Prüfungen


 

  • Was sind Prüfungs- und Studienleistungen?

Eine Prüfungsleistung (PL) ist eine Leistung im Studium, die bestanden werden muss und deren Ergebnis in die Abschlussnote zählt. Die Studienleistung (SL) muss lediglich bestanden werden (4,0 und besser). Im Gegensatz zur PL kann sie beliebig oft wiederholt werden. Sowohl Prüfungs- als auch Studienleistungen müssen Sie fristgerecht (i.d.R. innerhalb einer Woche im November/Dezember bzw. Mai/Juni - s. "Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung") anmelden, um diese ablegen zu können. 

  • Auf welcher Sprache werden die Prüfungen abgehalten?

Die Prüfungen werden – sofern es sich nicht um Sprachkurse handelt – auf Deutsch abgenommen. Nach Absprache mit den Prüfer*innen sind Prüfungen in einer anderen Sprache möglich. 

  • Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung?

Alle Prüfungen, die Sie ablegen wollen, müssen Sie in HISinOne anmelden. Eine Belegung der Veranstaltung ersetzt die Anmeldung der Studien- oder Prüfungsleistung nicht. Der Zeitraum für die Anmeldung der Leistung wird jedes Semester neu von der Prüfungsverwaltung festgesetzt. Sie finden diesen auf der Homepage des Studiendekanats unter „Informationen des Studiendekanats“ unter „Wichtige Termine“. In der angegebenen Zeit können Sie Ihre Prüfungen auf HISinOne anmelden. Wie Sie vorgehen erklärt dieses Wiki.

Sollte es online nicht klappen, können Sie sich schriftlich zur Prüfung anmelden: Sie finden das dazu nötige Formular im „Downloadcenter“ unter „Vordrucke“. Wählen Sie den passenden Studiengang aus und drucken Sie das Formular „Anmeldung Modul(teil)- und Seminarprüfungen“ aus. Es gilt sowohl für die Anmeldungen von Modulprüfungen als auch für Hausarbeiten in Seminaren. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per Post an das Prüfungsamt.

Wenn Sie die Prüfungsverwaltung wegen Problemen bei der Anmeldung kontaktieren, schicken Sie bitte immer einen Screenshot des Fehlers mit und geben Sie Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an. So können wir Ihnen am schnellsten helfen. 

  • Wann und wie muss ich mich für die Sprachprüfungs-Studienleistungen anmelden?

Für die Sprachprüfungen gibt es gesonderte Anmeldezeiträume, in denen Sie sich für die Sprachnachweise anmelden können. Die Prüfungstermine und Anmeldezeiträume für die Sprachprüfungen werden jedes Semester zusammen mit den Anmeldefristen für die sonstigen Prüfungs- und Studienleistungen in einer semesterspezifischen Info-Mail angekündigt. Sie finden die Termine darüber hinaus auch auf der Homepage des Studiendekanats „Informationen des Studiendekanats“ unter „Wichtige Termine“. In der angegebenen Zeit können Sie Ihre Prüfungen auf HISinOne anmelden. Wie Sie dabei vorgehen, ist im FAQ unter dem Punkt „Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung?“ (siehe oben) erklärt.

Allgemeine Übersicht über die Sprachprüfungen an der Theologischen Fakultät:

Sprache Regulärer Termin
Wiederholung
Latein Ende Sommersemester Ende Ferienkurs SoSe+WiSe
Griechisch Ende Ferienkurs Beginn neues Semester
Hebräisch Ende Ferienkurs Beginn neues Semester

 

Die aktuellen Semestertermine finden Sie auf dieser Seite.

  • Anmeldefrist für Studien- und Prüfungsleistungen verpasst – was nun?

Sollte Ihnen trotz sorgfältiger Planung eine Anmeldung entgangen sein, können Sie im Härtefall einen Antrag an den Prüfungsausschuss richten. In diesem formlosen Antrag müssen Sie begründen, weshalb Ihrer Anmeldung trotz verpasster Frist stattgegeben werden soll. Das reine „Vergessen“ der Frist ist dabei ein unzureichender Grund. Senden Sie Ihren Antrag bitte an das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät. 

  •  Wie läuft der Prüfungsrücktritt bei Krankheit?

Sind Sie aufgrund einer Erkrankung gehindert, an einer Prüfung teilzunehmen und möchten eine Bewertung der Prüfungsleistung mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) vermeiden, müssen Sie den Rücktritt von der Prüfung unverzüglich beantragen.

