Sprachvoraussetzungen

Latein, Griechisch, Hebräisch
Für den Magisterstudiengang Katholische Theologie werden geprüfte Kenntnisse in den klassischen Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch verlangt. Die Kenntnisse der lateinischen Sprache müssen mindestens dem Niveau des Latinums entsprechen. In Griechisch werden Kenntnisse verlangt, die zur Lektüre des neutestamentlichen Urtextes befähigen. In Hebräisch werden Kenntnisse verlangt, die zur Lektüre des alttestamentlichen Urtextes befähigen.

Kann ich das Studium auch ohne Sprachkenntnisse beginnen?
Für die Immatrikulation müssen keine Kenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch nachgewiesen werden. Das Studium kann also auch ohne Sprachkenntnisse begonnen werden. Erst für die Module des Vertiefungsbereichs, d. h. ab dem 3. bis 4. Semester, gelten die Fremdsprachenkenntnisse als Voraussetzung für die Belegung.

Wo kann ich diese Sprachen erlernen?
Wenn Sie bereits eine staatliche Prüfung (Latinum, Graecum, Hebraicum) etwa in der Schulzeit abgelegt oder gleichwertige Nachweise erbracht haben, werden diese Zeugnisse anerkannt. Daneben gibt es die Möglichkeit, studienbegleitend und kostenfrei an Sprachkursen der Theologischen Fakultät teilzunehmen und damit universitäre Prüfungszeugnisse zu bekommen, um die fehlenden Sprachkenntnisse nachzuholen.

Wie beeinflussen die Sprachen die Regelstudienzeit?
Wenn Sie Sprachen studienbegleitend nachholen müssen, können Sie die Regelstudienzeit im Magister Theologie um bis zu drei Semester (ein Semester pro Sprache) verlängern lassen. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Regelstudienzeit beim Prüfungsausschuss. Wenn Sie also durch BAföG oder ein Stipendium gefördert werden, kann dadurch Ihre Förderungshöchstdauer verlängert werden.

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