungsrechts“ beschäftigten sich Studierende der juristischen und der theologischen Fakultät mit verschiedenen Fragen des Religionsverfassungsrechts in Deutschland. Diskutiert wurde unter anderem über die Themen Konkordate, Militär- und Anstaltsseelsorge, kirchliches Arbeitsrecht, Staatsleistungen sowie sexualisierte Gewalt an Minderjährigen in der katholischen Kirche. Höhepunkt des Seminars war eine viertägige Exkursion nach Berlin Anfang Juli, um die Themen der Seminarsitzungen mit Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Kirche zu vertiefen.

Religion und Recht und Freiheit. Aktuelle Fragen des Religionsverfassungsrechts. Bericht zur Exkursion nach Berlin 4.-7. Juli 2022

Die Exkursionsgruppe mit den MdBs Konstantin von Notz und Benjamin Strasser

Bei einem Treffen an der Humboldt-Universität mit Prof. Dr. Christian Waldhoff und Prof. Dr. Georg Essen ging es zunächst um die Besonderheiten der akademischen Theologie im Land Berlin und die komplexen Versuche, interkonfessionelle und interreligiöse Angebote für Studierende zu schaffen. Auch die schwierigen Zukunftsaussichten der Theologie an den Universitäten insgesamt wurden engagiert diskutiert.

Im Katholischen Büro, der Vertretung der deutschen Bischofskonferenz im politischen Berlin, berichtete deren Leiter Prälat Dr. Karl Jüsten von der Lobbyarbeit der katholischen Kirche, der Zusammenarbeit mit verschiedenen katholischen Verbänden und der Verbindung zu den deutschen Bischöfen. Neben der Lobbyarbeit ist Prälat Jüsten auch seelsorgerisch für die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter tätig und lädt regelmäßig zu Gottesdiensten und pastoralen Angeboten ein.

In mehreren Gesprächen mit Mitgliedern des Bundestags aus verschiedenen Fraktionen ging es vor allem um die geplanten Ablösungen der Staatsleistungen an die Kirchen. Schonseit 1919 besteht der Verfassungsauftrag, die jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen durch eine einmalige Zahlung abzulösen, doch auch über einhundert Jahre später steht eine solche Ablösung noch immer aus. Die Ampel-Koalition hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, ein entsprechendes Gesetz in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Ob dies angesichts unvorhergesehener Krisen wie dem Ukraine-Krieg, der Energieknappheit und der andauernden Corona-Pandemie geschehen wird, ist allerdings noch nicht klar. Im Gespräch mit Günther Krings (CDU/CSU) wurde deutlich, welche Widerstände es im Bundestag gegen eine Ablösung der Staatsleistungen gibt. Aber auch innerhalb der Ampel-Koalition gibt es unterschiedliche Ansichten, vor allem im Hinblick auf die Frage, wie hoch die finanzielle Entschädigung der Kirchen ausfallen soll. Lars Castellucci (SPD), Benjamin Strasser (FDP) und Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) befürworten die Ablösungsbemühungen und sehen sich verpflichtet, den Verfassungsauftrag einzulösen. Über das Vorgehen zur Erstellung eines Gesetzesentwurfs hingegen herrschte Uneinigkeit.


Im Gespräch mit mehreren Juristinnen, die für die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) tätig sind, wurden die Bemühungen der Bundesregierung zur Aufarbeitung von Missbrauch, nicht nur in verschiedenen Religionsgemeinschaften, sondern auch in anderen Institutionen wie z. B. in Sportvereinen, deutlich. Zugleich wurde durch die Diskussion deutlich, dass staatliche Aufarbeitung nicht ohne die betroffenen Institutionen, die sich ihrer Verantwortung im Bereich der Aufarbeitung nicht entziehen dürfen, erfolgen kann.

Ein Gespräch mit dem evangelischen Militärbischof Dr. Bernhard Felmberg eröffnete die Möglichkeit, mehr über die Militärseelsorge der Bundeswehr zu erfahren. Der Bischof berichtete insbesondere über die Ausbildungsstruktur und die Einsätze der Seelsorger der Bundeswehr. Selbst in gefährlichen Auslandseinsätzen ermöglichen die Strukturen der Militärseelsorge den Soldaten eine Begleitung durch Seelsorgerinnen und Seelsorger. Mittlerweile gibt es auch einen jüdischen Militärrabbiner; an einem Angebot für muslimische Bundeswehrangehörige wird gearbeitet.

Den Abschluss der Exkursion bildete ein Besuch in der Apostolischen Nuntiatur, der Einblicke in die Vertretung des Heiligen Stuhls in Berlin ermöglichte. Msgr. Jürgen Doetsch, Mitarbeiter der Nuntiatur, stellte die Aufgaben und Verpflichtungen des Nuntius in Deutschland und gegenüber dem Papst vor und erläuterte Herausforderungen und Chancen in der Beziehung zwischen Deutschland und dem Heiligen Stuhl.

Bericht: Nadja Schmitz-Arenst

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