Klicken Sie im „Downloadcenter“ auf „Vordrucke“. Laden Sie dort das Formblatt „Hinweise zum Prüfungsrücktritt bei Krankheit“ herunter. Bitte lesen Sie die dazugehörigen Erläuterungen genau durch und geben das vollständig ausgefüllte Antragsformular schnellstmöglich persönlich beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät ab oder werfen Sie es in den Briefkasten des Prüfungsamtes in der Gartenstraße.

Sollten Sie an einer dauerhaften Erkrankung leiden, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Lesen Sie hierzu mehr unter „Besondere Situationen im Studium“. 

Um nach dem Prüfungsrücktritt Ihre Prüfung abzulegen, müssen Sie sich erneut fristgerecht für die entsprechenden Prüfungen anmelden. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen und regulären Prüfungstermine sowie die entsprechenden Anmeldefristen entnehmen Sie bitte der Terminliste, die Sie unter „Informationen des Studiendekanats" finden können.

  • Muss ich Studienleistungen anmelden?

Ja, genau wie Prüfungsleistungen müssen auch die Studienleistungen fristgerecht angemeldet werden. Die Termine entnehmen Sie den "Informationen des Studiendekanats".

Eine Belegung der Veranstaltung ersetzt die Anmeldung der Studien- oder Prüfungsleistung nicht.
Wie Sie für die Anmeldung technisch vorgehen, finden Sie hier und hier

  • Wie kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?

Im angegebenen Anmeldezeitraum können Sie Ihre Prüfungen und Hausarbeiten anmelden und abmelden. Wie erfahren Sie im Wiki

  • Wann und wo finden Prüfungen statt?

Die Prüfungszeiträume werden vor Semesterbeginn auf der Website des Studiendekanats unter "Informationen des Studiendekanats" ("Wichtige Termine") veröffentlicht.

Mündlich:
Die mündlichen Prüfungen finden – soweit nicht anders angegeben – in den Büros der jeweiligen Prüfer*innen statt. Der konkrete Termin der mündlichen Prüfungen ist meist die letzte Semesterwoche. Die entsprechenden Prüfungspläne werden bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben und per E-Mail-Verteiler und auf der Homepage unter "Informationen des Studiendekanats" veröffentlicht.

Schriftlich:
Ort und Zeit der Klausuren wird gesondert bekanntgegeben. Die Klausuren finden gesammelt an einem Vormittag in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt. Die genauen Informationen werden hier unter „Wichtige Termine“ veröffentlicht.

Die Zeiträume der Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls bereits vor Semesterbeginn festgelegt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu diesen Terminen nur anmelden können, wenn Sie vom Erstversuch zurückgetreten sind (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) oder die Prüfung im Erstversuch nicht bestanden haben. Die Wiederholungsklausuren finden in der Regel kurz vor Semesterbeginn statt, die mündlichen Prüfungen in der ersten Semesterwoche. Die genauen Termine hierfür finden Sie nach der Bekanntgabe hier.

  • Ich habe einen Schein als Leistungsnachweis – wie gehe ich vor?

Besonders in den Modulen, in denen Sie Lehrveranstaltungen nach Wahl besuchen können, wird Ihnen Ihre Leistung oft in Form eines „Scheins“ bestätigt. Damit dieser von der Prüfungsverwaltung eingetragen werden kann und dann auf Ihrer Leistungsübersicht erscheint, sind ein paar Schritte notwendig:

Gerne können Sie den „Schein“ im Original per Post an uns schicken oder ihn persönlich beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät einwerfen. Wenn Sie das Originaldokument selbst benötigen oder den „Schein“ lieber persönlich abgeben wollen, kommen Sie zu den Sprechzeiten der Prüfungsverwaltung oder nach Vereinbarung im Prüfungsamt persönlich mit den Unterlagen vorbei. Egal auf welchem Weg Sie uns den Schein zukommen lassen, legen Sie bitte in jedem Fall einen kurzen Text bei, aus dem eindeutig hervorgeht, in welchem Studiengang, Modul und als welche Veranstaltung wir Ihnen den Schein anrechnen sollen.
Beispielsweise:


Magister Katholische Theologie (Prüfungsordnung 2018), M 15, Vertiefungsveranstaltungen, Lehrveranstaltungen nach Wahl

oder

Magister Katholische Theologie (Prüfungsordnung 2018), M 15, Hauptseminare, Systematische Theologie

Durch diese Information stellen Sie sicher, dass Ihre Lehrveranstaltung tatsächlich nach Ihren Wünschen verbucht wird. 

