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Die CGL in Theologie und Universität

 

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Greift nur hinein ins volle Menschenleben!
[…] und wo Ihr's packt, da ist's interessant.

(Goethe, Faust I – Vorspiel auf dem Theater)
 

Nicht nur interessant ist das Leben dort, wo man hinschaut. Es ist auch theologisch relevant, möchte man aus der Warte der Christlichen Gesellschaftslehre hinzufügen. Der Name – andernorts spricht man auch von der Sozialethik – verweist zugleich auf ihren Ort in der Theologie als auch in der Welt: Der Mensch ist Mensch immer in einem konkreten Kontext: unter anderen Menschen und in einer Gesellschaft, die zu gestalten ihm aufgetragen ist und der entziehen er sich nur um den Preis seiner Menschlichkeit kann.
 

Glaube, den die Theologie reflektiert und dessen Vernünftigkeit sie im christlichen Kontext zu propagieren nicht müde wird, will praktisch werden – er will relevant sein in diesem durch Sozialität geprägten Hier und Jetzt. Sozialethik im Kontext der Theologie weiß dabei um die Kontingenz alles Gesellschaftlichen: „Träger, Schöpfer und Ziel aller gesellschaftlicher Institutionen […] ist der Mensch“ (Mater et Magistra 219).
 

Der normative Bezugspunkt ist aber im gleichen Atemzug mitbenannt: Der Mensch selbst, wie er sich in seiner biblisch-historisch entfalteten, ihm nicht absprechbaren Personwürde diese je aktuelle gesellschaftliche Situation zu gestalten versucht. Der Mensch selbst, der in seinem Wunsch nach freiheitlicher Selbstentfaltung um die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen weiß, deren Grenzen zu respektieren und deren Möglichkeiten zu befördern er trachtet. „Gerechtigkeit“ ist das Gottesattribut, das diesen Auftrag benennt und theologisch legitimiert.
 

Fragen sozialer Gerechtigkeit und das praktische Ringen um die Möglichkeit(en) ihrer Realisierung gehören damit – frei nach Ketteler – nicht nur mitten in das christliche depositum fidei hinein, sondern sie bilden als durchdachte und gelebte diakonia auch jene Säule kirchlichen Selbstvollzugs im gesellschaftlichen und theologischen Heute, ohne die Kirche Legitimität zu generieren nicht in der Lage ist.
 

So kann die Christliche Gesellschaftslehre gar nicht umhin, Fenster zu öffnen und offen zu halten. Mehr noch: aus theologischen Gründen muss sie es sogar. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht von der iusta autonomia der Kultursachbereiche (vgl. Gaudium et Spes 36). Im Kontext der Universität wäre auszuführen: in der freiheitlichen Relation der Fächer und ihrer Methoden, etwa im Wahrnehmen und der (selbst)kritischen Rezeption der sozialwissenschaftlichen Phänomenbeschreibungen, ist sie erst in der Lage, konkrete Situation und eigene Norm zusammenzubringen, zu beurteilen und im Sinne engagierter Ethik tätig zu werden.

Ursula Nothelle-Wildfeuer | Dominik Skala

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