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Nachteilsausgleich

Die Theologische Fakultät bemüht sich, für alle Student:innen vergleichbare Bedingungen und Voraussetzungen der Studierbarkeit zu ermöglichen. Wenn jemand unter erschwerten Bedingungen studiert, bedeutet dies auch, nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, diese abzumildern. Das Instrument des Nachteilsausgleichs ist eines davon, über das wir hier näher informieren.

 

Student:innen mit

  • chronischen Erkrankungen
  • special needs
  • einer nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung

können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dieser ermöglicht ihnen, unter angemessenen Bedingungen Studien- und Prüfungsleistungen chancengleich erbringen zu können, so dass oben genannte Beeinträchtigungen soweit als möglich ausgeglichen werden. Dazu ist Folgendes wichtig: Es gilt einen Weg zu finden, um einerseits die individuellen Bedarfe und andererseits die Anforderungen des Leistungsbildes der Studienleistungen und Prüfungen abzubilden.

Daher müssen nachteilsausgleichende Maßnahmen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien-und Prüfungsleistung festgelegt werden.

 

Das bedeutet:

  • Nachteilsausgleiche müssen in jedem Semester neu,
  • und zwar für jede Studien- und Prüfungsleistung
  • über einen je eigenen Antrag gestellt werden.
  • Ggf. ist es auch möglich, die Studien- und Prüfungsleistungen eines Semesters auf einem Antragsformular auf Nachteilsausgleich darzulegen.

 

Der Antrag ist schriftlich, so früh wie möglich, jedoch nicht später als einen Monat vor der entsprechenden Studien- oder Prüfungsleistung zu richten an:

Prüfungssauschuss der Theologischen Fakultät
Prüfungsamt
Gartenstr. 30
79098 Freiburg im Breisgau

 

Sie finden das Antragsformular der Theologischen Fakultät hier im Downloadcenter.

Bitte beachten Sie, falls Sie im Bachelor-Nebenfach Katholisch-Theologische Studien studieren, ist der Prüfungsausschuss der GeKo für Sie zuständig. Dort müssen Sie dann auch den Antrag stellen.

 

Weiter ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizulegen, das die für die Beurteilung nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält. Die Bearbeitung des Antrags wird erleichtert, wenn sowohl durch Sie als auch im ärztlichen Attest bereits konkrete Maßnahmen zum Nachteilsausgleich vorgeschlagen werden, wie etwa: Schreibzeitverlängerungen, Pausen in Prüfungen, Fristverlängerungen, Nutzung technischer Hilfsmittel ….

 

 

Wenn Sie unsicher sind oder noch Fragen zum Nachteilsausgleich haben, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden:

1. Studiengangkoordinatorin der Theologischen Fakultät
Silke Trötschel
silke.troetschel[at]theol.uni-freiburg.de
Tel.: 0761-203-2031, Sprechstunde: Montag 14:30- 15:30, Donnerstag 10-11

2. Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Solveig Roscher
Sedanstr. 6, Zi. 02/ 015
79098 Freiburg
solveig.roscher[at]zv.uni-freiburg.de
Tel.: 0761-203 -67380
https://www.studium.uni-freiburg.de/de/beratung/studieren-mit-behinderung-oder-chronischer-erkrankung/nachteilsausgleich

3. Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt der Theologischen Fakultät
https://www.theol.uni-freiburg.de/fakultaet/gleichstellungundvielfalt

4. Studieren ohne Hürden – SoH (Autonomes Referat für Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit) https://www.stura.uni-freiburg.de/gremien/referate/soh

 

Bitte zögern Sie nicht, auf uns zuzukommen. Wir sind für Sie da!

 

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