  • Meine Note ist nicht eingetragen - was bedeutet das?

Das kann verschiedene Gründe haben. Es kommt darauf an, wie lange die Benotung einer Leistung durch die Dozierenden dauert. Natürlich bemühen wir uns, Ihre Noten danach schnell einzutragen. Gerade zu Stoßzeiten kann aber einige Zeit vergehen, bis die Noten an das Prüfungsamt der Theologischen Fakultät weiter geleitet werden und dort eingetragen werden können. Wenn Ihre Note zu Beginn des nächsten Semesters bzw. mehrere Wochen nach „Bekanntgabe der Bewertungen für Hausarbeiten und Wiederholungsleistungen“ nicht eingetragen ist, fragen Sie zunächst bei den entsprechenden Prüfer*innen nach, ob diese die Leistung schon im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät gemeldet haben. Wenn diese die Note dem Prüfungsamt übermittelt haben, die Note aber dennoch nicht eingetragen wurde, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, des Lehrveranstaltungstitels, des Semesters und des oder der zuständigen Dozierenden an die Prüfungsverwaltung.

  • Ich möchte meine Klausur einsehen, wie geht das?

Gerne können Sie Ihre Klausur mit Bewertung im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Mitarbeiter*innen aus der Prüfungsverwaltung.

  • Ich habe eine Prüfung / Hausarbeit nicht bestanden – was nun?

Sie bekommen vom Prüfungsamt der Theologischen Fakultät per Post einen amtlichen Bescheid, dass Sie die Prüfung nicht bestanden haben. Sie haben die Möglichkeit die Prüfung einmal zu wiederholen. In vielen Fällen ist auch eine zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung möglich. Näheres regeln die Prüfungsordnungen, weitere Informationen finden Sie auch auf dem Bescheid der nicht bestandenen Prüfungsleistung.

Sie können die Prüfung im Zeitraum der Wiederholungsprüfungen – kurz vor Semesterbeginn – wiederholen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Website des Studiendekanats unter „Informationen des Studiendekanats“ unter dem Reiter „Wichtige Termine“.

Sonst müssen Sie die Prüfung im darauffolgenden Semester ablegen. In jedem Fall müssen Sie sich für den Wiederholungsversuch erneut fristgerecht anmelden. Wenn Sie eine Prüfungsleistung außerhalb des Wiederholungsprüfungszeitraumes ablegen wollen (z.B. im regulären Termin des folgenden Semesters) können Sie sich nur schriftlich anmelden.

Die Rückmeldung, dass eine Hausarbeit nicht bestanden wurde, erfolgt in der Regel erst später, da die Bewertungsfrist später endet. Sie können bei Nichtbestehen die Hausarbeit mit einem neuen Thema wiederholen oder ein komplett neues Seminar aus der selben Fächergruppe belegen, zu dem Sie dann Ihre Hausarbeit schreiben.
Beachten Sie bitte, dass Sie eine nicht bestandene Prüfungsleistung spätestens zum regulären Termin des nächsten Semesters wiederholt ablegen müssen. Tun Sie dies nicht, gilt der neue Versuch ebenso als nicht bestanden. 

  • Ich habe eine Prüfung / Hausarbeit mehrfach nicht bestanden - was nun?

Bevor Sie eine Prüfungsleistung zum letzten Mal wiederholen können, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, die Lehrveranstaltung oder das Modul noch einmal zu besuchen. Die Frist für den letztmaligen Wiederholungsversuch wird also dementsprechend verlängert.

Bevor Sie einen dritten Versuch anmelden, treten Sie bitte mit den Mitarbeiter*innen der Prüfungsverwaltung in Kontakt.

Sollten Sie keinen weiteren Wiederholungsversuch mehr haben, erlöschen Ihr Prüfungsanspruch und die Zulassung für Ihr Studienfach. Darüber wird ein amtlicher Bescheid erstellt und Ihnen per Post zugestellt. 

  • Kann ich Widerspruch einlegen?

Gegen alle Entscheidungen des Prüfungsausschusses können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Bevor Sie Widerspruch einlegen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Prüfungsamt Rücksprache zu halten.
 

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