Geschichte des Lehrstuhls

 

 

 

 

Nachdem das Kirchenrecht im 18. Jhd. aus der Theologie verdrängt wurde, fanden die kirchenrechtlichen Vorlesungen an der Juristischen Fakultät Platz. Im ersten Drittel des 19. Jhd. hatten Joseph Anton Sauter (1801-1818), Johann Kaspar Ruef (1818-1820) und Heinrich Amann (1820-1840) den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät inne.

Darauf folgte im zweiten Drittel des 19. Jhd. die Professur des katholischen Sozialpolitikers Franz Josef von Buß, die bis ins Jahr 1866 andauerte. Buß legte seinen Vorlesungen die Überzeugungen zu Grunde, dass das Kirchenrecht als eigenständiges Rechtfundamentaltheologisch und religions- philosophisch zu begründen und eine Befreiung der Kirche aus dem Staatskirchentum notwendig sei. Als Buß aus gesundheitlichen Gründen nicht zum WS 1867/68 antreten konnte und als Lehrstuhlvertretung der evangelische Emil Friedberg berufen werden sollte, wurde von Seiten der Theologisch Fakultät der länger gehegte Wunsch nach einem eigenen kirchenrechtlichen Lehrstuhl innerhalb der Theologischen Fakultät laut.

 

Mit der Bewilligung des eigenen Lehrstuhls verlor die Kirche ihre Einflussnahme auf die Besetzung des Kirchen- rechtlichenLehrstuhls innerhalb der Juristischen Fakultät. Dort wurden dann namhafte Personen wie Rudolph Sohm (Professor für Völkerrecht, Kirchenrecht und juristischer Enzyklopädie von 1870-1872 (l.)) und Ulrich Stutz (Ordinarius für Deutsches Recht und Kirchenrecht von 1896-1903 (r.)) berufen.

Die Theologische Fakultät entschied sich bei der Erstbesetzung des Lehrstuhls für Franz Jakob Sentis, der 1867 die außerordentliche und 1870 die ordentliche Professur für Kirchenrecht erhielt. Dieser bot von Anfang an eine Überblicksvorlesung sowie eine Vorlesung zum Ehe- und Vermögensrecht an. Sentis machte sich besonders durch die Edition des Liber Septimus verdient.

Nach dessenTod im Jahre 1887 und einer Zeit der Suche nach einem geeigneten Nachfolger wurde 1889 Franz Xaver Heiner berufen. Dieser, für seinen Ultramontanismus bekannte Vertrauensmann der Kurie, veröffentlichte mit dem zweibändigen Lehrbuch „Katholisches Kirchenrecht“(1893/94) und dem „Grundriss des katholischen Eherecht(s)“ (1889) zwei sehr nützliche und praxistaugliche Werke. 1909 wurder Heiner zum ersten deutschen Auditor der Sacra Romana Rota berufen und ging nach Rom.

Als Nachfolger trat Emil Göller die Professur für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät in Freiburg an. Dieser machte, aufgrund von grundlegenden Forschungen zur kurialen Finanz- und Verfassungsgeschichte, von sich reden und legte den Schwerpunkt seiner Arbeit an der Fakultät auf die Rechtsgeschichte. Im Jahr 1917 übernahm Göller jedoch den kirchengeschichtlichen Lehrstuhl der Theologischen Fakultät. Somit wurde der Lehrstuhl für Kirchenrecht zeitgleich zum Erlaß des CIC von 1917 vakant.

Daraus ergaben sich neue Aufgaben für den kirchenrechtlichen Lehrstuhl, den die Theologische Fakultät mit Nikolaus Hilling besetzte. Mit ihm begann ein neues Kapitel für den kirchenrechtlichen Lehrstuhl. Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit war die Herausgabe der Zeitschrift „Archiv des katholischen Kirchenrechts“. Zudem veröffentlichte er Monografien zum Personenrecht, den allgemeine Normen sowie dem Eherecht und Sachenrecht im CIC. Im Jahre 1937 wurde Nikolaus Hilling emeritiert.

 

Während des Zweiten Weltkriegs scheiterte die fällige Neubesetzung des Lehrstuhls am Widerstand des nationalsozialistischen Regimes. Unmittelbar nach Kriegsende ernannte der Senat der Universität in eigener Verantwortung Theodor Gottlob (1890-1953), seit 1939 Lehrstuhlvertreter, zum außerordentlichen Professor für Kirchenrecht. Gottlob, der zwei Jahre später Ordinarius wurde, engagierte sich neben seiner Lehrtätigkeit als Vorsitzender der „Mensa Academica“ wirkungsvoll gegen Not und Hunger der ersten Nachkriegsjahre.

Unter seinem Nachfolger Bernhard Panzram (1902-1998), im Studienjahr 1964/65 Rektor der Universität, wurde 1963 ein zweiter kirchenrechtlicher Lehrstuhl mit rechtshistorischem Schwerpunkt geschaffen. Auf ihn wurde Panzrams Schüler Ulrich Mosiek (1919-1978) berufen.

Durch den zusätzlichen Lehrstuhl wurde die Struktur des Arbeitsbereichs in den Folgejahren maßgeblich geprägt. Das Kanonistische Seminar entwickelte sich zu einem Zentrum für das Studium der historischen Kanonistik. Neben den rechtsdogmatischen Pflichtveranstaltungen wurde in dieser Zeit eine breite Palette an rechtshistorischen Spezialveranstaltungen angeboten. In einem mit Drittmitteln geförderten internationalen Projekt wurde an der Erstellung eines Inventoriums kanonistischer Handschriften gearbeitet. Von der damals zusammengetragenen Mikrofilmsammlung kanonistischer Quellen und der rechtshistorisch gut ausgestattete Bibliothek des Arbeitsbereichs profitieren die Studierenden bis heute. Ulrich Mosiek, neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit auch Gerichtsvikar der Erzdiözese Freiburg, etablierte daneben einen eherechtlichen Schwerpunkt. Nach seinem frühem Tod wurde der zweite Lehrstuhl allerdings nicht neu besetzt, sondern in einen Lehrstuhl für Pastoraltheologie umgewandelt; seither ist die Kanonistik an der Theologischen Fakultät durch einen Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte vertreten.

Auf ihm lehrte bereits seit Panzrams Emeritierung im Jahr 1971 der Österreicher Carl Gerold Fürst (1933-2012), ein Spezialist für das Ostkirchenrecht. Er war als sachverständiger Berater maßgeblich beteiligt an der Redaktion des Gesetzbuchs der orientalischen Kirchen (CCEO).Für „die hervorragende Arbeit bei der Koordination des gesamten Codex“ verlieh ihm Papst Johannes Paul II. die „Commenda con placca“des Gregorius-Ordens.

Ab 1983 ergänzte Hartmut Zapp (*1939), Schüler von Ulrich Mosiek, als apl. Professor das Lehrangebot. Er arbeitete zusammen mit Fürst in der rechtshistorischen Forschung und baute den von seinem Lehrer begründeten Schwerpunkt aus. Nach Fürsts Emeritierung im Jahr 1998 war er bis 2004 Lehrstuhlvertreter.

 

 

 

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