BAföG
Bei sämtlichen Anliegen in BAföG-Angelegenheiten wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Gemeinschaftssekretariat.
Überprüfung der Leistungen während der BAföG-Förderzeit
Vollstudium Theologie (Magister/Kirchliches Examen) | nach vier Semestern: | 60 E C T S Punkte | ||
Vollstudium Theologie mit zwei Sprachen - Griechisch und Hebräisch; ergibt zwei Semester zusätzlich. | nach vier Semestern: | 30 E C T S Punkte | ||
Vollstudium Theologie, mit einer Sprache - ergibt ein Semester zusätzlich | nach vier Semestern: | 45 E C T S Punkte | ||
Lehramt, Hauptfach | nach vier Semestern: | 30 E C T S Punkte | ||
Lehramt, Hauptfach - mit einer Sprache - ergibt ein Semester zusätzlich | nach vier Semestern: | 15 E C T S Punkte | ||
Theologie, Bachelor, Nebenfach | es wird von uns keine Bescheinigung ausgestellt; Kontakt Frau Ehinger - "geko" |
Falls Sie die benötigte ECTS Punktezahl erreicht haben, entfällt das Formblatt Nr. 5.
Sie müssen in diesem Fall Ihre Leistungsübersicht an Ihren/Ihre Sachbearbeiter/in bei der BAFÖG Stelle schicken oder dort vorbeibringen.
Sollten Sie weniger als die benötigte ECTS Punktezahl erreicht haben oder sollten Sie sich in einer besonderen Situation befinden, wie z.B. Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege,etc, wenden Sie sich bitte an uns, bevor Sie die BAFÖG Stelle kontaktieren.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.