Prüfungsausschüsse
Ein Prüfungsausschuss (Definition):
- ist für die Organisation der Prüfungen und die ihm durch die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig,
- achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung und trifft die erforderlichen Entscheidungen,
- wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät unterstützt,
- berichtet der Studienkommission der Theologischen Fakultät regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform und zweckdienlichen Fortschreibung der Studien- und Prüfungsordnung.
Die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Theologischen Fakultät, die auch Detailinformationen zum jeweiligen Prüfungsausschuss enthalten, finden Sie im Downloadcenter der Fakultätshomepage.