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Nachruf zum Tode von Prof. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Alexander Hollerbach

Die Theologische Fakultät trauert um ihren hochgeschätzten Kollegen und Ehrendoktor

 

Dr. iur. Dr. h.c. mult. Alexander Hollerbach

Professor der Rechte

* 23. Januar 1931 † 15. Dezember 2020

 

Alexander Hollerbach war, seit er 1969 dem Ruf auf einen Lehrstuhl der Freiburger Juristischen Fakultät folgte, auch der Theologischen Fakultät eng verbunden. Als Ordinarius für Rechts- und Staatsphilosophie, Geschichte der Rechtswissenschaft und Kirchenrecht sah er sich, wie er einmal schrieb, von Amts wegen als „Grenzgänger“ zwischen weltlichem und kirchlichem Recht. Er hat diese Grenze viele Male souverän überschritten; er war nicht nur ein exzellenter Rechtsgelehrter, sondern fachüberschreitend gebildet und verfügte über eine bemerkenswert fundierte theologische Sachkenntnis. Er konnte den kirchenrechtlichen Dingen auf den theologischen Grund gehen, um rechtlich und theologisch angemessene Antworten auf kirchenrechtliche Fragen zu finden. Sein besonderes Interesse galt ökumenischen Themen; sein erklärtes Ziel war es, ökumenische Spannungen abzubauen und zwischen den Konfessionen zu vermitteln. Auch inneruniversitär hat er vermittelt. Theologinnen und Theologen hat er die Grundlagen des Kirche-Staat-Verhältnisses nahegebracht, Juristinnen und Juristen die theologisch begründeten Eigentümlichkeiten der kirchlichen Rechtsordnung. Zwischen den mit dem Kirchenrecht befassten Lehrstühlen der Juristischen und der Theologischen Fakultät herrschte lange Zeit eine respektvolle Distanz; dank Alexander Hollerbach entwickelte sich daraus im Lauf der Jahre ein Verhältnis gegenseitiger Sympathie. Auch nach seiner Emeritierung war er immer wieder gerne bereit, Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät mit seinem juristischen und theologischen Sachverstand zu bereichern.


Für die katholische Kirche hat Alexander Hollerbach eine rege Gutachtertätigkeit entfaltet; die Freiburger Erzbischöfe, die Deutsche Bischofskonferenz und die Apostolische Nuntiatur haben seinen Rat gesucht. In Pfarrei und Diözese hat er ehrenamtliche Aufgaben übernommen. Was er als Wissenschaftler geleistet hat, war auch Ausdruck dessen, was ihm als Mensch und Christ am Herzen lag.
Für sein großes und vielfältiges Engagement ist Alexander Hollerbach mit zahlreichen akademischen, staatlichen und kirchlichen Auszeichnungen geehrt worden. Im Jahr 2009 hat er unserer Fakultät die Ehre erwiesen, die theologische Ehrendoktorwürde anzunehmen. Bis zuletzt hat er eine enge Verbindung zur Theologischen Fakultät gepflegt: als Mitbegründer und aktives Mitglied des Vereins zur Förderung der Theologischen Fakultät, als treuer Gast bei akademischen Veranstaltungen der Fakultät, als gelegentlicher Berater des Dekanats und in vielen persönlichen Begegnungen.


Die Theologische Fakultät wird Alexander Hollerbach ein ehrendes Andenken bewahren.

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