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Prüfungsausschüsse

Ein Prüfungsausschuss (Definition):

  • ist für die Organisation der Prüfungen und die ihm durch die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig,
  • achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung und trifft die erforderlichen Entscheidungen,
  • wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät unterstützt,
  • berichtet der Studienkommission der Theologischen Fakultät regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform und zweckdienlichen Fortschreibung der Studien- und Prüfungsordnung.


Die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Theologischen Fakultät, die auch Detailinformationen zum jeweiligen Prüfungsausschuss enthalten, finden Sie im Downloadcenter der Fakultätshomepage

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