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Promotionsausschuss

Gemäß Promotionsordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die Theologische Fakultät werden Entscheidungen im Promotionsverfahren vom Promotionsausschuss getroffen, wenn für sie nicht der:die Dekan:in oder der Prüfungsausschuss zuständig ist.

Der Promotionsausschuss besteht aus den Professor:innen, Hochschul- und Privatdozent:innen der Theologischen Fakultät. Privatdozent:innen, die nicht hauptamtlich an der Universität beschäftigt sind, wirken an den Entscheidungen nur beratend mit. Den Vorsitz führt der:die Dekan:in oder ein:e von ihm:ihr bestellte:r Professor:in.

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