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Die Theologische Fakultät trauert um Prof. em. Dr. Hartmut Zapp

 

Die Theologische Fakultät trauert um ihren ehemaligen Kollegen

 

Professor Dr. theol. Hartmut Zapp

* 24. April 1939     † 7. Juli 2021

 

Hartmut Zapp, geboren in Säckingen, war nach seinem Theologiestudium in Freiburg und München Wissenschaftlicher Mitarbeiter am damaligen Kanonistischen Seminar der Theologischen Fakultät. 1967 wurde er mit einer von Ulrich Mosiek und Bernhard Panzram betreuten Dissertation zur Ehekonsenslehre des frühneuzeitlichen spanischen Kanonisten Thomas Sanchez zum Dr. theol. promoviert. Seine rechtsgeschichtlichen Studien vertiefte Zapp anschließend im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsaufenthalts am renommierten Institute of Medieval Canon Law (damals an der Yale University in New Haven/Connecticut), wo er als Forschungsmitarbeiter tätig war. Nach seiner Rückkehr war er seit 1973 erneut Wissenschaftlicher Assistent seines akademischen Lehrers Ulrich Mosiek. 1975 habilitierte er sich mit einer Untersuchung zum Prinzip der salus animarum im kanonischen Recht und erhielt die venia legendi für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte. Durchgehend unterstützte er seither mit seiner Lehr- und Prüfungstätigkeit die Theologische Fakultät, nur unterbrochen durch eine einjährige Lehrstuhlvertretung an der Universität Würzburg. 1983 wurde er zum außerplanmäßigen Professor ernannt. Nach dem Ausscheiden des damaligen Lehrstuhlinhabers übernahm Hartmut Zapp 1998 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Frühjahr 2004 die Vertretung des Lehrstuhls für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte.

Bereits in seiner wissenschaftlichen Erstlingsarbeit widmete sich Hartmut Zapp jenen beiden Themen, die als Forschungsschwerpunkte seine kanonistische Arbeit prägten: Eherecht und historische Kanonistik. Seine Dissertation, die in der Kirchenrechtswissenschaft große Beachtung fand, blieb nicht ohne Einfluss auf die kirchliche Ehegerichtsbarkeit. Als erster deutschsprachiger Autor befasste er sich 1972 mit der Eheführungsunfähigkeit, einem gegenwärtig für kirchliche Eheprozesse bedeutsamen Klagegrund. Das von Ulrich Mosiek begründete und nach dessen Tod von Hartmut Zapp mehrfach überarbeitete Lehrbuch zum Kanonischen Eherecht war über viele Jahre ein Standardwerk für Studium und kirchenrechtliche Praxis. Seine rechtshistorische Expertise fand Anerkennung durch die Berufung als Berater und Mitherausgeber für den Fachbereich Kanonisches Recht im neunbändigen „Lexikon des Mittelalters“, für das er Beiträge zu zahlreichen Stichwörtern verfasste.

In Hartmut Zapp verliert die Theologische Fakultät einen geschätzten und angesehenen Kollegen. Sie wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

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