Sprachvoraussetzungen

Latein & Griechisch

Für den Polyvalenten Zwei-Hauptfächer Bachelor (mit Option Lehramt Gymnasium) werden geprüfte Kenntnisse in den klassischen Sprachen Latein und Altgriechisch verlangt. Die Kenntnisse der lateinischen Sprache müssen dem Niveau des Latinums entsprechen. In Griechisch werden Kenntnisse verlangt, die zur Lektüre des neutestamentlichen Urtextes befähigen.

Kann ich das Studium auch ohne Sprachkenntnisse beginnen?

Für die Immatrikulation müssen keine Kenntnisse in Latein und Griechisch nachgewiesen werden. Das Studium kann also auch ohne Sprachkenntnisse begonnen werden. Die oben genannten Kenntnisse müssen aber während des Studiums erworben und bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erbracht werden.

Wo kann ich diese Sprachen erlernen?

Wenn Sie bereits eine staatliche Prüfung (Latinum, Graecum) etwa in der Schulzeit abgelegt oder gleichwertige Nachweise erbracht haben, werden diese Zeugnisse anerkannt. Daneben gibt es die Möglichkeit, studienbegleitend und kostenfrei an Sprachkursen der Theologischen Fakultät teilzunehmen und damit universitäre Prüfungszeugnisse zu bekommen, um die fehlenden Sprachkenntnisse nachzuholen.

Wie beeinflussen die Sprachen die Regelstudienzeit?

Wenn Sie Sprachen studienbegleitend nachholen müssen, können Sie die Regelstudienzeit im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer Bachelor je Fremdsprache um bis zu zwei Semester verlängern lassen. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Regelstudienzeit beim Prüfungsausschuss. Wenn Sie also durch BAföG oder ein Stipendium gefördert werden, kann dadurch Ihre Förderungshöchstdauer verlängert werden.

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